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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 25.

dem Zustande der Betrunkenheit verloren, son⸗ dern nach Berlin gesandt worden. Sie kamen auch in Berlin au, verschwanden hier aber auf geheimnisvollem Wege und tauchten dann in der Redaktion desVorwärts auf. Dr. Lieb⸗ knecht sei der Verteidiger des Postbeamten. DerVorwärts schreibt zu dem Geflunker: Genosse Liebknecht hat einen Briefträger als Klienten, und zwar, wie er so freundlich war, festzustellen, seit einem halben Jahre nur einen Briefträger. Dieser Briefträger ist Ende März des Jahres auch in Untersuchungshaft genommen, und zwar weil man ihn im Verdacht hatte, demVorwärts Briefe oder Drucksachen über⸗ mittelt zu haben. Die Untersuchung hat die völlige Unschuld des Postboten und die Haltlosigkeit der Anschuldigung ergeben. Darauf ist der Postbote am 29. Maf aus der Untersuchungshaft entlassen. Er ist lediglich beschuldigt, ein paar Geschästsdrucksachen nicht bestellt und dadurch sich eines Vergehens schuldig gemacht zu haben.

Zu einer internationalen Sozialistenhetze

versuchten die deutschen Scharfmacher und ihre Gesinnungsverwandten im Auslande anläßlich des jüngsten Attentats in Madrid die Regierungen aufzustacheln. Man schreit nach Maßregeln gegen Anarchisten, dabei ist es unseren Scharfmachern natürlich viel mehr um die Sozialdemokratie, als um die Anarchisten zu tun, deren zurPropaganda der Tat neigende Spezies es in Deutschland ja überhaupt kaum noch gibt, dank der eif⸗ rigen Arbeit der Sozialdemokratie, die sich stets mit aller Energie gegen die un⸗ sinnige Menschenvernichtung gewendet hat, die nicht nur der freiheitlichen Entwicklung nichts nützt, sondern nur die Reaktion zu stärken ge⸗ eignet ist. Aber den Scharfmachern, die das sehr gut wissen, kommt es ja auf eine Handvoll Lügen nicht an, wenn sie nur hoffen dürfen, scharfe Zwangsmaßregeln gegen die so tief ge⸗ haßte Arbeiterbewegung zu erreichen. Darum werden auch gewissenlos die spanischen Sozialisten und Anarchisten in einen Topf geworfen, ob-

wohl auch dort die schärfsten Gegensätze * 1 bestehen. Ba lohnt es sich,

festzustellen, was darüber ein spanisches bürger⸗ liches Blatt zu sagen weiß.

Im Gemeinderat von Madrid hatte man unseren Genossen Pablo Iglesias, als er sich zum Attentat äußern wollte, nicht zu Worte kommen lassen. Dies tadelt die Madrider ZeitungEl Pais sehr entschteden und schreibt dann weiter:Die sozialistische Partei ist diejenige, die am meisten Einfluß besitzt, um mit Ruhe und Geschlossenheit und unter Vermeidung des Tagesgezänks vorzugehen; sie hat noch stets die Attentate verurteilt und sich dadurch den grimmigsten Haß der Anarchisten zugezogen. Noch nie haben die Sozialisten ein Attentat gutgeheißen, nicht einmal damals, als Mac Kinley einem solchen zum Opfer fiel, während die spauische Bour⸗ Pont e Auch den Bombenwurf des Morales verurteilen die Sozialisten, und sie bedauern die Opfer des⸗ selben herzlicher und aufrichtiger, als es die⸗ jenigen tun, welche sich an Stierkämpfen und dergleichen belustigen. Die Haltung der Sozialisten, die bei aller Gegnerschaft wider das monarchische Prinzip das Attentat gegen das junge Königspaar verwerfen, sticht vor⸗ teilhaft ab von dem verwerflichen Beginnen, das Verbrechen in eigen⸗ nütziger Weise politisch auszu⸗ beuten.

And das Zentralorgan der spanischen So⸗ zialisten schreibt in der ersten nach dem Attentat erschienenen Nummer:Wie alle Welt, so ver⸗ urteilen auch wir Attentate wie das vom 31. Mai, die der Allgemeinheit nichts nützen, dagegen ein⸗ zelne verwunden oder vernichten. Ebenso wenden wir uns aber auch gegen jene, die sich über das Attentat wohl entrüͤsten, sich anderseits aber nicht genug tun können, die Attentäter möglichst qualvoll zu richten, und die um nur recht viele Schuldige zu finden auch Unschuldige mißhandeln. Obwohl wir die größten Gegner

der Anarchisten sind, verurteilen wir es doch, daß man ste wie wilde Tiere hetzt, statt nur diejenigen zu bestrafen, die wirklich Verbrechen begangen haben. Natürlich werden derartige, schon oft wiederholte Erklärungen die kapitalistischen Soldschreiber und die gewerbs⸗ mäßigen Verleumder nicht zur Wahrheit bekehren. Das Lügen im Interesse der Reaktion ist ihr 1 Geschäft, und so wird weiter gelogen werden.

