sind. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir gleichzeitig zu berichten, ob die Rechnungen an die Oberrech- nungskammer abgeliefert worden sind.

Sollten die Rechner obiger Verfügung noch nicht ent­sprochen haben, dann sind die Gründe hierfür festzustellen und uns ebenfalls binnen einer Woche mitzuteilen.

Greben, den 10. Februar 1923.

__________Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m erd e.

Bekanntmachung.

Betr.: Milchverkaufsordnung für den Kreis Gieben vom 16. März 1906.

Wir machen hiermit alle Milchhändler, Milchsammler und Molkereibesitzer erneut auf die Vorschriften des § 13 unserer Milch­verkaufsordnung vom 16. März 1906 für den Kreis Gießen, ver­öffentlicht im Kreisblatt Giehen vom 29. März 1906, Rr. 35, auf­merksam mit dem Anfügen, dab in Zukunft jede Äebertreiung der betreffenden Vorschriften unnachsichtig gemäß § 23 genannter Verordnung geahndet wird.

Gieben, den 8. Februar 1923.

Kranken, die nur mit Schwierigkeiten in d ic Vach- nr i t t a g s s p re ch st u n den kommen können, ist es ge­stattet, schon in den Vormittags st unden von 10 b i s 12 Uhr z u erscheinen.

Lungenkranke und Krantheitsgesährdete, die in ärztlicher Be­handlung sind, bedürfen einer Ueberweisung ihres Arztes an die Lungenfürs orgesielle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Giehen, den 9. Februar 1923.

Kreisamt Giehen.

V.: Dr. Krüger.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, Vorstehendes ortsüblich bekanntzu­machen und Interessenten entsprechend zu bedeuten.

Giehen, den 9. Februar 1923.

Kreisamt Giehen.

3. V.: Dr. Krüger.

Kreisamt Gieben. 3. V.: Welcker.

§ 1,3. Gefähe, in denen Milch von einem Produzenten an einen Händler oder von einem Händler an einen anderen Händler befördert wird, müssen von dem Absender mit einem gegen un­befugtes Oeffnen sichernden Verschlüsse (Plomben, Siegel oder dergleichen) und mit einem Kennzeichen, aus welchem der Absender ersichtlich ist, versehen sein.

Der Verschluß darf nur im Beisein des Empfängers oder seines Beauftragten geöffnet werden.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung in orts­üblicher Weise zur Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 8. Februar 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Kreisfürsorgerinnen.

Unsere Kreissürsorgerinnen: die Schwestern Amalie Schmölze, hier, K i r ch st r. 5, Lotte Eichmeyer, hier, Friedrichstr. 17 und Margarete Müller in Grünberg (bei Herrn Lehrer Roth), sind in den Landgemeinden des Kreises, besonders in folgenden Zweigen der sozialen Fürsorge tätig: Mutter- und Säuglingsschuh, Tuberkulose- und Bäderfürsorge, Kriegsbeschädigten- und -Hinterbliebenenfürsorge, Fürsorge für Pflege-, Klein- und Schulkinder, Trinkerfürsorge und Fürsorge für Flüchtlinge.

Es werden vorwiegend tätig sein:

1. 6chwester Lotte Eichmeyer im Arb.eitsbezirk Gießen-Land, umfassend dir Gemeinden: Allendorf a. d. Lahn, Alten-Duseck, Daubringen, Grohen-Buseck, Grohen-Linden. Grü- ningen, Heuchelheim, Holzheim. Klein-Linden. Lang-GönS, Leih-

Bckanntmachung.

Betr.: Die Fleischbeschaugebühren.

Das Ministerium des 3nnern hat die durch Bekanntmachung vom 22. Januar 1923 (A.D.Dl. Rr. 10) festgesetzten Gebühren mit Wirkung vom 1. Februar 1923 wie folgt erhöht:

1. Die Beschaugebühren der F l e i s ch b e s ch a u e r (l. a. 1) für Großvieh auf 500 Ml.

Schweine 300

Kleinvieh 250 -

Saugferkel 100

2. Die Ganggebühr (l. a. 2) für den Kilometer auf 30 Mr.

3. Die Zufatzgebühr (l. a. 3) auf 250, bzw. auf 400 Mk.

4. Die Beschaugebühren der Tierärzte (L b. 1) für Einhufer auf 1000 Mk.

G.oßvich 750

. * Schweine 450

, Kleinvieh 350

Saugferkel 150

6 5. Die Ganggebühr (I. b. 2) für den Kilometer auf 60 Mk.

