Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berechtigten oder seines Vertreters.
3. Das Verabfolgen oder Ausschenken geistiger Getränke im Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Betrunkene.
Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind mit Gefängnis und hoher Geldstrafe, fahrlässige Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bedroht.
Wir empfehlen, dies in geeigneter Weise zur Kenntnis der Interessenten zu bringen.
Gießen, den 29. Januar 1925.
Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. 5>e ß.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wieseck.
Nachdem im verseuchten Gehöft des W. Deibel III. der gesamte Viehbestand abgeschlachtet wurde, wird unsere Bekanntmachung vom 23. Januar 1925 dahin geändert, daß das Gehöft des Wilhelm Deibel III., Ciergasse, als Sperrgebiet, und der übrige Teil der Gemeinde und Gemarkung Wieseck als Beobachtungsgebiet erklärt wird. Die Bekanntmachung vom 25. Aug. 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet auch auf die heutige Anordnung Anwendung.
Gießen, den 31. Januar 1925.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
D e t r.: Wasserwerkserweiterung Göbelnrod.
Wegen Vornahme von Wasserleitungsarbeiten in Göbelnrod wird die Kreisstrahe „G ö b e l n r o d — G i e ß e n" von Mittwoch, den 4. Februar, bis aus weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Gießen, den 30. Januar 1925.
Kreisamt Gießen. I. V. Dr. Merck.
Bekanntmachung.
Detr.: Sperrung der Georg-Philipp-Gailstrahe.
Zwecks Vornahme von Hausanschlußarbeiten wird hiermit die Georg-Philipp-Gailstrahe zwischen der Kaiferallee und Licher Straße vom 2. Februar 1925 ab bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, den 30. Januar 1925.
Polizei amt Gießen. Düchler.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Grüningen; hier: Geldbeschaffung.
In der Zeit vom 2. bis einschl. 9. Februar l. Is. liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Grüningen
eine Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 10. Dezember 1924
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Grüningen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 26. Januar 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Dicnstuachrichten des Kreisamtes.
Die Maul- und Klauenseuche in Oberweimar (Kreis Marburg) ist erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Steindorf (Kreis Wetzlar) ist erloschen.
In der Gemeinde Gambach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In den Gemeinden Hausen und Vilbel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In dem Gehöft des Hermann Vorbach in Dauernheim und im Gehöft des Gustav Ohly in Griedel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die verseuchten Gehöfte werden als Sperrgebiet, die Orte als Beobachtungsgebiet erklärt.


