Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berech­tigten oder seines Vertreters.

3. Das Verabfolgen oder Ausschenken geistiger Getränke im Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Betrunkene.

Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind mit Gefängnis und hoher Geldstrafe, fahrlässige Zuwider­handlungen mit Geldstrafe bedroht.

Wir empfehlen, dies in geeigneter Weise zur Kenntnis der Interessenten zu bringen.

Gießen, den 29. Januar 1925.

Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. 5>e ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wieseck.

Nachdem im verseuchten Gehöft des W. Deibel III. der ge­samte Viehbestand abgeschlachtet wurde, wird unsere Bekannt­machung vom 23. Januar 1925 dahin geändert, daß das Ge­höft des Wilhelm Deibel III., Ciergasse, als Sperrgebiet, und der übrige Teil der Gemeinde und Gemarkung Wieseck als Be­obachtungsgebiet erklärt wird. Die Bekanntmachung vom 25. Aug. 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet auch auf die heutige Anordnung Anwendung.

Gießen, den 31. Januar 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

D e t r.: Wasserwerkserweiterung Göbelnrod.

Wegen Vornahme von Wasserleitungsarbeiten in Göbelnrod wird die KreisstraheG ö b e l n r o d G i e ß e n" von Mittwoch, den 4. Februar, bis aus weiteres für den Durch­gangsverkehr gesperrt.

Gießen, den 30. Januar 1925.

Kreisamt Gießen. I. V. Dr. Merck.

Bekanntmachung.

Detr.: Sperrung der Georg-Philipp-Gailstrahe.

Zwecks Vornahme von Hausanschlußarbeiten wird hiermit die Georg-Philipp-Gailstrahe zwischen der Kaiferallee und Licher Straße vom 2. Februar 1925 ab bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Gießen, den 30. Januar 1925.

Polizei amt Gießen. Düchler.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Grüningen; hier: Geldbeschaffung.

In der Zeit vom 2. bis einschl. 9. Februar l. Is. liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Grüningen

eine Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 10. De­zember 1924

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Grünin­gen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 26. Januar 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Dicnstuachrichten des Kreisamtes.

Die Maul- und Klauenseuche in Oberweimar (Kreis Mar­burg) ist erloschen.

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Steindorf (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

In der Gemeinde Gambach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In den Gemeinden Hausen und Vilbel (Kreis Fried­berg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In dem Gehöft des Hermann Vorbach in Dauernheim und im Gehöft des Gustav Ohly in Griedel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die ver­seuchten Gehöfte werden als Sperrgebiet, die Orte als Be­obachtungsgebiet erklärt.