Nr. 44
1. April
deren
und deren
0,06 Gramm, 0,03 Gramm, 0,03 Gramm,
Pantopon oder allen ähnlichen, Opiumalkatvide enthaltenen Zubereitungen (3. B. Glycopon Holopon) . . . ■.....
Paracodin.....
Aethylphenylbarbitursäure deren Sal^e
Diäthylbarbitursäure und Salze
Diallylbarbitursäure und
Acidum aethylphenylbar bituri- cum et ejus salia
Acidum diaethylbarbituricum et ejus salia
Acidum diallylbarbituricum et ejus salia
Acidum dibrompropyldiaethyl- barbituricum et ejus salia
Acidum dipropylbarbituricum et .ejus salia
Aleudrin
Amylenchloralum
Chloralose
Dial et ejus salia Dihydromorphium Diogenal et ejus salia Eucodal .Hedonal
Isopral
Laudanon
Luminal et ejus salia
Medinal
Narcophin
Natrium diaethylbarbituricum Nirvanol
Optochin ejusque salia et deri- vata
Pantopon omniaque similia prae- parata, quas alcaloidea Opii continent (Glycopon, Holo- pon etc.)
Paracodin Paralaudin Paramorfan
Proponal et ejus salia Tetronal
Urea aethylphenylmalonylica et ejus salia
Urea diaethylmalonylica et ejus salia
Urea diallylmalonyiica et ejus salia
Urea _ dibrompropyldiathylmalo- nylica et ejus salia
Urea dipropylmalonylica et ejus salia
Veronal et ejus salia
Dibrompropyldiäthylbartitur- säure und deren Salze
Dipropylbarbitursäure und deren Salze
Alendrin
Amylenchloral
Chloralose
Tial und dessen Salze Tihydromorphin
Diogenal und dessen Salze Eucodal
Hedonal
Isopral
Laudanon
Luminal und dessen Salze
Medinal
Narcophin
Diäthylbarbitursaures Natrium Nirvanol
Optochin, dessen Salze und Abkömmlinge
Pantopon und alle ähnlichen, Opiumalkaloide enthaltenden Zubereitungen (z.B. Glycopon, Holopon)
Paracodin
Paralaudin
Paramorfan
Proponal und dessen Salze Tetronal
Aethylphenylmalonylharnstosf u. dessen Salze
Diäthylmalonylharnstoff u. dessen Salze
Diallylmalonylharnstoff und des-
■jeii Salze
D'ibrompropyldiäihylnialonyl- harnstoss und dessen Salze
Dipropylmalonylharnstoff n. dessen Salze
Veronal und dessen Salze.
'n 2' -4'ie wwderholte Abgabe von Arzneien in den Fällen der liiummer 1 Absatz 2 ist nicht gestattet, wenn sie von dem Arzt Zahnarzt durch einen auf der Anweisung beigesetzten Vermerk untersagt worden ist.
Paralaudin...... \
-, ,^?^?^rian (Dihydromorphium)..... 0 03 Gramm
mellt übersteigt. Auf Arzneien, welche zu Einspritzungen unter Hani bestimmt sind, findet dies keine Anwendung.
B e t r.: Tie Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder zu Bad- Nauheim.
An den Oberbürgermeister zu Gichen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, Latz m inen benachbarten Städten und Orten Fremde Wob- nung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe aus diese Wei,e zu umgehen suchen. Daher ist au- gaordnet worden, da,; die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim mt btc Ortsansämgen von Bad-Nauheim und ,cr benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Au sw eis ka rt en nach dem unten abgedruckten Muster dem Aussichtspersonal in den Bade-
___________________________ 19)40
3ntiflüS
Bekanntmachung.
