Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

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leidigt worden. Es wurden die Tischler Wallen⸗ berg und Steinbrügger angeklagt. Der jetzt wegen Meineids verurteilte Händler Holst, Mit⸗ glied des Bürgerausschusses in Wismar, der sich unter jener Menge befunden hatte, erschien als Zeuge vor dem Schöffengericht. Er bekundet, gehört zu haben, daß Steinbrügger die inkrimi⸗ nierten Rufe ausstieß; nicht aber könne er des⸗ gleichen bezüglich Wollenberg bekunden. Das Schöffengericht verurteilte Steinbrügger zu 20 Mark Geldstrafe und sprach Wollenberg frei, da die Polizeibeamten sich geirrt haben könnten. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft kam die Angelegenheit vor die Strafkammer in Schwerin. Die Strafkammer verurteilte beide Angeklagte zu je einer Woche Gefängnis und verhängte auf An⸗ trag der Staatsanwalischaft über Holst wegen dringenden Verdachts des Meineids die Unter⸗ suchungshaft.

Die Geschworenen in Güstrow hatten also zu entscheiden, ob Holst Wollenbergs Rufe ge⸗ hört habe oder nicht. Die Bejahung der Frage, ob jemand etwas gehört habe und sich bewußt sei, daß er es gehört habe, kann nur dann mit untrüglicher Sicherheit erfolgen, wenn der Be⸗ treffende selbst einem Dritten gegenüber zuge⸗ standen hat, daß er etwas gehört habe. Holst hatte nicht beschworen, daß Wollenberg sich an jenen Rufen nicht beteiligt habe, er hatte be⸗ schworen, daß er nichts davon gehört habe. Der Gegenbeweis ist von dem Schwurgericht in keiner Weise erbracht worden. Er konnte auch gar nicht erbracht werden.

Es ist vor dem Schwurgericht widerspruchslos festgestellt worden, daß zur Zeit, als die Rufe erschallten, großer Lärm vor der„Hansa“ herrschte. Die Polizisten haben selbst mitgeteilt, daß Holst, der von den Fortgehenden umgeben war, in die Leute hineingeredet und sie aufgefordert habe, ruhig nach Hause zu gehen, damit sie sich keine Un⸗ gelegenheiten bereiteten. Holst war also in den kritischen Minuten anderweit derart in Anspruch genommen, daß andere Eindrücke, selbst, wenn sie an sein Ohr gelangt sein sollten, nicht die Bewußtseinschwelle zu überschreiten vermochten. Zum mindesten aber ist die Möglichkeit nicht abzustreiten, daß Holst die Rufe nicht gehört hat, und diese Möglichkeit mußte zur Freisprechung genügen. Dazu erschwerte die Dunkelheit der Nacht dem Angeklagten das Er⸗ kennen der rufenden Personen.

Die Beratung der Geschworenen dauerte nur wenige Minuten. Eine wirkliche gründliche Beratung scheint überhaupt nicht stattgefunden zu haben; die kurze Frist konnte kaum viel mehr als das Einsammeln der Stimmen und die Fest⸗ stellung des Resultates zulassen. Die Geschwo⸗ renen sprachen den Angeklagten des wissentlichen Meineids schuldig, obschon der Verteidiger Dr. Herzfeld die Unmöglichkeit einer Verurteilung in eindringlichster Rede nachgewiesen hatte.

Dieses Urteil, das aus bestem Gewissen der Geschworenen gefällt sein mag, ist ein Fehl⸗ spruch schlimmster Art. Wie es zu ihm kommen konnte, das wird noch näher darzulegen sein.

Kleine Mitteilungen.

F. Wetzlar. Vorige Woche wurde vom hiesigen Schöffengericht der Flaschenbierhändler Heinrich K. aus Gießen zu einer Geldstrafe von einer Mark verurtheilt, weil er„im Umherziehen“ Flaschenbier verkauft hatte, welches ca. 5 Prozent Alkohol⸗Gehalt hatte. Nach einer Polizeiordnung vom vorigen Jahre soll das im Umherziehen verkaufte Flaschenbier nicht mehr als 2 Prozent Alkohol habeu. Ein solches edles Getränk ist aber einfach ungenießbar. Trinkbares Bier muß mindestens 5 Prozent Alkoholgehalt haben. Die in Rede stehende Polizeiverorduung kommt also einem Verbote des Flaschenbierhandels

gleich. Die Gründe, die zum Erlaß dieser Ver⸗

ordnung geführt haben, sind uns unbekannt. Wir sind der Meinung, daß das Urteil erfolg⸗ reich angefochten werden kann.

th. Leun. Arbeiter⸗Risiko. Der Bergmann Heinrich Söhn von hier wurde vorige

Woche bei der Arbeit in der Grube durch herab— fallen des Gesteins so schwer verletzt, daß er nach der Gießener Klinik verbracht werden mußte. Der Verunglückte starb jedoch schon auf dem Wege dorthin. Der erst 30jährige Mann hinterläßt eine Wittwe mit mehreren Kindern.— So muß der Arbeiter sein Leben auf's Spiel setzen. Un) während er sich mit Hungerlöhnen abspeisen lassen muß, heimsen die Kapitalisten riesige Profite ein.— Höchste Zeit wäre es, daß die Bergarbeiter endlich auch einmal zur Erkenntnis ihrer Lage kämen!

