Ausgabe 
10.3.1849
 
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Provinz Oberheſſen 5 im Allgemeinen, N

den Kegikrungsbezirk Friedberg

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en 20. Sonnabend den 10. März 1819.

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eli Amtlicher Theil. Oeffentliche Nachricht.

149 5 2 Die Großherzoglich Heſſiſche 5 Zur Keuntniß e bwoird gbracht, daß * Regi 0 iſſi ed ie Sheri falſche, mit Königl. Bateriſchem Gepräge veiſeyene 2 fl.

3 Regierungscommiſſion Regierungsbezirks Stack unt der Jableczaßt 4840 in den i

Sonalen e Fried erg 3 N ſtnd. Sie ſind außerdem, daß die Präge eine plumpe und

e allein an die Großh. Burgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. die Farbe bleiähnlich iſt, noch daran che erkenntlich, daß der

5. 32 kr. ö i Feſti Rand nicht gerippt, wie dies bei den ächten der Fall iſt.

Betreffend: Bekanntmachung wegen der Erdarbeiten am Feſtungsbau

ad gratis 21 zu Raſtatt.

langes ang enon

C iede tun zel fentlichen Kenntniß bringen. 1 Friedberg den 6. März 1849. 0 luflage! darth 163 2 Omen inen neueſtes NN e a 1 Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern ſirbuch. an ſämmtliche Großherzogliche Regierungs⸗Commiſſionen. 2 Ecce n 1 8 Darmſtadt am 3. März 1849. J. 24 Nach einer Mittheilung der Großh. Badiſchen Regie⸗ n rung ſind die Erdarbeiten bei dem Raſtatter Feſtungsban

ee ſe weit vorgeſchritten, daß das noch Auszuführende mit r Garraf, Serre, och

Arbeitern vollendet werden kann, und es finden in Folge

keine Beſchäftigung. Wir beauftragen Sie, dies baldigſt in Ihren Bezirken bekannt machen zu laſſen, damit nicht Angehörige derſelben bei dem Feſtungsbqu zu Raſtatt ver⸗ gebens Arbeit ſuchen. g f(gez.) Ja up.

Dieſelbe an dieſelben.

Betreffend: Anmeldungen zu Uebernahme von Militärarbeiten.

Reuling.

er. laſſen, daß alle größeren Lieferungen und ſonſtigen Arbeiten. von den verſchiedenen Militärverwaltungen ſo weit thuulich Dertlelzn öffentlich vergeben werden, ſo daß alle diejenigen Gewerb⸗ da 1 treibenden, welche ſolche Arbeiten übernehmen wollen, nur 21 45 noͤthig haben, an der jedesmal eröffneten Concurrenz ſich 2 zu betheiligen, 5 1 Friedberg den 25. Februar 1840. a 10 1 71 f l f Se

0

Nachſtehende Verfügung wollen Sie alsbald zur öf⸗

Betreffend:

den in der nächſten Umgebung der Feſtung befindlichen

hiervon auswärtige Erdarbeiter bei dem Feſtungsbau fortan

Veranlaßt durch die vielfachen bei Gr. Kriegsmini⸗

2. 1 f ſterium eingehenden Anmeldungen zur Uebernahme von Militérarbeiten weiſen wir Sie gemäß hoͤchſten Auftrags an,

alsbald in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt werden zu

Friedberg den 8. März 1849. 34 0 8 Die Großh. Heſſ. Regierungscommiſſion a s 7

Bekanntmachung.

Die Gründung einer Hagelſchäden⸗Verſicherungsanſtalt für das Großherzogtham Heſſen und Einkadüng zur Theilnahme daran. 8 i 3

Nachdem von hierländiſchen Grundbeſitzern vielſeitig der Wunſch ausgeſprochen worden, ihre Felderzeuguiſſe! gegen Hagelſchaden im Lande ſelbſt verſichern zu können, anch auf die Möglichkeit des gedeihlichen Beſtandes einer eigenen Landesanſtalt hierfür von hierländiſchen Agenten auswär⸗ tiger Anſtalten dieſer Art ſelbſt aufmerkſam gemacht wor⸗ den, glaubten wir nicht verfehken zu dürfen, die dießfalls nöthigen Einleitungen zu treffen.. Demgemäß haben wir die Statuten einer Hagel⸗ ſchäden⸗Verſicherungsauſtalt auf Gegenſeitigkeit für das Großherzogthum Heſſen entworfen und ſie nicht nur ſeiner Zeit in der landw. Zeitſchrift veröffentlicht, ſondern auch noch das Publikum uberhaupt, insbeſondere aber die laud⸗ wirthſchaftlichen Provinzialvereine und einzelne iſt dem Verſicherungsweſen beſonders erfahrene Männer um gut⸗ achtliche Aeußerung darüber erſucht. Dieſem Erſuchen wurde auf das dankenswertheſte entſprochen, andernſeits aber auch pon uns jede Bemerkung auf's Genaueſte geprüft, ſoweit als moglich berückſichtigt und unſere Arbeit darnach vervoll⸗ ſtaͤndigt, 5 Auf dieſe Art entſtand der in der heute ausgegebenen Nr. 9. der landw. Zeitſchrift abgedruckteEntwurf der Statuten einer Hagelſchäden-Verſicherungsanſtalt auf Gegen⸗ ſeitigkeit für das Großherzogthum Heſſen /, undd es kann zu deren Gründung ſelbſt nach dieſen Vorarbeiten nunmehr geſchritten werden. Zu dieſem Behufe ergeht an alle Diejenigen, welche