Betr.: Verordnung, den Radfahrverkehr betreffend
Es wird folgendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
. ®e,timmuna über die Anbringung von Nummervlatten an die oahrradcr ist ausgehoben. Tie Besitzer von Fahrrädern buben oie seither ausgegebenen Nummerplatten alsbald bei der Büraer- meillerei ihres Wohnorts oder auf Zimmer Nr. 9 in unserem xienstgebaude abzuliefern. 1 1 1'
2. In die Radfahrk-arte ist künftig die P e rsvnal'be s ch r e i-, .bung bes 3nftiiber§ etuzutragen. Tie Anträge auf Benutzung s^^^,Sahrrades )mb daher vom Radbesitzer persönlich bei bem Bürgermeister des Wohnorts vorzubringen, der die Personal- beichreibung ausnehmen wird. In Gießen sind die Anträge bei dem Polizeiamt oder bei uns vorzubringen.
3. Ter Radfahrer must bei Meldung der in § 27 der Ver- otbnungi OTin b. Kat 1907 den Radfahrverkehr betreffend, auge- drohlen strafen die Rad fahr karte stets bei -.sich führen und auf Verlangen den zuständigen Beamten vorzeigen.
,, 4. Auf unsere Bekanntmachung vom 17. März ds. Zs. — Amtsvertundtgungsblatt Nr. 20 — wird nochmals mit dem An- sugen hmgcwieien, dast der Slempelbetrag noch bis Ende Avril ohne Kosten entrichtet werden kann P
G besten, den 29. März 1920.
Kreisamt Gießen.
Dr. Ufinger.
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
. werden beauftragt, obige Bekanntmachung in Ihrer Gemeinde alsbald ortsüblich veröffentlichen zu lassen. Tie Nummer- platten ,md einzuzrehen und gelegentlich hier abzugeben Tie Pcrsonalb e,chrerdung ist aufzuncymen und mit der alten Fahrradkarte einzusenden.
G testen, den 29. März 1920.
Kreisamt Gießen.
_______________ Dr. Usinger.__________
Bekanntmachung
he Wabe starkwirkender Arzneimittel, sowie die Beschaffenheit nnd die Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäste in den Apotheken betrefsend. Vom 24. Februar 1920.
. .~1ie au, Grund des Bundesratsbeschkusses vom 13. Mai 1896 ena,leiten Norichristen über die Abgabe starkwirkender Arzneimittel sowie über bte_ Beschasfestheit und Bezeichnung der Arzneigläser nnc>,standgesatze in den Apotheken werden in der aus der Anlage eiNchtlichen Weise ergänzt. Tiefe Ergänzung tritt mit dem 1. März 1920 m Sehen in Kraft.
Darm st a d t, den 24. Februar 1920.
Hessisches Ministerium des Innern.
I. V.: H ö l zin g'e r.
Anlage zu vorstehender Bekanntmachung
E r g änzu n g s be st im mit n g
^u den Vorschriften, betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneimittel, sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäste in den Apotheken.
, Ate, Vorschriften, betreffend die Abgabe starkwirkender Arznei- miiteP sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäste in den Apotheken, werden auf die in der anliegenden Liste auigefüIxten Stoffe mit der Maßgabe ausgedehnt, datz sur diese Stoffe an Stelle der §§ 4 und 5 nachstehende Bestimmungen gelten.
, U Die wiederholte Abgabe dvn Arzneien zum inneren Ge-' cS welche die in der anliegenden Liste aufgeführten Stoffe
enthalten, darf nur auf jedesmal erneute, schriftliche, mit Dakutn und Unterschrift versehene Anweisung eines Arztes oder Zahnarztes erfolgen.
Jedoch ist die wiederholte Abgabe von Eucodal, Laudanon, Xaroophin, Pantopon mit) allen ähnlichen, Opiumalkaloide ent- haltenden Zubereitungen (,z.- B. Glycopon, Holopon), Paracodin, jpU^alaudin und Paramorfan (Dihydromorphium) gestattet, wenn oie,e Mittel nicht in einfachen Lösungen oder einfachen Verreibun-, gen sondern als Zusatz zu anderen arzneilichen Zubereitungen verschrieben sind und der Gesamtgehält der Arznei an
Eucodal........ . . . . . . . . 0,03 'Gramm,
Laudanon . ............ 0,03 Gramm,
Narcophin............, . 0,03 Gramm,


