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Reg., ernannt worden. herzog den Gen-L. Prinzen v. Wittgenſtein, a. ſ. l. tr. D., in den Ruheſtand verſetzt. Am 7. Dez teur Weidenbuſch im 2. Inf Reg. der nachgeſuchte Abſchied ertheilt,
N., u. A.
und der Militärgerichtsacceſſiſt Kühn zum Auditeur 2, Kl. in
Inf.⸗Reg. ernannt.— 8) Dienſtentlaffung Am, 30. Nobpnturde
der H.⸗G.⸗Adv Bender zu Gießen a N. von ſeinen Funetionen⸗ als-
Anwalt entbunden.— 9) Erledigt ſind: die ev. Pfarrſtelle zu Horrweiler, Reg⸗B. Mainz, mit jährl. Gehalt von 889 fl. z die 1.
kathol. Schullehrerſtelle zu Großzimmern, R.⸗B. Dieburg, mit naht!
Geh, von 337 fl.; die kath. Schullehrerſtelle zu Zahlbach, Reg. ⸗B. Mainz, mit jährle Geh. von 400 fl. nebſt freier Wohnung
die 4. evang. Schullehrerſtelle zu Pfeddersheim, Reg.⸗B. Mainz, mit jährl. Geh. von 200 fl., ohne Lehrerwohnung; die 2, Sul Pfarrſtelle zu Nidda mit jährl. Geh. von 821 fl.; die evang. Schul⸗ lehrerſtelle zu Vendersheim, Reg⸗Bez. Mainz, mit jährl. Geh. von 200 fl. nebſt freier Wohnung für einen unberß
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wurde dem Audvi⸗
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die Verpflichtung obliegt, die Heizung des Schullocals zu beſtreiten. 10) Geſtorb nd: am 1. Dez. der pen, Ober 9 Köder zu
Darmſtadt; am 15. die Poſthalterin Reen zu Niederingelheimz am 17. der Poſthalter Schero zu Bensheim und der Phyſicatswundarzt Voigt zu Nidda. az T0 Nada d 3138
Bezirksrat h. Sechſte Sitzung. N(Schluß.)*
5) Voranſchlag der Gemeinde Wölfersheim.. 1 ga) Forſtſchützengehalt. Inu f i ee e e ann 2 b Der Autrag des Ortsvorſtandes den Gehalt von 125 fl. auf 100 fl. herabzuſetzen, wurde auf Ausſchußbericht 1 einſtimmig verworfen. 24 10. 0 40 2.0 b) Herabſetzung der Bureaukoſten des Bürgermeiſters von — 190 fl. auf 1200 fl. e eine din 5 Der Ausſchußbericht beantragt durch 2 Mitglieder, nur 120 fl. zu bewilligen, durch 1 Mitglied aber vorerſt die Regierungs⸗Com⸗ miſfion den Betrag feſtſetzen zu laſſen. Rautenbuſch:: Die Regie⸗ rungs⸗Commiſſion, wenigſteus ich, iſt immer der Auſicht geweſen, daß der Ortsvorſtand jedesmal bei Aufſtellung des Voranſchlags die Bureau⸗ koſten des Bürgermeiſters, mit Rückſicht auf den Geſchäftsaufwand deſſelben in dem laufenden Jahr, zu bewilligen habe.“ Davon, daß in der vorliegenden Sache eine Uebereinkunft beſteht, iſt mir nichts be⸗ kannt. Stockhauſen ſchließt ſich der Majorität des Ausſchuſſes an, und will die Beſtimmung der Bureaukoſten nur von dem Beſchluß des Gemeinderaths abhängig gemacht wiſſen, und den Ausdruck in Art. 17 der Gemeindeordnung, wonach von dem Gemeinderath eine angemeſ⸗ ſene Entſchädigung vorgeſchlagen werde, mit ufeſtzuſetzen gleich⸗ bedeutend halten. Holtzmannbiſt mit dem Redner einverſtanden. Nau: Nach der Erklärung des Regierungs⸗Commiſſärs ziehe er ſei⸗ nen Antrag“ zurück und ſchließe ſich der Majorität an. Kuhl: Im Vergleich mit den Bureaukoſten anderer Bürgermeiſter halte er 120 fl. hier für genug, wolle auch dem Gemeinderath deren Feſtſtellung über⸗ kaſſen. Es ſeien ihm viele Fälle bekannt, in welchen der Gemeinde⸗ rath an den Büreaukoſten abziehen wolle, und wo dieſelben jetzt auf 50 fl. herabgeſetzt worden, und es würden wohl noch verſchie dene Reclamationen vorkommen. Er halte dafür, daß die einem Bürger⸗ meiſter bei der Anſtellung bewilligten Bureaukoſten während ſeiner Dienſtzeit nicht herabzuſeßen ſeien. Der Gemeinderath könne mit dem Bürgermeiſter leicht in Zerwürfniß kommen, und dann könnte die Folge ſein, daß man dies den Bürgermeiſter an den Bureaukoſten entgelten laſſe. Die gewöhnlichen Arbeiten und Bedürfniſſe ſeien vor⸗ her bekannt, und wenn beſondere ſich ergäben, ſo könnte in dieſem Falle eine Erhöhung eintreten. Er halte deßhalb für angemeſſen,
wenn der Bezirksrath zu Protocoll erklären wolle: 5 Er halte es für erwünſcht und zweckmäßig, daß die dem . Bürgermeiſter bei ſeiner Anſtellung bewilligten Bureaukoſten während ſeiner Dienſtzeit nicht ermäßigt werden. 8 Stoll iſt hiermit einverſtanden. Cretzſchmar deßgleichen und fügt der Erklärung Kuhls noch den Zuſatz bei: daß bei Revlfion der Ge⸗ meindeordnung hierauf Rückficht zu nehmen ſei! Die Bürgermeiſter würden für die Folge noch mehr Arbeit bekommen, namentlich durch die Ueberweiſung der Civilſtandsregiſter, auch würden die Bureaukoſten insbeſondere wegen der Oeffentlichkeit der Sitzungen vermehrt, und er hoffe, daß der Gemeinderath bei deren Bewilligung auch Einſicht haben werde. Hier halte er unter den jetzigen Verhältniſſen 120 fl.
für genug. Stockhauſen iſt dagegen, weil es dem von ihm auf⸗ geſtellten Grundſatze widerſtreite. Wenn eine Erhöhung ſtatthaft ſein
5 im Au. ſchlage von 20 fl. und 4 Stecken Holz für Heizung des Schullocals;
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eiratheten Lehrer, dem
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1 25 7 1 eſowohl eine Verminderung eintrelen können. S r 92 wee und ſtern angemeſſene eaufßenz allein er wolle inderaths auf eh ole Vrneeung Aue 0 a ird einſtimmig und die Erklärung Kubls zu Protocoll mit dem Zuſatz Cretzſchmars mit 8 gegen 3 Stimmen an. enommen. Rautenbuſch erklärt hierbei, daß in derartigen Fällen
Art. 16 Nr. 1 des Geſetzes Anwendung finde. Diehl verläßt die
Verſammlung. 6) Poranſchlag der Gemeinde Holzhausen.
erich en ee 5 Der Gemeinderath will den Gehalt des Forſtſchützen von 150 fl. auf 130 fl. herabgeſetzt wiſſen. Wird mit Bezug auf die früheren Beſchlüſſe mit 9 gegen 1 Stimme verworfen.
b) Ruhegehalt des Lehrers Koch.* Ani Das gef 7 will vieſen 50 fl. betragenden Gehalt nicht h bezahlen laſſen.
Nach dem Ausſchußbericht iſt dieſer Gehalt von dem Ortsvor⸗
ril 1837 von Gr.