* Mainz. In einer Zentrums ⸗Ver⸗ sammlung sprach der Reichstagsabgeordnete für Mainz, Dr. Schmitt(Ztr.) über die politische Lage. Dr. Schmitt sprach sich für die Lex Heinze und für die Flottenvermehrung aus; das Fleischbeschaugesetz erklärte er jedoch für unan⸗ nehmbar.

** Mainz. Wie aaderwärts, wurde auch hier eine Vereinigung von Arbeitgebern des Bau- gewerbes unter der Bezeichnung„Verband bau⸗ gewerblicher Unternehmer in Manz“ gegründet, der es sich zur Aufgabe stellt, die gemeinsamen Interessen der Arbeitgeber zu wahren und zu vertreten und bei Differenzen mit den Arbeit- nehmern auf eine friedliche() Regelung der⸗ selben hinzuwirken. Dieser Vereinigung gehören bis jetzt sämtliche Bauunternehmer, Maurer- und Zimmermeister von Mainz und der näheren Um⸗ gegend an; es ist jedoch in Aussicht genommen, auch weitere Kreise des Baugewerbes für die Be⸗ strebungen des Verbandes zu interessieren. Diese Zeitungsnotiz sollte die Bauarbeiter zur weiteren Ausgestaltung ihrer Organisation anfeuern, denn bekanntlich sind die Bestrebungen der Arbeitgeber⸗ Verbände den Arbeitern gegenüber nicht so sehr „friedlich“.

Arbeiterbewegung.

f Nauheim. Die Maler, Weißbinder und Lackierer von Friedberg und Nauheim haben dieser Tage die Arbeit niedergelegt, nachdem die Herren Meister auf die Forderungen der Ge⸗ hilfen keine Antwort gegeben haben. Die Situation, in der sich die Unternehmer befinden, ist eine sehr ungünstige, da die Arbeit drängt und fast sämt⸗ liche Arbeiter, 140 an der Zahl, die Arbeit niedergelegt haben. Zuzug ist fernzuhalten.

Der Streik der Tischler in Berlin beendet! In einer am Sonntag in Berlin stattgefundenen von über 3000 Mitgliedern be⸗ suchten Generalversaumlung des deutschen Holz⸗ arbeiterverbandes, wurde nach einem Refecat des Verbandsvorsitzenden Kloß mit mehr wie 2000 Stimmen beschlossen, die Vergleichs vorschläge des Einigungsamtes des Berliner Gewerbegerichts anzunehmen und den Streik als beendigt zu er⸗ klären Die Vertrauenspersonen haben Montag Vormittag vor dem Einigungsamt des Gewerbe⸗ gerichts die Erklärung abgegeben, daß die Orts⸗ verwaltung des deutschen Holzarbeiterverbandes die Vergleichsvorschläge annehme. Die Arbeit ist am Mittwoch wieder aufgenommen worden. — Obhgleich nicht alle Forderungen der Arbeiter durch den Vergleich erfüllt sind, so kann man letzteren doch als einen ehrenvollen Abschluß des Kampfes bezeichnen. Es werden Kommissionen gebildet, denen Arbeiter und Unternehmer zu gleichen Teilen an zehören, die in Zukunft Streitig⸗ keiten zu entscheiden haben.— Verschiedene Redner wandten sich am Sonntag gegen die Vergleichs⸗ vorschläge; es streiken auch noch ein Teil der Holzbildhauer, Möbelpolierer und Maschinen⸗ arbeiter.

In Tuttlingen tobt der Kampf der 2000 Schuhmacher gegen das protzige Fabrikanten⸗ tum weiter. Die Fabrikanten erlassen eine Er⸗ klärung, wonach sie es unter ihrer Würde halten, auf das„revolutionäre Flugblatt“ der Arbeiter, das von„Gemeinheiten, Lügen und Entstellungen strotze“, einzugehen. Natürlich! Die Arbeiter lügen ja immer, wenn sie erklären, mit Hunger⸗ löhnen nicht exiftieren zu können.

In Straßburg haben die Schneider die Arbeit wegen Lohndifferenzen niedergelegt. Man zählt bisher 250 Streikende.

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Dessiseher Landtag.

Zweite Kammer.(Sitzung von 27. März).

Die seithecigen Präsidenten Haas und Schmidt werden durch Zuruf wiedergewählt. Der erste Präfident Haas dankt für das ihm wiederholt geschenkte Vertrauen.

