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Große Tanz Repetition.
(51) Dem vielſeitigen Wunſch meiner Schüler entſprechend, werde ich künftigen Sonntag den 14. Januar eine große Tanz⸗ Repetition im Gerlach ſchen Saale veranſtalten, wozu ich die geehrten Eltern meiner Schüler, ſowie alle Be⸗ kannten und Freunde hoöflichſt einlade. Der Anfang iſt um 7 Uhr, der Eintrittspreis 24 kr. für Diejenigen, welche Billetts bei mir im Hauſe abholen, jedoch an der Kaſſe 30 kr. Zugleich bemerke ich, daß von jetzt an bei mir neue Schüler hinzutreten können für den gewiß bil⸗ ligen Preis von 1 fl. 20 kr. per Monat. Friedberg den 7. Januar 1849. Chriſtian Brunner,
Tanzlehrer aus Darmſtadt, wohnhaft bei Hrn. Peter Mann auf dem Haugk. f Stellegeſuſch. 1 (32) Ein Mann von geſetztemn Alter, der ſchon mehrere Jahre einer Oeconpmie als Ver⸗ walter vorgeſtanden, ſucht eine ähnliche Slelle jetzt oder auch zu Oſtern d. J. Zu erfragen unter Nr. 52 bei der Expedition d. Bl.
Aufforde tung. 2 (83) Der Verfaſſer des an mich gerichteten, unterm 5. l. M. in Friedberg zur Poſt gege⸗ benen Briefes wird erſucht, mich baldgefälligſt ſeinen Namen wiſſen zu laſſen, damit ich da⸗ durch in den Stand geſetzt werde, ihm auf ob⸗ erwähnten Brief in geeigneter Weiſe dienen zu können.
Gießen den 7. Januar 1849. 2 9 H. Heck, Regierungs⸗Kanzlei⸗Gehülfe.
Erklärung.
800) In dem ſog. Wetterauer Volksblatt vom 3. Januar d. J. findet ſich ein Artikel, datirt „Iriedberg den 30. Dezember, der zu unſerm Erſtaunen der Wahrheit gemäß erwähnt, der Soldat Landgraf wäre nach Marienſchloß zu 20 jähriger Zuchthausſtrafe abgeführt worden.
Unter vielen Unrichtigkeiten, die ſich in dem fraglichen Artikel eingeſchlichen haben, möchte vor Allem eingedenk unſers Grundſatzes— das Volk zu belehren und nicht zu bethoren— zu berichtigen ſein, daß ſich Landgraf durchaus nicht weigerte, gegen jenes Schreibers Brü⸗ der— die Bad'ſchen Republikaner— zu Felde zu ziehen, daß er vielmehr unter Andern die Militärperſonen aufforderte, dem Befehle der Vorgeſetzten nicht zu gehorchen. Jene Republi⸗ kaner kämpften ja gegen unſere Brüder die conſtitutionell Gefinnten, gegen unſere Soldaten! Jeder, der dem Prinzip der Gleichheit und Brüderlichkeit zugethan iſt, wird einräumen müſſen, daß der Soldat doch auch ein Menſch und inſofern namentlich dem Schreiber dieſes ein Bruder ſein muß.
Die gegen Landgraf verhängte, auf dem Gna⸗ denweg ermäßigte Strafe(nicht das Urtheil) wurde allerdings vor der Fronte des Regiments bekannt gemacht und entſpricht dies vollſtändig dem Geiſt der Zeit.(Jener Schreiberl ſcheint kein Freund der Oeffentlichkeit zu ſein!) Eine Ausſtoßung aber fand weder vor der Fronte noch vor dem verſammmelten„Offiziercorps⸗ (wozu auch vor dem feiere ſtatt, weil gegen Landgraf nur die Strafe der Ent⸗ laſſung aus dem Militärdienſt nach vorliegenden geſetzlichen Beſtimmungen ausgeſprochen werden konnte. Der Unterſchied zwiſchen Entlaſſung und Ausſtoßung findet man in dem Geſetzbuch und bitten wir jenen Schreiber dieſes Buch um des„Volkes oder Volksblatts willen“ zu ſtudiren; er wird dann in dem Ausſtoßen aus dem Militärdtenſt keinen„brutalen Act finden. Sollte er indeſſen nach Einſicht der Geſetzes⸗ ſtellen dennoch auf dem einmal gefaßten Vor⸗
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urtheil beharren, ſo haben wir noch zu erwäh⸗
nen, daß„brutal zwar von„brutus“ her⸗
zukommen ſcheint, aber dennoch nach wie vor
den Geſetzen gemäß Ausſtoßungen aus dem Militärdienſte ftattfinden werden und müſſen. Daß zur Erhaltung der Disciplin ein unbe⸗ dingter Gehorſam der Militärperſonen erforder⸗ lich iſt, bedauern wir mit Schreiber. Gewiß würde im entgegengeſetzten Falle die große An⸗
zahl der Soldaten manchen Wühler zum Heu⸗ len bringen. Nene
Uebrigens hüte man ſich, das Militär in ſei⸗ nen Pflichten wankend zu machen, die Titel XII und XIII des C.⸗St.⸗G.⸗B. die von Hoch- und Landes verrath handeln, könnten für manchen Unwiſſenden unangenehme Folge haben und den Unglücklichen in nicht beneidenswerthe Verwandt⸗
ſchaftsverhältniſſe mit Landgraf verwickeln!
