Ausgabe 
17.1.1849
 
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der Stadtlirche: euch.

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der Burglirche: Ndl.

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1

fuͤr die

Oberheſſen

Provinz

Blatt

im Allgemeinen,

den Aegierungsbezirk Friedberg

4

im Beſonderen.

M 5.

Mittwoch den 17. Januar

1849.

Regierungsblatt⸗Auszüge. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 66 von 1848.

1) Bekanntmachung, daß die Miſſion des Herrn Grafen v. Kel⸗ ler als Reichscommiſſär für die ſüdweſtlichen deutſchen Bundesſtaaten,

einer Mittheilung des Reichsminiſteriums des Innern zufolge, nunmehr.

beendigt ift. 2) Bekanntmachung, daß, da die Gemarkung Wickſtadt in adminiſtrativer Hinſicht bereit der Gemeinde Aſſenheim zugetheilt iſt, dieſolbe fortan dem 5. Wahldiſtrict des Re ierungsbezirks gehören ſoll. 6) Dienſtnachrichten. Se. K. H. der Großherzog haben durch allerhöchſte Dekrete vom 8. November den Minister d. 2 und Vorſtand des Geſammt⸗Miniſteriums Dr. H. C. Jaup, ſeinem Wunſche gemäß, von der Stelle eines Präſidenten des Staatsraths ent⸗ bunden; den Finanz⸗Miniſter Carl Zimmermann, auf Nachſuchen, unter Anerkennung ſeiner vieljährigen treuen und erſprießlichen Dienſte, nach den i der Dienſtpragmatik in den Ruheſtand verfetzt, jedoch zeitiger Ernennung zum Praſidenten des Staatsraths; den Miniſterialrath um Mimiſterium der Finanzen Fr. Frh. v. Schenk, unter Entbindung deſ⸗ ſelben von der Stelle eines landesh. und 1. Mitglieds der Direction der Staatsſchulden⸗Tilgungskaſſe, zum Director des Miniſteriums der Finanzen ernannt; den Miniſterialrath im Miniſterium der Finanzen, Geheimenrath Dr. Ch L. Ph. Eckhardt, auf Nachſuchen, nach den Beſtimmungen der Dienſtpragmatik in den Ruheſtand verſetzt und ihn zugleich von dem ihm als Nebenamt übertragenen Referat im Miniſterium des Innern entbun⸗ den, dagegen denſelben zum landesh. und 1. Mitgliede der Direction der Staatsſchulden⸗Tilgungskaſſe, ſodann den Oberffnanzrath M. v. Biege⸗ leben, unter Enthebung von der Stelle eines Raths bei der Zolldirection, zum Miniſterialrath im Miniſterium der Finanzen ernannt.

. Bezirksrath. f Vierte Sitzung.

Auweſend: Die ſämmtlichen Mitglieder des Bezirksraths und die Gr. Regierungsräthe Ouvier und Rautenbuſch.

Das Protokoll der vorigen Sitzung wurde verleſen und geneh⸗ migt. Vor Beginn der Tagesordnung wünſcht der Vorſitzende die An⸗ ſicht des Bezirksraths darüber zu hören, in welchen Fällen ein Mitglied ſich der Abſtimmung zu enthalten habe, da es in dem vierten Satz des Art. 18 des Geſetzes heiße:in Sachen ſeiner Gemeinde. Der Vor ſitzende glaubt, daß ſich diefes auf die Gemeinden zu beziehen habe, in welchen ein Mitglied des Bezirksraths gewählt worden ſel, da ja mög⸗ licher Weiſe ſämmtliche Bezirksräthe aus ein und derſelben Gemeinde

ewählt werden könnten und es ſonach der Fall ſein könne, daß der Bezirkerath gar nicht abſtimmen dürfe. Der Bezirksrath ſprach ſich mit 9 gegen 3 Stimmen dahin aus, daß ein Mitglied deſſelben nur dann ſich der Abſtimmung zu enthalten habe, wenn eine Sache ſeines Wohn⸗ ortes zur Entſcheidung komme. Es wurde hierauf zur Tagesordnung eſchritten.

gesch 1) Geſuch der Gemeinde Rommelhauſen, um Aufnahme und Ver⸗ theilung eines Kapitals von 1200 fl. unter die Ortsbürger. Die Ge⸗ meinde Rommelhauſen wünſcht 1200 fl. aufzunehmen und unter die Ortsbürger zu vertheilen, die Schuld ſelbſt aber durch eine außerordent⸗ liche Holzfällung in 2 Jahren wieder abzutragen. Dleſe Sache iſt dem Bezirksrath zur Entſcheidung vorgelegt worden und der erſte Auoſchuß hat ſich in ſeinem darüber erſtatteten Bericht dahin ausgeſprochen, daß, da bie Gemeinde Rommelhauſen oder vielmehr mehrere Ortsbürger der⸗ elben in dürftigen Verhältniſſen ſich befanden, unter der Bedingung zu

riedberg an⸗

mit gleich⸗

willfahren ſei, daß mit denjenigen, welche der Gemeinde Rückſtände ver ſchuldeten, auf ihren Antheil abgerechnet werde, vorausgeſetzt, daß die Forſtbehörde ein Gutachten darüber 1 4 wornach die beabſichtigte Holzfällung ohne Nachtheil des Gemeindewaldes ſtattfinden könne und das aufzunehmende Kapital hiermit innerhalb 2 Jahren wieder zurückbe⸗ zahlt werde. Rautenbuſch betrachtet die Sache in Bezug auf Art. 76 der Gemeindeordnung von dem geſetzlichen Standpunkte, wonach dem

