Amtsverkündigungsblattd
für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Hf. 66 Erscheint Dienstag und Freitag. 29. September Aur durch die Post zu beziehen. 1931
Inhalts-Aebersicht: Die Erhebung einer Biersteuer in den Gemeinden Weickartshain und Rodheim. - Neubesetzung der Stelle eines Bier-
kontrolleurs. — Alkoholfreie Jugenderziehung.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Weickartshain.
In der Gemeinde Weickartshain wird auf Beschluß des Gemeinderats auf Grund von § 6 Abs. 1 Ziffer 2c des Ersten Teils Kapitel I, Artikel i der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (Rg.-Bl. I S. 517)
a) die Gemeindebiersieuer vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Ende desjenigen Monats, in dem die rechtswirksame Beschlußfassung über die Realsteuersätze 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt, mit folgenden Sätzen erhoben:
Einfachbier 5.— RM.
Schankbier 7.50 „
Vollbier 10.— „
Starkbier 15.— „
b) für das Rechnungsjahr 1931 die Bürgersteuer mit dem zweifachen Landessatz erhoben.
Gießen, den 25. September 1931.
Kreisamt -Gießen. 3. 23.: Ritzest
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Rodheim.
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zu dem Zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 (Rg.-Bl. I 6.311) vom 11. Dezember 1930 (Rg.-Bl. S. 311) wird für den Gemar- mngsbezirk der Gemeinde Rodheim die Gemeindebiersieuer eingeführt. Als Ortssatzung für die Gemeindebiersteuer gilt die von dem Minister des Innern herausgegebene Mustersatzung mit den sich aus der Verord-
es -umchspräsidenten vom 26. Juli 1930 ergebenden Aenderungen. inli Wortlaut kann in der Zeit vom 30. September bis einschl. 6. Oktober Ml aus der Bürgermeisterei eingesehen werden. Die Ortssatzung tritt am
1. Oktober 1931 in Kraft. Sie tritt außer Kraft mit dem Beginne des Monats, der auf die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemeinderats über die Realsteuersätze für das nächste Rechnungsjahr oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.
Gießen, den 28. September 1931.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Betr.: Neubesetzung der Stelle eines Bierkontrolleurs.
An d-e Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Als Kontrolleur der Bierdruckvorrichtungen für den Kreis Gießen (Stadt und _ßonb) wurde Installateur Ludwig Rupp in Gießen, ftrof- dorfer Straße Rr. 44, ernannt und verpflichtet.
2llle notwendig werdenden Ausbesserungen an den Bierdruckvorrichtungen sind nur noch durch diesen vorzunehmen und Anmeldungen dieser- halb sind persönlich an seine Anschrift zu richten.
Gießen, den 25. September 1931.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Or. Krüger.
Betr.: Alkoholfreie Jugenderziehung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Führung der Reichsarbeitsgemeinfchaft für alkoholfreie Jugenderziehung haben die deutschen Lehrervereine der verschiedensten Richtungen zur Veranstaltung einer Reichsschulwoche für alkoholfreie Jugenderziehung innerhalb der Zeit vom 26. bis 31. Oktober 1931 aufgerufen. Der Herr Minister für Kultus und Bildungswefen genehmigte im Sinne des Aufrufs, daß die einzelnen Lehrer während dieser Woche im Rahmen des Unterrichts je nach Art der verschiedenen Fächer Gelegenheit ergreifen die Jugend in geeigneter Weife über die Schäden des Alkoholismus aufzuklären.
Gießen, den 24. September 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Kinkel.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, D. Lange, Gießen.