Bei der Beratung brtr. Forderungen für die Land⸗ stände er uchen die Abgg. David und Ulrich die Re⸗ gierung um Einführung von Freifahrkarten für die Abgeordneten— durch ein Abkommen mit den Eisenbahnverwaltungen könne dies leicht geschehen— damit man bei Beratung mancher wichtigen Fragen sich per⸗ sönlich an Ort und Stelle begeben könnte. Der Vorsitzende sagt Prüfung der Angelegenheit zu. Die Beratung über die von Seiten der Regierung geforderten Mk. 70 000 für die evangelische Kirche, Mk. 35 000 für die katolische Kirche und Mk. 600 für die altkatolische Kirche in Offen⸗ bach wird nach eingehender Debatte auf morgen ausge⸗ setzt. Die Abgeordneten Da vid, Ulrich uud Gut⸗ fleisch nehmen Weranlassung, ihren Standtpunkt festzu⸗ legen. Die geforderten Summen würden doch keine Zufriedenheit herstellen, man habe zudem auch für die bewilligten Beträge kein Recht mitzureden.— Der Staats⸗ minister Rothe verteidigt die Forderung vom ethischen Standpunkte, zudem die von ber Kirche anerkannte Selbst⸗ besteuerung ihre Grenzen habe. Abg. Schönberger bemängelt, daß die Kirche von ihrem Recht, mehr Steuern zu erheben, keinen Gebrauch miche. Die Abg. Weidner und Brunner treten für die Vorlage ein.

Abg. Ulrich erklärt, so lange die Kirche nicht daran denke, aus eigenen Mitteln ihre Verpflichtungen zu decken, dürfe man weitere Gelder nicht be⸗ willigen und den Staat nicht stärker in Anspruch nehmen. Mit demselben Recht könuen auch freireligiöse Gemeinden, Mennoniten und selbst Juden Staatszu⸗ schüsse zur Ausübung ihrer kirchlichen Gebräuche bean⸗ spruchen, die man nicht das Recht habe, abzulehnen. Historisch richtig sei auch, daß die Kirche ohne Staats⸗ hilfe selbstständig existire. Auch in dem Gesetz von 1875 seien die Verpflichtungen des Staates gegen die Kirche genau festgelegt. Eine gesunde Kirche habe zudem nicht nothwendig, die staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Beim§ 144(Forderungen für die Verwaltungskosten der Steuer ꝛc.) treten nach einer ausführlichen Geschäfts⸗ ordnungsdebatte die Abgg. David und Schröder für die schlechtbezahlten Steuerkommissariats⸗Ge⸗ hilfen ein. Nach einer zustimmenden Erklärung des Finanzministees wird der Betrag von Mk. 53,151 für diese Beamten bewilligt.

In der Sitzung wird die Regierungsvorlage über die Einführung einjähriger Budgetperioden ohne Debatte gegen die Stimme des Abg. Schröder angenommen.

Es folgt Fortsetzung der Beratung betreffend die Nachtrags forderungen für die Landeskirche.

Abg. Schmidt begründet die Forderung in ausführlicher Weise.

Abg. Gutfleisch verlangt eine definitive Scheidung der Kirche und des Staates auf finanziellem Boden durch regelmäßige Bewilligung eines gewissen Betrages.

Staatsminister Bothe vertheidigt vorlage.

Abg. David verlangt, daß bei Bewilligung von Geldern Seitens des Staates an die Kirche man auch das Recht haben müsse, die Eintheilung der Pfarrbezirke zu kontrolliren. Schließlich wird die Regierungsvorlage gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Abgg. Möllinger und Gutfleisch angenommen.

die Regierungs⸗

Aus dem Wahlkreise Marburg⸗ Marburg, den 28. März 1900.

Die am 23. März abgehaltene Sitzung der Stadtverordneten gestaltete sich beim 1. Punkte recht lebhaft. Stadtverordneten⸗Vor⸗ steher Dörffler geißelte in scharfen Worteu das

Vorgehen derjenigen Redner aus der Saalbau⸗

Versammlung vom 12. März, welche sich mit dem Fällen der Bäumen in der Schwanenallee be⸗ schäftigte. In höchst beleidigender Weise seien verschiedene Redner gegen die Stadtverordneten als auch den Magistrat vorgegangen, dieses sei ganz energisch zurückzuweisen. Gebildete Leute hätten hier von„Schwarzerbörner Streichen“, von„Vandalismus“ und von„Steinigen des Magistrats“ gesprochen. In gleichem Sinne spricht der Oberbürgermeister und verlieft im Auftrage des Magistrats eine Erklärung, welche besagt, daß es dem gesunden Sinn der Bürgerschaft an⸗ heim zu stellen sei, zu entscheiden, ob es seitens der Redner anständig war, eine Behörde, welche nach pflichtmäßigem Ermessen Beschlüsse, die den Rednern nicht einmal genauer bekannt waren, gefaßt hat, mit Beleidigungen zu über⸗ häufen. Seitens des Magistrats wird indessen davon abgesehen, Strafanträge zu stellen.— Der zweite Punkt betraf den„Bericht des Magi⸗ strats“ über die Verwaltung und den Stand der „Gemeinde- Angelegenheiten“. Erwähnenswert

hieraus ist, daß im November 1899 die Ein⸗

Nr. 14.

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