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Intelligenz-Vlatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
N 68.
Sonnabend den 31. Auguſt
1850.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.
Betreffend: Die Ertheilung von Reiſepäſſen.
Es iſt ſeither häufig vorgekommen, daß Leute Päſſe verlangt und nachdem ſolche erwirkt, die Annahme verwei— gert haben, weil ſie ihr Vorhaben aufgegeben, oder bereits ſchon ohne Paß abgereiſt waren, wodurch unnöthige Schrei— berei veranlaßt worden iſt und wo oft dahier nicht zur Auslage gelangt werden konnte.
Zur Vermeidung ähnlicher Vorkommniſſe weiſen wir Sie daher an für die Folge jedem Paßberichte, den Sie inſenden zur Beſtreitung der Auslagen gleich einen Gulden mit anher einzuſenden. Wo Sie dies unterlaſſen, werden wir kurzer Hand die Berichte zurückgehen laſſen, ohne etwas weiteres darauf zu verfügen.
Friedberg am 21. Auguſt 1850. —
Bekanntmachung, den Ankauf engliſcher langwolliger Schaafe betreffend.
Der in der Ausſchußſitzung des landw. Vereins von Oberheſſen am 28. Februar d. J. beſchloſſene Ankauf eng⸗ liſcher Schaafe(man vergl. Beilage Nr. 11 der landw. geitſchrift von 1850) iſt nunmehr ausgeführt und nament⸗ lich ſind zwei Böcke auf Rechnung des landw. Vereins von Oberheſſen angekauft worden.
Indem man dies zur Kenntniß unſerer oberheſſiſchen landwirthe bringt, wird zugleich Folgendes bemerkt:
Von fraglichen Böcken iſt der eine, für Schmeer— guchtvieh beſtimmt, auf dem Vögelsberger Hofe bei Ullrichſtein, Beſitzung des Herrn Revierförſters Ha— berkorn in Windhauſen, der andere, für reines Vieh, tüf dem Gräfl. Solms. Gute Obernſeen bei Lau⸗ bach untergebracht worden. Zu einem jeden dieſer Böcke bnnen nun 60— 70 Stück Schaafe zum Sprunge zuge— laſſen werden, und zwar unter nachſtehenden Beſtimmungen:
10 Die Sprungzeit dauert vom 10. bis Ende Sep— tember; für dieſe Zeit wird ein Weidegeld von 30 kr. per Stück Schaaf entrichtet;
2) diejenigen, welche den für reines Vieh beſtimmten Bock benutzen wollen, haben Beſcheinigungen ihres Gr. Bürgermeiſters(auf ſtempelfreiem Papiere) bei— zubringen, daß das betr. Zuchtvieh auch reines Vieh ſei;
3) die ſich zuerſt anmeldenden Schaafzuͤchter haben den Vorzug vor den ſpäteren;
4) die zuzutreibenden Schaafe ſind auf Rechnung der Beſitzer auf die betr. Sprungplätze(Vögelsberger Hof und Obernſeen) hin und nach der Sprungzeit wieder zurückzubringen.
Diejenigen Schaafzuͤchter Oberheſſens, welche eine beſtimmte Anzahl Schaafe zu den engliſchen Böcken zum Sprunge zutreiben wollen, werden nun aufgefordert, ihre Anmeldungen nebſt der Angabe der Zahl der zuzutreibenden Schaafe längſtens bis zum 6. September d. J., und zwar die Beſitzer von Schmeervieh bei Herrn Revier— förſter Haberkorn in Windhauſen, die von reinem Vieh bei der Gräfl. Solms. Oeconomieverwal⸗— tung in Obernſeen bei Laubach zu machen.
Die Gr. Herren Bürgermeiſter werden erſucht, vor— ſtehende Bekanntmachung in ihren resp. Gemeinden zu ver— offentlichen.
Laubach den 24. Auguſt 1850.
Der Präſident des landw. Vereins von Oberheſſen—
In deſſen Abweſenheit der Secretär des Vereins Gros.
Eine Anekdote.
Jedermann weiß, daß es auf Jahrmärkten nicht im— mer glimpflich hergeht, und daß, wenn viele Leute da ſind, man einmal im Gedränge tüchtig getreten oder geſtoßen wird. Kommt's denn auch einmal vor, daß ſo ein Stadt—⸗ herr, der die Naſe gar hoch trägt, von einem Andern auf den Fuß getreten wird, daß es ihm gerade nicht ſonderlich gut thut. Sie, Bauer! ruft er zornig aus! Entſchuldigen Sie, ſagte der Andere, ich bin kein Bauer, ſondern ein Viehdoctor und will Sie gerne umſonſt heilen, wenn Sie Schaden gelitten haben!