Die Berliniſche Lebens-Verſicherungs-Geſellſchaſt, 8
(85) gegründet auf ein Actien⸗Capital von einer Million Thaler, nimmt unter verſchiedenen Mo⸗ dificationen Verſicherungen an auf einzelne und verbundene Leben, anf beſtimmte Jahre und auf Lebenszeit, und garantirt den lebenslänglich bei ihr. Verſicherten zwei Drittel des reinen Gewinns,
ohne jemals Nachſchüſſe bon ihnen zu beanſpruchen.
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Desgleichen verſichert ſie Renten und Capitalien in mannigfacher Art.. 124051 Durch den Militärdienſt im Frieden, ſowie durch den Eintritt in die Bürger⸗
wehr oder ein ähnliches Dienſtverhältn geändert. Bei ausbrechendem Kriege kommen fü
iſt, wird in den allgemeinen Beſtimmungen nichts r die verſicherten, Militär⸗Perſonen die be⸗
ſondern Vorſchriften bezüglich des Rückkaufs der Verſicherungen und der Ausdehnung derſelben auf
Kriegsgefahr in Anwendung.
Die Geſellſchaft nimmt jederzeit Verſicherungen an, und ſetzt auch an ſolchen Orten, in denen epidemiſche Krankheiten, wie z. B. Cholera, herrſchen, ihre Geſchäfte un⸗
verändert fort.
* 11 1474 Geſchäfts⸗Programme werden in unſerm Büreau, Spandauerbrücke Nr. 8., ſowie bei
unſern Agenten unentgeldlich ausgegeben. Berlin den 18. October 1848.
Direetion der Berliniſchen Lebens · Verſicherungs⸗Geſellſchaft.
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Friedberg den 31. Dezember 1848.
G. F. Nau, 1
Agent der Berliniſchen Lebens⸗Verſicherungs⸗Geſellſchaft.
Geſellſchaft zum Schutze der Auswanderer nach Mord- Amerika
unter ſpecieller Aufſicht der franzöſiſchen Regierung. (15) Dieſe Geſellſchaft, welche dem Auswanderer die größte Sicherheit, verbunden mit den bil— ligſten Preiſen, darbietet, befördert ihre Reiſenden nur durch gut gekupferte und zweckmäßig eingerichtete Dreimaſter⸗Schiffe erſter Claſſe. Die Paſſagiere ſind einer Nachforderung nie⸗ mals unterworfen und eben ſo wenig verweilen dieſelben im Seehafen länger als drei Tage; auch werden ſolche bis zum Einſchiffungsort ſtets von einem Agenten begleitet, um nöthigen
Falls mit Rath und That an Hand zu gehen.
Bei dem großen Zudrang der Auswanderer für das nächſte Frühjahr iſt es rathſam, daß Diejenigen, welche im Februar oder März 1849 nach New ⸗ Jork auszuwandern beabſichtigen, ſich jetzt ſchon ihre Pläße ſichern, damit ſie nicht zu ihrem Nachtheil zurückbleiben, oder bei Schiffs⸗
mäcklern die Plätze theuer bezahlen müſſen.
Die Unterzeichneten ſchließen gültige und gerichtlich beglaubigte Ueberfahrts-Contraele ab und geben im Uebrigen auf frankirte Briefe nähere Auskunft.
Der Haupt⸗Agent: Profeſſor Mayer sen. zu
Der Agent: W. Helm zu Frankfurt a. M.(neue Kräme.)
Bockenheim bei Frankfurt am Main.
Zur Nachricht. Da man beabſichtiget in denjenigen Orten, wo noch keine Agenten für obige Geſellſchaft
beſtehen, ſolche nunmehr anzunehmen, ſo ſind Geſuche um Agentur⸗Uebertragung darauf an den vorgenannten Haupt⸗Agenten, Profeſſor Mayer sen. zu Bockenheim, franco einzusenden.
Literariſch e
Anzeige.
Abonnement auf den VIII. Band
der
Fliegenden Hlätter.
„„Die erſten ſieben Nummern find bereits erſchienen und in der untengenannten Buchhandlung vorräthig; die Jortſetzung wird regelmäßig jede Woche expedirt. N Abonnementspreis 3 fl. 36 kr.
München im Dezember 1848.
Die Redaction und Expedition der Fliegenden Blätter. Zu geneigten Beſtelluugen empfiehlt ſich C. Bindernagel in Friedberg. 8
Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.
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Wanigſtne c ziehen beſchluß g Gemeinde der Geha Aagefertgt au dem!


