und Zuchtvieh er 1930.
s in Weimar^ n: 11. Septem- rts, Stuttgart, Hauptfestes in lugust 1930. 30; Ziehung?, bszeit der ßos=
Amisverkündigungsblaii
ßr die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
12. August durch Me W -u beziehe».
________________»n»a»S.U«b-„icht: Schweine,«!,chenzählung 1930. - sie Heutige für die L>belt-l°,e»de>Wer«ng.
Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er bei bei dieser Zählung auf- ™r?f+”eis- rotnr' erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder un- nhov + r. _ r±._ ^^läUgNiS bt§ zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandensein ver- schwiegen worden ist, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekaniUzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur qe- wissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen. 9
Die örtlichen Ergebnisse der Zählungen dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatlstlschen Amt übermittelt werden; den Viehbesitzern
es ausbrutfüd) zugesichert worden, daß ihre Angaben nur statisti- schen Zwecken dienen, keinesfalls aber zu irgendwelchen andern Zwecken insbesondere nicht zu steuerlichen Verwendung finden dürfen.
Gießen, den 6. August 1930.
Kreisamt Gießen. 3. SB.: Schmidt.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
^*2, ■■ September 1930 findet wieder eine Schweinezwischenzählung statt Verbunden mit dieser Zählung ist die Ermittlung der nicht beschaupflichtigen Hausschlachtungen in der Zeit vom 1. Juni bis 31 August 1930. Diese Ermittlung soll dazu dienen, einen Ueberblick über den saisonmäßigen Verlauf der Gesamtschlachtungen an Schweinen zu erhalten.
Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt übertragen.
Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien (Oberbürgermeister Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet.
n Zähllisten und Gemeindebogen wird Ihnen das Hessische
•vOnbßsftcitiftifcfye <lmt unmittelbor ^ufenben. ^Diejenigen ^Bürgermeiftereien bie bis zum 26. August d. I. nicht im Besitze der nötigen Zählpapiere pnd, wollen sich entweder mittels Fernruf 2657 oder telegraphisch an das genannte Amt wenden.
Auf dem Gemeindebogen und auf der Zählliste sind Anweisungen aufgedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durch- zusuhren ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zahler entsprechend belehren, besonders auch darauf aufmerksam machen, daß die Namen der Viehbesiher usw. deutlich zu schreiben und Siraße und Hausnummer genau anzugeben sind. Gleichnamige Vieh- defttzer usw. sind durch Zusatz ihres Beizeichens so zu kennzeichnen, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind. 0
füglich der Zählung sind an das Hessische Landes- statlstische Amt in Darmstadt zu richten.
.. ,®*e "Ungefüllten Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen !ü«» !^ b^ns bis zum 5. September d. 3. an das Hessische Landes- Mistische Amt m Darmstadt abzusenden. Der Termin muß unbedingt eingehalten werden. a
Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht anqefertiqt zu werden, doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu nehmen.
Betr.: Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
1 zur Arbeitslosenversicherung sind mit Wirkung vorn
worden^ ^$0 DOn auf vorn Hundert des Grundlohnes erhöht
Sier Bezüge für die versicherungspflichtigen nebenamtlichen Hand- ^niltS9re^rerJnnes f’nö,I,on uns am 1.Juli im voraus für die Monate Juli August und September auf die Finanzkassen zur Zahlung anqe- wiesen worden. Um das Verfahren zu vereinfachen, sehen wir von der Zuruckrufung der laufenden Anweisungen und ihre Ersetzung durch "e“e.ab- <?‘UUr ble Sei* öom * 1- August bis 30. September 1930 eingetretene Erhöhung der Arbeitnehmeranteile werden wir in dem Kosten- 061321^)^15 für den Monat Oktober 1930 einbehalten.
. r empfehlen Ihnen, den in Frage kommenden Handarbeitslehrerinnen hiervon Kenntnis zu geben.
Gießen, den 6. August 1930.
Hessisches Kreisschulamt. 3. SB.: Fischer.
®rud der Brühl'schen Universitäts-Buch» und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