Opfer des Majestätsbeleidigungs⸗ Paragrapben.

Die Strafkammer in Liegnitz verürtelste den Arbeiter Wilhelm Putschkeit aus Schweidnitz wegen Majestätsbeleidigung zu der unerhörten Strafe von drei Jahren Gefängnis! Die Verhandlung wurde unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführt. Solche Urteile müssen natürlich in den weitesten Kreisen Erbitterung erregen und geben uns, ohne es zu wollen, neue Agitationswaffen für die Be⸗ seltigung des§ 95 in die Hand. Der Respekt vor der Majestät gewinnt dabei aber stcher nicht.

Die Revision unseres Genossen Kressin von der Leipziger Volkszeitung, der wegen eines in seinem Blatte erschienenen Aufsatzes: Albertinische Profile zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden war, hat das Reichsgericht verworfen. Damit hat das Reichsgericht, wie auch bürgerliche Blätter betonen, sich eine Ausdehnung des Begriffs der Majestäts⸗ beleidigung zu eigen gemacht. Denn in jenem Aufsatze, der übrigens Feststellungen bürgerlicher Geschichtsschreiber über sächsische Fürsten wieder⸗ gab, war der gegenwärtige König mit keinem Worte erwähnt! Sogar dasBerliner Tageblatt wendet stch gegen diese Rechtsprechung, indem es schreibt:Uns ist es unverständlich, wie man irgend jemanden, ob er nun ein Fürst oder irgendwer sonst sei, dadurch beleidigen kann, daß man seine Vorfahren herabsetzt. Vor allem aber entsteht durch die neuerliche Reichs⸗ gerichtsentscheidung die Frage, ob es dann überhaupt noch eine historische Kritik geben kann.

In Geestemünde verurteilte die Straf⸗ kammer einen schwedischen Matrosen zu sechs Monaten Gefängnis. Der Matrose soll die Beleidigung am Bord eines Fischdampfers auf hoher See begangen haben, gelegentlich einer Auseinandersetzung mit seinem Kapitän. Außer diesem hat niemand die betreffende Aeußerung gehört! Der Staatsanwalt hatte nur 4 Monate beantragt.

Der beleidigte Amtsblatt⸗Redakteur.

Genosse Ig os in Gotha hatte als Redak⸗ teur desVolssvlattes in einer Polemik gegen einen Amtsblatt⸗Redakteur, der sich eine An⸗ pödte, g der Genossin Luxemburg leistete, in berechtigter Abwehr den AusdruckHundsfott angewendet. Diese verdiente Abfuhr versuchte der Beschimpfer der Genossin Luxemburg da⸗ durch zu rächen, daß er vom Staatsanwalt verlangte, er möge imöffentlichen Interesse Strafantrag erheben. Der Staatsanwalt wei⸗ gerte sich, wurde aber vom Oberstaatsanwalt in Jena belehrt, daß er sich einem Amtsblatt⸗ Redakteur zu fügen habe. Die Anklage wurde erhoben und Genosse Joos vomVolksblatt zu Mk. 300 Geldstrafe verurteilt. Die rüpel⸗ hafte Beleidigung, mit der der Amtsblatt⸗Re⸗ dakteur glänzte, blieb natürlich straflos, da sich kein Staatsanwalt und kein Oberstaatsanwalt efunden hätte, der gegen beleidigende Amtsblatt

edakteure Strafverfolgung erheben würde. Der Jenaer Oberstaatsanwalt hätte den schimpfenden Amtsblattschreiber auf den Privatklageweg ver⸗ weisen sollen aber freilich, da wäre er glänzend reingefallen, denn dann hätte Genosse Joos Widerklage erheben können. Man sieht: der Mensch hatoben Glück, er braucht nur ein Regierungsblättchen zu redigieren und im In⸗ teresse vonReligion, Ordnung und Sitte, Thron und Altar, die Sozialdemokratie zu verlästern. Dann wird ihm allemal geholfen.