ftand 7 ſelbſt verwilligt, und es iſt dem Lehrer hieraufhin am
iniſterium des Innern und der Juſtiz ein
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fernren 9 zugeſtellt worden;: daher einſtimmiger Beſchluß zur
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ferneren Zahlungsverbindlichkeit. 2* Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſitzungen. 2 5
Der Ausſchußbericht auf das von dem Volksverein eingereichte Schreiben lautete alſo: In Erwägung, daß der Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſitzungen von Seiten der Regierung durchaus kein Hinderniß entgegen ſteht, in Erwägung, daß die Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſißungen nicht nur belehrend und bildend innerhalb der Gemeinde wirkt, ſondern auch die einzelen Gemeindeangehörigen zur größeren Selbſtſtändigkeit heranzieht und die von Seiten der Gemein⸗ den controlirenden Berathungen und Beſchlußnahmen des Gemeinde⸗
raths der Wohlfahrt einer Gemeinde nur förderlich ſein können, ſchlägt der Ausſchuß vor: 111
„die Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſitzungen von Seiten des Bezirksraths allen Gemeinden des Regierungsbezirks zu empfehlen und bei der Regierung zu beantragen, daß dieſe Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſitzungen, wenigſtens in der Regel, Ausnahmen in beſonderen Fällen geſtattend, in der Gemeinde⸗Ordnung den Gemeinden geſetzlich garan⸗
7 tit, werde, 19 1b Wind aid 218 at 12/1 Auch kann der Ausſchuß nicht umhin, beziehentlich der Veran⸗ laſſung des von dem Volkspverein geſtellten Antrags ſeine volle Miß⸗ billigung über das dem Gemeindewillen allerdings hohnſprechende Benehmen des Gemeinderaths der Stadt Friedberg auszuſprechen um ſo mehr, da von dem Gemeinderath der Stadt Friedberg— als Ge⸗ meinderath einer intelligenten dem Fortſchritt ergebenen Stadt— zu erwarten war, daß er den Wünſchen der Bewohner entſpreche, daß er die Oeffentlichkeit, die ſo lange ſchon von den wahrhaften Pattioten erſehnt werde, nicht durch Pekttionen einzelner Vereine oder gar Mahnungen des Bezirksraths ſich abzwingen laſſe, ſondern daß er dieſelben für ſeine Sitzungen aus freiem Willen einführe. Der Aus⸗ ſchuß gibt ſich der Hoffnung hin, daß nun auch in Friedberg ſobald als moglich die Sitzungen des Gemeinderaths aus Geheimen, an eine dunkle Volksunterdrückungsperiode erinnernde, in öffentliche, dem
Lichte und dem Fortſchritt geweihte umgewandelt werden möge. Zu⸗
vor bemerkte nee: Ich bin mit dieſem Antrage ganz ein⸗ verſtanden und kann meine Verwunderung darüber nicht unterdrücken, daß die Sitzungen hier noch nicht öffentlich ſind. Stockhauſen: Wie das Leben und die Thätigkeit des ehrlichen Mannes offen ſein ſolle, ſo müßten auch die Gemeinderäthe der öffentlichen Beurtheilung ſich unterwerfen; das Volk werde dadurch mit ſeinen Gemeindever⸗ hältniſſen bekannt, und es werde dabei noch der weitere Zweck er⸗ reicht, daß es die Tüchtigkeit ſeiner Gemeinderäthe kennen lerne, und dadurch die Spreu von dem Waitzen geſondert werde. Es erinnere ihn das Verfahren des Stadtvorſtandes dahier an den Bundesbeſchluß von 1832, welcher ſich über die Oeffentlichkeit der landſtändiſchen Verhandlungen ausſpreche. Er hoffe und glaube nicht, daß der Stadtvorſtand zu Friedberg mit dem ſeligen Bundestag ſich in eine Kategorie ſtellen wolle.(Bravo!) Der Antrag des Ausſchuſſes wird einſtimmig angenommen. 1, ne ar
8) Eigenthumsvorbehalt bei Mobilienverkäuf¶en. Der Ausſchuß beantragt, dem Antrage Folge zu geben. Nach Anführung mehrerer Beiſpiele über nachtheilige Folgen bei vorgekom⸗ menen Verkäufen mit Eigenthumsvorbehalt, wird der Antrag ein⸗
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ſtimmig angenommen. a 121 9) Aufhebung der Patronatsrechte. 8181 105
Ser einſtimmig angenommene Ausſchußbericht lautete: In⸗ dem Geſetz vom Auguſt v. J. ſind nur die Patronatrechte der Stan⸗ des⸗ und Gerichtsherren aufgehoben worden. Da die aus der Pauls⸗ kirche in Frankfurt emanirten Grundrechte des deutſchen Volks hierüber nichts enthalten, vielmehr das Parlament den Antrag auf Aufhebung des Patronats abgelehnt hat, inzwiſchen Recht und Billigkeit dafür
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