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Mlteldeutsche Sonntags⸗Zeitun a.

Nr. 16.

nicht den Geldsack und die Habsucht adeln, sondern die Arbeit und die wahre Mensch⸗ lichkeit.“ l i

Diese Worte eines freimütigen katholischen Priesters, die Silbe für Silbe ebenso für die deutschen wie die amerikanischen Arbeiter passen, müßten jenen pfäffischen Kapitalsknechten, welche tagläglich Kübel voll Schmähungen und Ver⸗ dächtigungen von der Kanzel herab sowohl als auch in ihrer Presse über die Sozialdemokratie entleeren, unter die Nase gehalten werden. Zweifelhaft ist allerdings, ob sie dadurch ge⸗ bessert würden.

Politische Rundschan. Gießen, den 16. April.

Der Wahltermin

ist vorher doch, wie der„Vorwärts“ richtig mitgeteilt hatte, auf den 17. oder 18. Mai festgesetzt gewesen, trotzdem dies von den offi⸗ ziösen Organen abgeleugnet wurde. Jetzt wird 3. B. bekannt, daß die Wählerlisten, welche in der Stadt Berlin in Rücksicht auf den früheren Termin aufgestellt worden waren, vollkommen unbrauchbar sind und weggeworfen werden mußten, nachdem der Junitermin bekannt gegeben worden war. Der Stadt erwächst dadurch ca. 15000 Mark Schaden.— Die Stichwahlen sollen neueren Mitteilungen zufolge am 24. oder 25. Juni stattfinden.

Monarchische Schauspiele.

Regelmäßig, wenn irgendwo ein Fürsten⸗ besuch stattgefunden hat, kann man in den„gut gesinnten“ Blättern von„jubelnder Begeiste⸗ rung“ der Bevölkerung, von der„freudig be⸗ wegten Menschenmenge“ und ähnlichen notwen⸗ digen Ausstattungsstücken der Monarchenver⸗ himmelung lesen. Wie die Begeisterung der Menge zu Stande gebracht wird, darüber geben Enthüllungen Aufschluß, die unser Dresdener Parteiorgan zu machen in der Lage war. König Georg von Sachsen kehrt am 3. Mai aus Italien nach Dresden zurück. Daraus wollte man ein patriotisches Fest gestalten. Bei dem in der Mehrheit sozialdemokratischen Volke ist aber auf freiwillige Begeisterung nicht viel zu rechnen. Die grünweißen Patrioten wissen sich aber zu helfen, sie kommandieren einfach die zahlreichen Beamten auf die Straße, die im Verein mit ihren Angehörigen Hoch und Hurra schreien müssen.— Den Eisenbahnbeamten ist nämlich von der Direktion ein Zirkular zugegangen, in dem alle am Tage der Ankunft des Königs dienst⸗ freien Beamten aufgefordert werden, in

Zivil mit ihren Frauen und erwach⸗

senen Töchtern auf den Straßen, die der König passiert, anwesend zu sein. Es ist ferner in diesem Zirkular— das natürlich ganz ver⸗ traulich gehalten werden soll— gesagt, daß die Töchter in weißen Kleidern erscheinen sollen. Aber nicht nur an die Eisenbahnbeamten, n auch den Steuer-, Justiz⸗ und anderen

eamten gingen gleiche Aufforderungen zu; sie mußten sich durch Unterschrift verpflichten, ihre Frauen und Angehörige zum Empfangsjubel auf die Straße zu schicken und zwar werden auch in Bezug auf die Kleidung bestimmte Anweisungen gegeben, um den Anschein zu er⸗ wecken, daß die Sache nicht gemacht ist.— Aber was wollen die Beamten machen? Sie müssen eben ihre Angehörigen auf die Straße schicken, wo sie Hoch und Hurra schreien und dadurch den König betrügen sollen, dem weis gemacht wird, daß ihn das„begeisterte Volk“ jubelnd begrüße. Dabei alles Mache, Theater, Komödie! Das braucht allerdings der Monarchismus.

Neuner Brüsecwitz.

Am Samstag erstach in Essen der See⸗ ofsiziersaspirant Hueßener den Fußartilleristen Hartmann, Sohn eines geachteten dortigen Hotelbesitzers, wegen Verweigerung des Grußes. Hueßner wollte den Hartmann, der ihm gleich⸗ alterig und wohlbekannt ist, zunächst zur Wache sistieren, wogegen sich Hartmann, mit Rücksicht auf die beiderseitige Bekanntschaft, sträubte.