Meutereien in Südwestafrika. Der Vorwärts teilte dieser Tage nach Privat- briefen mit, daz unter den deutschen Truppen

in Südwestafrika Meutereien vorgekommen seien. Das wurde zunächst von den offlziösen Blättern als unwahr hingestellt, daun aber gab eine halbamtliche Korrespondenz zu. daß auf einer Station im Windhuker Distrikt die Reiter bei einem Trinkgelage und unter dem Einfluß über⸗ mäßigen Alkoholgenusses einen Portepee⸗Unter⸗ offtzier bedroht und ihn gezwungen() haben, mit ihnen ein Hoch auf die Sozialdemokratie auszubringen. Die Beteiligten seien vor ein Kriegsgericht gestellt und zu schweren Freiheits- strafen verurteilt worden. Und den Münchener Neuesten Nachr. wird ebenfalls aus Berlin mitgeteilt, daß man dort an amtlichen Stellen nicht in Abrede stelle, daß einige ernste Fälle von Insubordination, Diebstähle u. a. m. wie stie bei jeder größeren Truppe in Friedens⸗ wie in Kriegszeiten vorkommen, sich in Südwest⸗ afrika ereignet haben und mehrere Soldaten deshalb mit schweren Freiheitsstrafen belegt und nach Deutschland ins Gefängnis geschickt worden sind. Also ist die Sache schon so!

Das dem Abg. Erzberger nahestehende Zentrumsblatt in Stuttgart fügt den Mit⸗ teilungen des Vorwärts hinzu, dem Kolonial⸗ amt sei von einem Offizier der Schutztruppe mitgeteilt worden, daß am 1. Mai deutsche Schutztruppensoldaten die rote Flagge ge⸗ hißt haben und den Abgeordneten Bebel hochleben ließen.

Aus dem berrlichen Kriegsheer.

Ein scheußlicher Soldatenschinder war der Sergeant August Schirmel beim 3. Feld⸗ artillerie⸗Regiment in Riesa, Sachsen, der sich vor dem Kriegsgericht in Dresden wegen Miß⸗ handlung von Rekruten zu verantworten hatte. Schirmel ließ z. B. seine Leute bei großer Kälte nach dem Reitplatze abrücken, wo sie das Eis der zugefrorenen Wasserpfützen eintreten und dann mit den Händen das Eis herausschöpfen und forttragen mußten. Dabei sind einem der Rekruten beide Hände erfroren. Einem andern Rekruten zählte er zehn Peitschen⸗ hiebe auf. Erst als die Gemißhandelten zur Entlassung kamen, erstatteten sie Anzeige. Das Kriegsgericht verurteilte den Sergeanten zu einem Jahr einem Monat Gefängnis und zur Degradation.

Fünf Jahre und einen Tag() Gefängnis erhielt dagegen der Gefreite Fischer dom sächsischen Fußartillerie⸗Regiment Nr. 12 wegen tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten vom Oberkriegsgericht in Metz zudiktiert. Das erstinstanzliche Urteil hatte auf 6 Jahre Ge⸗ fängnis gelautet. Ebenfalls wegen tätlichen Angriffs auf Vorgesetzte bekam der Arbeitssoldat Bernhardt aus Monsheim bei Worms 4 Jahre Gefängnis vom Oberkriegsgerichte in Mainz. In diesem Falle hatte die Vorinstanz auf sieben Jahre erkannt gehabt.

Der Prozes gegen den Oberst Hüger

hat nach vier wöchentlicher Verhandlung vor der Dortmunder Strafkammer(in letzter Nr. war in der politischen Rundschau irrtümlich gesagt, daß der Prozeß in Herne stattfinde) mit einer Freisprechung des Angeklagten geendet. Oberst Hüger war früher Kommandeur eines württembergischen Artillerie⸗Regiments, schied nach beine Konflikten mit untergebenen Offi⸗ zieren und Vorgesetzten aus dem Dienst und wurde später vom Ehrengerichtshof zum Verlust der Uniform und Aberkennung des Offizters⸗ charakters verurteilt. Er schrieb dann einige Broschüren, in denen er heftige Anklagen gegen die Mitglieder des Ehrengerichts und verschie⸗ dener Militärgerichte er ob. Deswegen wurde er angeklagt. Die Verhandlung verlief sehr ungünstig für ihn, doch gab der Psychiater Dr. Murmann ein Gutachten ab, nach dem Oberst Hüger seit Jahren an einer als Queru⸗ lantenwahn zu bezeichnenden Geistesstörung leide. Trotzdem beantragte der Staatsanwalt 3 Monate Gefängnis. Das Gericht erkannte jedoch auf Freisprechung wegen Geisteskrankheit. Es wurde ferner auf die Einziehung seiner Broschüre; Wie es meiner Petition im Reichstag erging

und Vernichtung der Platten erkannt.