Geſuche nicht zu willfahren ſein dürfte, indem die Gemeinde noch Schul⸗

den und Umlagen zweiter Claſſe habe. Stoll ſpricht ſich miß billigend aus, daß die Gemeinden, namentlich wenn ſte noch Schulden hätten, Geld vertheilen wollten, das auch in vielen Fällen nüßlicher zu gemeinnützigen Anſtalten, namentlich Induſtrie⸗ und Gemeindeſchulen verwendet werden könnte. Stockhauſen ſtimmte dem bei und erblickte in dem frag⸗ lichen Vorhaben die Uranfänge des Communismus. Wenn der Ortsvor⸗ ſtand den ätmeren Ortsbürgern aufhelfen wolle, ſo möge er ihnen ibre

Schuldigkeiten au die Gemeindekaſſe nachlaſſenz gehe es aber nach deffen Abſicht, dann würden den Armen die ihnen zufallenden 20 fl. für Schul⸗ den abgezogen werden und nur die Reichen ſie in den Sack cken.

Cretzſchmar glaubt gerade das Gegenthell von Eommunismus in der vorliegenden Sache zu erblicken und iſt nur gegen dus Geſuch, weil die Gemeindeordnung noch zu berückſichtigen, nach welcher es nicht zu bewil⸗ ligen wäre. Das Geſuch wird mit 10 gegen 2 Stimmen a gewieſen. Rautenbuſch entfernt ſich. a 2) Beitrag der Gemeinde Steinfurt zu der Revierförſter⸗ und Jorſtdienerbeſoldung. Steinfurt hat zu obiger Beſoldung 3 fl. 22 kr., resp. 5 fl. beizutragen. Der Gemeinderath hat dieſe Ausgabe in dem Voranſchlag nicht vorgeſehen, weil der Gemeindewald ſo unbedeutend ſei, daß oft mehrere Jahre hintereinander kein Erlös aus demſelben in die Gemeindekaſſe fließe. Der Ausſchuß hält dis Gemeinde zu dieſer Aus⸗ gabe in Bezug auf das Geſetz vom 16. Januar 1811 verpflichtet, und nachdem Cretzſchmar zuvor bemerkt, daß er zwar den Grundſatz der Selbſt⸗ ſtändigkeit der Gemeinden gewahrt wiſſen wolle, die jedoch unter Umſtän⸗ den auch zu beſchränken ware, wurde einſtimmig beſchloſſen, dem Aus⸗ ſchußbericht beizutreten. 3) Voranſchlag der Gemeinde Bodenrod. an) Forſtſchützenbeſoldung. Der Gemeinderath wollte die Be⸗ foldung des Forſtſchützen von 51 fl. 13 kr. auf 40 fl. herab⸗ ſetzen. Die Gemeinde wurde zur Zahlung von 51 fl. 13 kr. nach Antrag in dem Ausſchußbericht für verbindlich erklärt. b) Hebgebühren des Rechners. Der Ortsvorſtand beabſichtigt dem Gemeinde-Einnehmer von ohngefähr 2500 fl. Ein⸗ nahme, die Hebgebühren von 4 pCt. auf pCt. herun⸗ ter zu ſetzen.. Der erſte Ausſchuß ſpricht ſich in ſeinem Bericht, wie folgt, aus:Wir glauben auf Paſſirung der früheren Hebgebühren beſtehen zu müſſen, da nicht vorliegt, daß der Gemeinderath dem Rechner davon, daß er weniger Gebühren vergüten will, Kenntniß gegeben, auch fich auf eine Zuſicherung hinſichtlich der Erſteren berufen wird und Gründe für die Herabfetzung nicht angedeutet ſind. Stockhauſen: Der Ausſchuß habe ſeine An⸗ ſicht geändert und ſtehe mit ſich im Widerſpruch, denn geſtern habe er die Gemeinden zur unbedingten Herabſetzung der Hebgebühren ihrer Rech⸗ ner für befugt gehalten, heute thue er es nicht! Er(Redner) bleibe ſich eonſequent, er habe geſtern mitNein« geſtimmt und werde es auch beute thun. Auch verlange er namentliche Abſtimmung, weil ſie geſtern bei einem gleichen Falle verlangt worden fei. Holzmann: Geſtern habe ein anderer Grund vorgelegen, denn es wäre nicht erſichtlich ge⸗ weſen, welche Gebühren der Rechner zu beziehen gehabt, derſelbe habe