Bekanntmachung.

Im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 271 vom 19. November 1921 befindet sich eine Bekanntmachung des Neichsministers für Wiederaufbau über die Enteignung von Rechten und Beteiligun­gen deutscher Rcichsangehöriger an russischen, österreichischen, ungarischen und türkischen Unternehmen, meist solchen der Eisen­bahnen. Wir weisen die Interessenten hierauf ausdrücklich hin.

Darmstadt, den 29. November 1921.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.

Bekanntmachung.

Betr.: Das hessische Dersjcherungsgesetz für gemeindliche Beamte.

Durch Bekanntmachung des hessischen Ministeriums des Innern vom 17. November 1921 (Darmstädter Zeitung" Nr. 269) hat dieses auf Grund des Artikels 64 des Vrrsicherungsgese'zes für gemeindliche Beamte vom 13. August 1920 für bas Gebiet des Dolksflaates Hessen bei den Kreisämtern Dar in st a d t, M a i n z und G i e 8 e n provinziell zuständige Schiedsgerichte und für das Gebiet des Volksstaates Hessen ein Oberschieds­gericht für gemeindliche Beamte bei dem Oberversicherungsamt -errichtet. Im Auftrag des Ministeriums des Innern machen wir hierdurch bekannt, daß zum Vorsitzenden dieses Oberschieds­gerichts der Direktor des Oberversicherungsamtes und izum Stell­vertreter des Vorsitzenden der stellvertretende Direktor des Ober­versicherungsamtes ernannt wurde.

Als Beisitzer und deren Stellvertreter sind von dem Aus- schust der Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gewählt Kvorden:

Beisitzer:

Gemeinderat D r e s f e l, Vilbel, Bürgermeister H a i n z, Dietesheim, Ratsschreiber Alter, Viernheim, Betriebsleiter Somme r, Erbach i. O.; Stellvertreter:

Gemeinderat B u 6, Archeilgen b. D., Bürgermeister Braun, Herrnsheim, Gemeinde'echner B r a n d m ü l l e r, Gonsenheim, Polizeidiener Weil, Lang-Göns. ,

Die Gewählten bekleiden ihr Amt tont 1. Januar 1922 Tag der Errichtung der Schiedsgerichte und des ObersHieös- gerichts -- bis zum 31. Dezember 1925.

Die Amtsräume des Oberversicherungsamtes befinden sich im Hause Ncckarflr. Nr. 1 zu Darmstadt (Fernsprecher Ar. 2141).

Darmstadt, den 26. November 1921.

_________________Hessisches Oberversicherungsaint._________________

Bekanntmachung.

B.e tr.: Erhebung über die in Hessen wohnenden Blinden im schulpflichtigen Alter.

An die Ächulvorstände des Kreises.

Wir ersuchen um Ihren Bericht binnen 14 Tagen, ob und wieviel blinde oder halbblinde Kinder im schulpflichtigen Alter sich in Ihrer Gemeinde befinden. Sofern Kinder der fraglichen Art vorhanden find, ist deren Namen und Alter sowie der Grad der Blindheit anzugeben. Da der Kreistag beschlossen hat, die für arme Blinde in der Blindenanstalt erwachsenden Pflege­kosten, soweit erforderlich, auf die Kreiskasse gn über­nehmen, wird erwartet, daß von der Fürsorge der Blinden­anstalt möglichst Gebrauch gemacht wird.

Zu Ihrer Berichterstattung, die innerhalb der gesetzten Frist pünktlich zu erledigen ist nicht eingegangene Berichte gelten als Fehlberichte, wollen Sie sich des in unserer Bekannt­machung tont 3. Januar 1911, Kreisblatt Nr. 2, gebrauchten Formulars bedienen.

G testen, den 3. Dezember 1921.

Kreisschulkommissivn Gießen.

Dr. 41 singer.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bekämpfung der Tuberkulose; hier: die Fürsorge­stellen.

Die Fürsorgestelle für Lungenkranke in Hungen ist mit der bei der medizinischen Klinik zu Gießen bestehenden Fürsorge- stelle toreinigt worden.

Somit ist für den ganzen Kreis die Fürsvrgestelle für Lungenkranke in Gießen in der medizinischen Klinik, geleitet von Professor Dr. Stepp, zuständig. Die Sprechstunden sind jeden Mittwoch nachmittag von 56 Ahr. Auswärtigen Kran­ken, die nur mit Schwierigkeiten in die Nach - m i t t a g s s p r e ch st u n d e n k v m m e n können, ist es ge­stattet, schon in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Ahr zu erscheinen.

Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärztlicher Behandlung sind, bedürfen einer Aeberweifung ihres Arztes an die Fürsorgestelle.

Anbemittelte erhalten unentgeltliche Beratung.

Gießen, den 7. Dezember 1921.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, vorstehendes ortsüblich bekanntzu­machen, und Fragende entsprechend zu bedeuten. In den Ge- meinden Hungen, Inheiden, Atphe, Trais-Horloss, Steinheim, Rodheim an der'Horloff, Rabertshausen, Langd, Villingen, Non- nenroth, Röthges, Ettingshausen, Münster, Ober-Bessingen, Qtic= der-Dessingen, Langsdorf, Bettenhausen, Bellersheim, Obborn­hofen, Birklar, Muschenheim, Weickartshain, Stockhausen ist das Plakat bezüglich der Fürsorgeflelle für Lungenkranke in Hun­gen, zu vernichten.

Bei dieser Gelegenheit ersuchen wir Sie wiederholt, die Kreisfürsorgeschwestern Amalie Schmölze und Hanny Rei­necke, die auch in der Tuberkulosebekämpfung tätig sind, in ihrer Tätigkeit zu unterflützen.

Gießen, den 7. Dezember 1921.

___________Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.___________

Bekanntmachung.

Betr.: Abwehr der Maul- und Klauenseuche.

Auf Grund des Rcichsviehseuchcitgesehes vom 26. Juni 1909, der Ausführungsvorschristen des Bundesrats hierzu vom 7. De­zember 1911 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Reichsvieh- settchengesctz vom 29. April 1912 und der hessischen Anweisung vom 30. April 1912 wird folgendes bestimmt:

1. Alle Klauenviehtransporte, die aus nichthessischem Gebiet mit der Eisenbahn in den Kreis eingeführt werden, dürfen nicht eher ausgeladen werden, bis sie durch den beamteten oder einen besonders ermächtigten Tierarzt auf ihre Seuchenfreiheit unter­sucht worden sind.

In Ausnahmefällen kann das Ausladen der Tiere tind ihre Einstellung vor der Antersuchung vom Kreisveterinärarzt gestattet werden, ihr Fortbringen in andere. Gehöfte, als in das der Ein­führenden, namentlich ihre Verteilung in verschiedene Gehöfte, ist jedoch bis zur Antersuchung der Tiere durch den beamteten Tierarzt verboten.

2. Das Einladen und .Umladen von Klauenviehtransporten, die aus nichthesfischem Gebiet eingeführt wurden, ist auf den Eisenbahnstationen des Kreises nur nach vorgängiger Unter­suchung der Tiere durch den beamteten oder einen besonders ermächtigten Tierarzt gestattet.

3. Die Anzeige von dem Zeitpunkt des Entladens, sowie des Umladens oder Einladens von Klauenviehtransporten ist dem beamteten oder dem besonders ermächtigten Tierarzt zu erstatten.

Zur Anzeige verpflichtet sind sowohl die Besitzer. Einführer oder Begleiter der Tiere, als auch die Bahnhofsvorstände.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach den §§ 74 ff. des Deichsviehfeuchengefehes bestraft.

Gießen, den 30. August 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerie-Stationen des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung wollen die Bürgermeistereien ortsüblich bekanntmachen lassen mit dem ausdrücklichen Zusatz, daß die Bekanntmachung sich selbstverständlich auch auf von außerhalb Hessens eingesührtes Schlachtvieh bezieht.

Die Gendarmerie-Stationen wollen jeden Monat min - d e st e n s e i n m a l die E m p f a n g s b ü ch e r auf den. Eisen bah nflationen einsehen und alle aus diesen Büchern ersichtlichen Verstöße gegen obige Bekanntmachung zur Anzeige bringen.

Gieße n, den 6. Dezember 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekauutmachuttg.

Betr.: Feischbeschau.

Ludwig Kuhl II., Fleischbeschauer zu Staufenberg, ist zum Aushauer für die Freibank der Gemeinde Ruttershausen bestellt worden.

Gießen, den 6. Dezember 1921.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: Verschleifung der Hohle in den Madesgärten.

In der Zeit vom 11. Dezember bis einschließlich 26. De­zember 1921 liegt auf der Bürgermeisterei Lumda

das Projekt über die Verschleifung der Hohle in den Madesgärten nebst Kommissionsbeschlutz vom 29. Novem­ber 1921 Ziffer 2

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 1. Dezember 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: /

Dr. Iann, Regierungsrat.

Druck bet Brithl'jchen Untversttätr-Buch« ttnb Sietabnt&crei 54 La uze, Liehen