Er erhielr darauf hiulerrucks dret Stiche von Hueßner mit dem Seitengewehr, von denen einer die Lunge durchbohrte und den sofortigen Tod herbeiführte. Der Messerheld, an dem sich die militärische„Erziehung“ derartig offen⸗ barte, ist der Sohn eines Essener Fabrikdirektors. Seine grauenhafte Tat sucht der feige Mörder, nebenbei bemerkt, ein neunzehnjähriger unreifer Bursche, in einem Briefe an die Eltern des Ermordeten mit albernen Redensarten zu

beschönigen. Er wagt, den unglücklichen Eltern

zu schreiben:

Aus tlesster Erschütterung und Trauer um Ihren Sohn wende ich mich an Sie, verehrte Familie Hart⸗ mann, um Ihnen meine innigste Teilnahme an dem Ihnen durch mich entstandenen Verluste zu beweisen.

Seien Sie versichert, daß ich nicht aus Haß oder Ab⸗

neigung gegen Ihren Herrn Sohn gehandelt habe; es war meine harte, harte Soldatenpflicht. Ich mußte mir Gehorsam verschaffen, es war meine harte Pflicht, und leider, leider führte das Schicksal den Stahl so unglücklich. Ein Wort der Verzeihung von Ihnen, gnädige Frau, würde mir einen unersetzlichen Trost bereiten. Denn wenn die Mutter, deren Liebe zu dem Sohne alles überragt, verzeiht, dann kann Niemand, der ein ehrenvolles Herz hat, noch länger grollen. Wenn es sein sollte, auch Ihren wohlerklärlichen Haß entgegen⸗ nehmend, bin ich ganz ergebenst Ihr mitfühlender Hüßner, Fähnrich z. S.

Liest man bas, so faßt man sich an den Kopf und fragt sich, wie derartiges möglich ist. Fast scheint es, als wollte der Mörder seiner gemeinen Tat noch dadurch die Krone aufsetzen, daß er die Eltern seines Opfers verhöhnt! Hier tritt so recht in Erscheinung, was für Geist und Moral den Menschen durch den Militartemus anerzogen wird, gegen den mit aller Energie anzukämpfen jeder gesittete Mensch für seine heilige Pflicht erachten muß.

Militär- Justiz.

Aus Breslau wird geschrieben: Der Musketier Koy war nicht zur Instruktion ge⸗ gangen. Der ihm auf dem Korridor begegnende Unteroffizier Bleul mißhandelte nun in Ge⸗ meinschaft mit dem Sergeanten Fischer den Mann in der gröblichsten Weise, so daß er blutete; außerdem wurde er zu Boden geworfen und getreten. In der Abwehr hatte Koy, der vom Fegen noch den Besen in der Hand hatte, wie er sagt, unabsichtlich den Unterofftzier ge⸗ stoßen(die Unterofftziere bezeugten, daß er tatsächlich Widerstand geleistet habe). Kriegs⸗ gerichtsrat Willeke beantragte den Musketier freizusprechen, gegen den Bleul wegen roher Mißhandlung 3 Monate Gefäng⸗ nis und Degradation, gegen Fischer 3 Wochen Mittelarrest. Und das Urteil: Der miß⸗ handelte Soldat erhält 6 Monate Ge⸗ fängnis, seine beiden Peiniger dagegen, Unterofftzier Bleul 2 Monate Gefängnis und Fischer wird freigesprochen. Solange Militärgerichte derartig Recht sprechen, können den Korps⸗Kommandeuren die wohlmeinendsten Erlasse gegen Mißhandlungen nichts helfen. Erst wenn man Schufte auch als Schufte verurteilt, werden die Rohheiten aufhören. Wer die unbegrenzte Macht der militärtschen Vorgesetzten kennt, wird den fortgesetzten Miß⸗ brauch dieser Macht nur als Niederträchtigkeit bezeichnen können. Ebenfalls in Breslau wurde der Sergeant Erdmann zu nur 3 Wochen Mittelarrest verurteilt, trotzdem er einen Soldaten das Trommelfell zer⸗ schlagen hatte und ihn verhinderte, zum Arzt zu gehen. Das Gericht vahm nur einen „minder schweren“ Fall an. Schwere Fälle scheinen in Breslau nur Mord und Totschlag zu sein.

Duellmörder und Preßsünder im Gefängnis.

