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Mitteldentsche Sonntags⸗ Zeitung.

Nr. 44.

Gesdbeutels in der Hand zu behalten. In Artikel 67 wird nun de agt, nach Vorlage des Budgets findet zuerst eine vertrauliche Be⸗ sprechung der beiden Ausschüsse, desjenigen der Ersten und desjenigen der Zweiten Kammer, statt, das einzige Recht des Ausschusses der Ersten Kammer besteht darin, seine Wünsche dem Ausschuß der Zweiten Kammer mitzuteilen, dieser braucht aber auf diese Wünsche nicht einzugehen. Die Zweite Kammer hat dann ihre Beschlüsse zu fassen, wenn dies geschehen, hat die Erste Kammer nicht das Recht, im einzelnen zu beschließen; besprechen können die Herren im einzelnen so viel ste wollen, das ist ihr Privatvergnügen. Die Zweite Kammer het kein Recht eine zweite Beratung stattfinden zu lassen auf Grund der Dissense der 1. Kammer, das widerspricht der Verfassung. Das Recht der Ersten Kammer ist: ja zum ganzen Budget oder nein zu sagen. Es ist dies kein bedeutsames Recht. Ja zu sagen, ist sehr leicht für die Erste Kammer, nein zu sagen ist für ste schwer, denn dann ist der Konflikt da, die Erste Kammer ist aber auch kein geeignetes Organ zur Opposition. Wenn ste nein sagt, ist das Budget noch nicht abgelehnt. In diesem Falle treten beide Kammern zu gemeinsamer Be⸗ ratung zusammen unter dem Präsidium des Präsidenten der Ersten Kammer und wir hätten somit das Vergnügen, mit denhohen Herrn gemeinsame Beratung zu pflegen. Bei einer solchen Beratung würde das Nein durch die 50 Stimmen der Zweiten Kammer gegen die 35 Stimmen in ein Ja umgewandelt werden. Es geht aus diesem Artikel hervor, daß die⸗ jenigen, die seinerzeit die Verfassung zu stande gebracht haben, nicht wollten, daß die Erste Kammer die Rechte haben sollte, die sie heute verlangt. Es ist ja recht so, daß die Herren der Ersten Kammer einmal ihre Wünsche ge⸗ äußert haben und es genügt, daß sie einmal gehörig in die Grenzen zurückge⸗ wiesen werden, es genügt hier festzustellen, daß sich die Herren durch ihr Verlangen ein⸗ mal gehörig in die Brennnesseln ge⸗ setzt haben.

Entgegen dem Ausschußbericht sind wir der der Meinung, daß wir keine Nagelbreite vom Budgetrecht an die Erste Kammer abgeben dürfen. Wir stehen keineswegs mit ungeteilten Gefühlen der Wahlrechts vorlage gegenüber, ste enthält Kautelen, die großes Unrecht bedeuten und wir verlangen, wenn die Regierung die Vorlage wieder einbringt, daß diese beseitigt werden. In dieser Frage geht der Parteifreund des Herrn Reinhart bei einzeluen Kautelen mit uns, seine Motive hier⸗ zu will ich allerdings nicht untersuchen. Er meint, die Kautelen helfen nichts gegen die Sozialdemokratie, in den Städten hat die Sozial demokratie die Mehrheit und wo noch nicht, wird sie dieselbe noch erhalten. Aus diesem Grund fordert er mit uns die Pro⸗ portionalwahlen, er will sie aber nur für die Städte, auf dem Lande will er die Sozialdemokratie an die Wand drücken. Wenn die Zweite Kammer das Proportional⸗ wahlrecht, das ja auch vom Zentrum ge⸗ fordert wird, einführt, wird sie es für das ganze Land einführen. Beim Wahlkampf, der demnächst geführt wird, wird von uns klar und deutlich ausgesprochen, daß die Wahl⸗ reform durch die Erste Kammer gescheitert ist, die Herren wollen in Wirklichkeit keine Reform, denen war das bisherige Wahl⸗ recht schon zu weitgehend. Ich habe dieser Tage den Verhandlungen der Ersten Kammer zugehört und gefunden, daß dort ein bedenklicher Mangel an politischer Reife herrscht. Die Sozialdemokratie fordert, man mache der Ersten Kammer überhaupt ein Ende. Unserem Antrage stimmt auch das Zentrum zu; zweifellos auch die Nattonal⸗ Utberalen, denn unsere Forderung ist ein alt esr Antrag der nationalliberalen Partei, wir haben ihn nur wieder auf⸗ genommen. Ich habe gedacht, die National⸗ liberalen würden sich ärgern, daß wir ihnen den Antrag abgenommen. Wenn die national⸗

liberale Partei den Antrag niederstimmt, werden wir sorgen, daß es draußen im Lande bekannt wird, daß wir mit unserem An⸗ trag einen alten liberalen Antrag aufgenommen haben. Wenn alle Elemente mit uns vereint kämpfen, diese mittelalterliche Institution der Ersten Kammer zu beseitigen, schloß David unter lebhaftem Beifall, dann geht die Wahl⸗ rechtsborlage nicht aus wie das Hornberger Schießen.