6. Die Zusatzgebühr (I. b. 3) auf 500 bzw. 750 Mk.

7. Die Gebühr für Ausübung der Ergänzungsbeschaa durch Tierärzte (II. 1)

a) innerhalb ihres Wohnortes und in dessen Gemarkung aus 1000 Mk.

b) außerhalb der Gemarkung ihres Wohnortes auf 1500 Mark.

8..Die Gebühr der beamteten Tierärzte (II.2) für Erledigung der Ergänzungsbeschau auf 100 Mk.

9. Die Vergütung für den Kilometer (II. 3) auf 60 Mk. >

Giehen, den 7. Februar 1923. /

Kreisaml Gießen. 3. D.: Welcker. /

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

' Wir empfehlen Ihnen, die Tierärzte und Fleischbeschau^ von vorstehender Verordnung alsbald in Kenntnis zu setzen.

Gießen, den 7. Februar 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

gestern, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe.

2. S ch w e st e r A m a l i e S ch m o ! z e im A r b e i t s b e z i r k Lich-Hungen, umfassend die Gemeinden: Alvach, Annerod, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Garben­teich, Haufen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich, Muschen- heim, Obbornhofen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Stein­bach, Steinheim, Trais-Horloff, Lltphe, Dillingen, Watzenborn- Steinberg, Wieseck.

3. S ch w e st e r Margarete M ü l l e r im A r b e i t s - bezirk Grünberg, umfassend die Gemeinden: Allendorf an der Lumda, Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burk­hardsfelden, Climbach, Ettingshausen? Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Münster, Rieder-Bessingen, Rvnnenroth. Ober- Bessingen, Odenhausen, Oppenrod, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Röthges, Aüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stock­hausen, Treis a. d. Lda., Weickartshain, Weitershain, Winnerod

Wir ersuchen die Herren Bürgermeister, Geistlichen, Aerzte, Lehrer, die Hebammen und alle sonstigen in der sozialen Arbeit stehenden Personen, die Kreisfürsorgerinnen in ihrer Tätrgkeit zu untcrsi ützepck

Ga e.ß e n, den 5. Februar 1923.

/ / Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.

D/t rX Die Gebühren der Feuervisitatoren.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. / /Mit Rücksicht auf die gewaltige Teuerung haben die Feuer- /visiaatoren erneut um eine Erhöhung ihrer Gebühren nachgesucht.

Dieser Antrag erscheint berechtigt.

/ 3n Äebereinstimmung mit dem Kreisausschuß empfehlen wir, /vom 1. Januar 1923 an die Gebühren festzusehen auf

2000 Mk. bei einer Tätigkeitsdauer von 8 Stunden und mehr, 1000 Mk. bei einer Tätigkeit^ dauer von weniger als 8 Stunden.

Wir empfehlen, dem Gemeinderat darüber Vorlage zu machen und uns baldigst eine Abschrift des Beschlusses mitzuteilen.

Gießen, den 5. Februar 1923.

Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Alten-Duseck ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Alten-Buseck wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Die Gemarkungen Wieseck, Trohe. Rödgen, Großen-Duseck werden aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 9. Februar 1923.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. _________

- Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medizinischen Klinik, geleitet von Herrn Prof. Dr. Stepp, finden jeden Mittwvchnachmittag von 56 Ähr statt. Auswärtigen

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In den Gemarkungen Rieder-Wöllstadt, Ober-Erlenbach und Petterweil (Kreis Friedberg) rst die Maul- und Klauenseuche er­loschen.

In Melbach (Kreis Friedberg) ist die Seuche erloschen. Beien­heim, Dorheim, Södel, .Weckesheim und Wisselsheim scheiden aus dem Deobachtungsgebiet aus.

Die Maul- und Klauenseuche ist in Cyriaxweimar (Kreis Mar­burg) erloschen. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind auf­gehoben.

Die Maul- und Klauenseuche in Holzhausen und Rollshausen (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben.

Die Rkaul- und Klauenseuche in Bortshausen (Kreis Marburg) ist erloschen.

Druck der Brühl'schen Unioersitäts-Vuch. und St-indruckerei. N. Lauge, Bietzen.