Der durch sein Duell mit dem Landrat v. Bennigsen zu trauriger Berühmtheit gelangte Domänenpächter Falkenhagen ist auf vier Wochen aus seiner Haft auf der Festung Weichselmünde beurlaubt worden. Er weilt gegenwärtig in Hannover, wo seine Mutter kürzlich verstorben iste. Am Freitag nachmittag begleitete er die Leiche seiner Mutter nach Nordheim.— Unser verstorbene Genosse Swienty wurde nicht einmal aus der

Untersuchangshaft freigelassen, als er wegen einer angeblichen Straftat interniert wurde, wegen der er nachher freigesprochen wurde. Genosse Swienty hatte um die Freilassung er⸗ sucht, als sige Frau entbunden worden war. — Genosse Peus wurde ferner nicht aus dem Gefaugnis, in dem er nicht wegen Duell⸗ mordes, wie der Duellmörder Falkenhagen, sondern wegen eines politischen Vergehens saß, entlassen, als seine Frau st ar b.— Unsere Genossen hätten boch mindestens das gleiche Recht auf Verücksichtigung ihrer Gesuch gehabt, wie der Duellmörder Falkenhagen.

Wer begnadigt wird.

Der Stadtwachtmeister Anton v. Wanloch⸗ Rekowskt in Stu m(Ostpreußen) war von der Strafkammer in Rosenberg am 30. Mat 1902 wegen Verbrechens im Amte zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahre verurteilt worden. Die Strafe ist jetzt in eine Gefäng⸗ nisstrafe von vier Wochen(ö) umge⸗ wandelt worden.— Noch immer aber schmachten einige Opfer des Löbtauer Zuchthausurteils im Zuchthause, die sich bekanntlich nur ein ganz geringfügiges Vergehen und keine Ehrlostgkeit zu schulden kommen ließen.

„Wohltätigkeit“ bei Krupp.

Infolge der Einfüßrung des Achtstundentags und der damet verbundenen Abzüge in der Krupp'schen Geschoßoreheret in Essen haben langjährta dor beschafrigte Arbeiter sich nach anderer Arbeit umgese die Leute erhalten auf Wunsch auch de Entlassung sofort. Wem es in der Geschosdreherei nicht mehr paßt, der kann gehen guf Wunsch auch sofort, weil die Arbeit nicht drang, Ueberweisungen in andere

Betriebe nthalten. So reguliert man bei Krupp Einkünfte der Pensions⸗ Laie, 50 gehen aller Rechte

Neueintreienden zahlen

verlust g unt nennt sich Arbeiter⸗

schwere Etntri

wohlfahrt.% Austretenden war, wie unser Dortmu Zarteiblatt berichtet, 11 Jahr upp beschäftigt, die Ent⸗ lassung we auch diesem sofort bereit⸗

W i 10 1 15 9 1 gegeben. Von der„gesicherten Existenz“ der

Arber.

Ein Arbeiter, welchen in der Zigarren⸗ Wickelformenfabril der Firma G. Siebert in Hanau seit 33 Jahren un nterbrochen beschäftigt gewesen war, erhielt folgendes Schreiben:

„Hierdurch teile ich Ihnen höflich mit, daß ich Ihren Posten habe anderweit besetzen müssen. Du hre öfteren und längeren Erkrankungen en mir dies unvermeidlich, und bitte ich e von meiner Kündigung hiermit Notiz zu nehmen. Ich danke Ihnen

zugleich für„„ mir geleisteten treuen Dienste, wünscge Ihnen recht baldige Genesung von Ihren Leiben und zeichne 4

Früher hat der Arbeiter bei der Firma schlechte Zeiten mitgemacht. Zeitweise stand es so schlecht mit dem Geschäft, daß der Prinzipal die Arbeiter bat, doch bei ihm auszuhalten und dem Geschäft über die schlechte Zeit hinwegzu⸗ helfen. Das ist denn auch geschehen; die Fa⸗ brikanten sind inzwischen reich geworden, die Arbeiter aber alt und krank, und jetzt schüttelt die Firma die alten Leute einfach von sich ab.

In der Zuckerfabrik Friedensau bei Ludwigshafen machte die Direktion den über 60 Jahre alten Arbeitern die Mitteilung, sie wären bis 1. April d. J. entlassen. Unter den von dieser Maßregel Betroffenen sind Leute zum Teil schon über 10 Jahre in der Fabrik beschäftigt gewesen und jetzt wirft man sie, weil sie alt sind, einfach auf die Straße.— Als„Mißliebige“ wurden ferner am 19. März in der Flachsspinnerei Müller in Hirschfelde in Sachsen eine Anzahl Ar⸗ beiter entlassen. Darunter eine Arb eiter in, die bereits 32 Jahre in der Fabrik in

Beschäftigung stand und ein Arbeiter der.

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