Hirschel erklärte, daz seine Partei gegen die Anträge der Ersten Kammer stimmen werde. Der Zentkrumsmann Brentano begreift nicht, daß man erklären könne, das Volk sei nicht reif. Wenn es reif für das allge⸗ meine geheime Wahlrecht seit Jahrzehnten gewesen sei, wäre es doch reif für das direkte Wahlrecht. Trotzdem will er auf dem Wege, des Abg. David, die Erste Kammer zu beseitigen, nicht mitgehen.

Bei der Fortsetzung der Beratung am Montag meint der Nationalliberale Helden⸗ reich, daß weite Volkskreise das Scheitern der Wahlreform begrüßten.(Was mögen das wohl für Volkskreise sein, die der Herr meint!) Er würde es sehr bedauern, wenn die Regierung die Wahlrechtsvorlage wieder einbringen würde.

Abg. Gutfleisch bedauert, daß die Einig⸗ keit der Zweiten Kammer in dieser Frage durch Leute, wie Heidenreich gestört werde. Ebenso bedauerlich sei die Haltung des Bauern⸗ bundes, der das gleiche Wahlrecht da⸗ durch zu schmälern suche, daß er den Städten nicht die entsprechende ziffernmäßige Vertretung gegenüber dem Lande zugestehen wollen. Red⸗ ner spricht weiter über die Kautelen und die Vertretung. Schließlich wendet er sich unter lebhaftem Beifalle gegen die Art, mit der Heyl in der Ersten Kammer, in der Presse und in Volksversammlungen die Zweite Kammer herab⸗ zusetzen versucht. Es ist keine gute Sache, die man mit solchen Mitteln vertritt. Es wird endlich nötig, gegen das Treiben jenes Herrn mit aller Entschiedenheit Front zu machen. Tun wir das, indem wir einstimmig das Be⸗ gehren der Ersten Kammer, ihre Macht auf Kosten unseres Hauses zu bereichern, weit zu⸗ rückweisen.

Windecker(natl.) empfiehlt nicht allzu schroff() gegenüber der Ersten Kammer auf⸗ zutreten. Man werde damit nichts erreichen. Der Antrag der Sozialdemokraten, die Erste Kammer abzuschaffen, sei eine leere Demon⸗ stration, die keinen Wert und keine Aussicht auf praktischen Erfolg habe.

Pitthan(natl.) nimmt Herrn von Heyl gegen die Angriffe Davids in Schutz.

Hierauf ergreift Abg. Ulrich das Wort, der sich gegen Heidenreich wendet. Man kann viel⸗ leicht verstehen, daß Dr. Heidenreich ein Gegner der direkten Wahl ist. Aber es ist nicht zu begreifen, daß der Herr Mitglied derselben Fraktion ist, deren übrige Redner sich als ent⸗ schiedene Anhänger des direkten Wahlrechts bekannt haben. Solange die nationalltiberale Partei einen solchen Dualismus in ihren Reihen duldet, trägt sie ein großes Maß von Schuld an dem Scheitern der liberalen Reform. Wenn der Abg. Windecker meint, die gewohnheits⸗ rechtliche Gepflogenheit der Ersten Kammer, sich zu einzelnen Posttionen des Budgets zu äußern, habe sich vielleicht durch die Verfassung festlegen köunen lassen, so erklären wir, daß wir entschieden festbleiben in dem Widerstande gegen jede Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer.

Wir fordern, daß die Regierung die bereits in zwei Thronreden angekündigte Wahlreform, die nun schon im zweiten Landtag scheitert, alsbald wieder einbringt. Vor etwa 25 Jahren haben 17 Abgeordnete der Zweiten Kammer! und die gehörten sämtlich der national⸗ ltberalen Partei an die Forderung auf Beseitigung der Ersten Kammer gestell t. Aber wie so manche liberale Forde⸗ rung, so hat sie auch diese heute fallen lassen. Aber das hessische Volk greift dieses Verlangen wieder auf und vertritt es umso entschiedener. Redner weist dann die politischen Klopffechtereien

