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Folge weder durch den Ungeſtümm,
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
Amtlicher Theil. Oeffentliche Anſprache,
Achtbare Gemeindevorſtände, werthe Kreisan⸗ gehörige und Mitbürger!
Ihr habt das fürſtliche Wort vernommen, daß Gleich⸗ heit der Rechte und Pflichten Aller Heſſen hergeſtellt, und die freie Entwickelung des Gemeinde- und Bürger⸗Lebens geſichert werden ſolle. Ein freiſinniger Miniſter hat die Erfüllung dieſer Verheißung übernommen, aber er hat zu⸗ gleich den mahnenden Ruf an Euch erlaſſen vom geſetzlichen
ö Weg nicht abzuweichen, und rechtswidrige Gewaltthat zu
Ihr habt dieſem Rufe, es muß ehrend anerkannt Laßt Euch auch für die noch den böſen Willen bedenket, daß ohne eine geordnete Regierungsthätigkeit und ohne Gerechtigkeit kein Staat und kein Gemeinweſen beſtehen kann. Erwäget, daß Gewalt nimmermehr ein bleibender Rechtstitel iſt und ſein kann, daß vielmehr, was Ihr heute mit Gewalt erwerben würdet, ſchon morgen oder doch in aller nächſter Zeit wieder noth—⸗ wendig eine Beute höherer Gewalt ſein würde.
Die bisherige Staats- und Bezirksverwaltungsweiſe
meiden. werden, bisher treulich gefolgt.
Einzelner davon ablenken,
entſprach nicht den gerechten Wünſchen des Volkes. Klagen über läſtiges Vielregieren und und Beſchränkung der Freiheit und Selbſtſtändigkeit der
ungehörige Bevormundung
Gemeinden und Einzelnen erheben ſich da und dort. Ich theile die Meinung, daß ſie in vieler Beziehung begründet ſind. Aber ich vertraue zugleich Eurer Einſicht und gerech— ten Erwägung, daß Ihr die Schuld des ganzen Regie— rungs⸗Syſtems nicht auf Rechnung des Inſtituts und der Perſon der Bezirksbeamten ſchreiben werdet, und ich habe auch die Zuverſicht, daß mein redlicher Wille fuͤr die Beförderung aller Eurer Angelegenheiten von Niemanden verkannt werden wird. Das alte Regierungs-Syſtem iſt nun gefallen, und an deſſen Stelle eine freiſinnige volks⸗ freundliche Staatsregierung getreten, welche auf freien Grundlagen die ganze Staatsverwaltung umgeſtalten wird. Zur Vollbringung dieſer ſchweren Aufgabe wird Zeit erfor⸗ dert. Schenket unſerm edeln Miniſter Vertrauen und erſchwert ihm nicht ſein Werk durch ungeduldige Haſt, und willkühr⸗ liche Eingriffe. Helfet ihm die jetzigen Formen und mit ihnen die Ruhe und Ordnung ſo lange erhalten, bis neue
Mittwoch, den 29. Maͤrz
1848.
Verwaltungs⸗Formen auf geſetzlichem Wege geſchaffen ſind, damit nicht Anarchie und Geſetzloſigkeit, das Grab der Freiheit und des Rechts, hereinbreche. Auch ich will nach Kräften dafür mitwirken, aber ich kann es nicht ohne die Unterſtützung, ohne das Vertrauen der guten Bürger. Ich bitte deshalb um Eure Hülfe zur Aufrechthaltung des Geſetzes. Die Morgenröthe einer ſchönen freien Zukunft iſt über Heſſen, iſt uber unſer ganzes deutſches Vaterland aufgegangen. Es ſei unſer Stolz, ſie nicht durch ſtrafbare Rechtsverletzung befleckt zu haben. Friedberg den 25. März 1848. Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler.
Oeffentliche Nachricht. Betreffend: Das Mathildenſtift.
Da der Zahlung der fälligen Zinſen von Einlagen wegen der Andrang an dem gewöhnlichen Zahltage Anfangs des Monats April ſehr groß zu werden droht, ſo iſt, jedoch, lediglich zur Empfangnahme und Gutſchreibung von Zinſen auch noch
Samſtag den 1. April,
Dienſtag„ 4.„
Freitag„ 7.
Samſtag„ 8.„ bei der Kaſſe zu Friedberg fur dieſes Jahr als Zahltage beſtimmt worden.
Friedberg am 20. März 1848.
Der Gr. Heſſ. Kreisrath, als Präſident des Mathildenſtifts Küchler.
Der Großherzoglich Heſſiſche ig* D 1 510* Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Den Abverdienſt der unzahlbaren Feldſtrafen.
Die Ihnen zum Abverdienſt bis jetzt uberwieſenen Feldſtrafpoſten, in ſoweit ſie noch nicht abverdient ſind, werden gemäß Art. 1 der Verordnung vom 14. März d. J. niedergeſchlagen und hat der Abverdienſt zu unterbleiben. Sie
werden ſich hiernach bemeſſen. Friedberg am 23. März 1848. Küchler.