Heyls zurück. Staatsminister Rothe be⸗ dauert zunächst, daß auch dieser Landtag zu Endegeht ohne ein Zustandekommen des Wahlreformwerkes. Er sei streng konstitutionell und habe darüber zu wachen, daß die Verfassung in jeder Weise gewahrt bleibt. Es wolle als entschiedener Anhänger des Zwei⸗ kammersystems weder verfassungsmäßige Rechte der Ersten, noch der Zweiten Kammer ange⸗ tastet sehen, möchte auch nicht, daß Kron⸗ rechte geschälert würden, und darum handle es sich im wesentlichen bei dem Initiativantrag der Ersten Kammer. Der Artikel 75, den der Initiativantrag beseitigen möchte, gibt der Krone das Recht, Vorlagen, die nicht die Verfassung berühren, nach ihrem Scheitern erneut einzu⸗ bringen und durch eine Durchstimmung einer erneuten Abstimmung zu unterwerfen. Er werde selbstverstäudlich dieses Recht der Krone zu schützen trachten. Der Minister spricht sich weiter gegen den sozialdemokratischen Antrag aus und beklagt den Konflikt, der sich zwischen den beiden Häusern herausgebildet hat. Schmitt (Zentr.) bemerkt unter Heiterkeit des Hauses, gegen Heidenreich, wenn dieser seinen Wählern die politische Reife abspreche, so sei dies nur in seinem eigenen Interesse bedauerlich. Der Redner protestiert erregt gegen den Vorwurf, als sei die Wahlkreiseinteilung zu Gunsten des Zentrums gemacht worden. Die Wahlkreis⸗ einteilung ist von einer Dreiviertelmehrheit des Hauses beschlossen worden. Die Unterstellungen beruhen auf Lüge und Verleumdung. Das Vorgehen der Ersten Kammer gegen die Zweite kommt nur der Sozialdemokratie zu Gute. Staatsminister Rothe verwahrt sich gegen die Behauptung Schmitts, als habe er nicht auch die Zweite Kammer in der Ersten gegen deren Angriffe gebührend in Schutz genommen. David ist mit Schmitt der Ansicht, daß die Sozialdemokraten den Nutzen aus dem Vor⸗ gehen der Ersten Kammer haben. Der Staats⸗ minister stellte die Sache so dar, als handle es sich um einen Konflikt zwischen den beiden Kammern. Aber die Erste Kammer hat sich doch durch die Ablehnung der Regierungsvorlage auch gegen die Regierung gewandt. Er bedauert, daß der Staatsminister kein Wort der Kritik gegen die Erste Kammer fand.

Die Regierung solle auch dieser gegenüber mehr

Rückgrat zeigen. Auffallend ist das Schweigen des Staatsministers zu unserer Forderung, die Vorlage möge wieder eingebracht werden. War das Schweigen ein absichlliches, so ergebe sich daraus die Situation, daß die Regierung die Ablehnung der Reform durch die Erste Kammer akzeptiere. Die Kammer beschloß hierauf, dem Antrage des Wahlrechtsausschusses, den Inttiativantrag der Ersten Kammer abzulehnen und damit den Versuch einer Verständigung als gescheitert zu erachten, einstimmig beizutreten. Der soztaldemokra⸗ tische Zusatzantrag wurde in nament⸗ licher Abstimmung angenommen gegen drei Stimmen prinzipieller Gegner des direkten Wahlrechts, Braun, Heidenreich und Möllinger, sämtlich Nationalliberale.

Die Gemeindesteuer⸗Reform.

Die Gemeindesteuernovelle hat die Erste Kammer bekanntlich ebenfalls auf das Betreiben des Wormser Lederbarons verworfen. Mit ihrer Rückäußerung befaßte sich die Zweite Kammer am Dienstag. Abg. Gutflei sch er⸗ klärte als Berichterstatter des Ausschusses, das. dieser einstimmig beschlossen habe, an der Vor⸗ lage festzuhalten. Es sei ein ganz ungewöhn⸗ liches Verfahren, daß die Erste Kammer in ihrem Beschluß auf die Zweite Kammer gar keinen Bezug nimmt und so tut, als ob sie nicht existiere. Die Erste Kammer hat die Entwürfe an die Regierung nur zurNeubearbeitung zurückge geben und ihr dadurch die Möglichkeit genommen von dem Artikel 75 der Verfassung Gebrauch zu machen, der ihr das Recht gibt, Vorlagen, die von dem einen oder anderen Hause abgelehnt worden, in der folgenden Session wieder einzubringen und den Entwurf in ge⸗ meinsamer Abstimmung zur Entscheidung zu stellen. Abg. Molthan teilt mit, daß er.