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Extra⸗Beilage zu W 25 des Intelligenz⸗Blattes fuͤr die Provinz Oberheſſen.
Nachricht für Auswanderer.
(603) Auf den Grund eines Vertrags bin ich bevollmächtigt, jährlich eine bedeutende Anzahl kleiner Bauerngüter von getheilten königl. Domänen zu verkaufen.„ Na. l 1
Süddeutſche, aus den weſtlichen Provinzen des preußiſchen Staats, dem Königr. Würtemberg, den Großherzogthümern Baden und Heſſen, ſowie aus dem Herzogthum Naſſau, welche ſich zum Auswandern überhaupt entſchloſſen haben, etwa nach Amerika ꝛc., und dorten die Landwirthſchaft betreiben wollen, denen, wird hier eine Gelegenheit geboten, die heimath— lichen Verhältniſſe nicht zu ſtören, ſich und ihren Nachkommen eine behagliche Zukunft, gleich ſchon von vornherein gründen
konnen. 13 Die Bauerngüter, welche abgegeben werden, werden nicht unter ca. 50 und nicht über ca. 200 Morgen enthalten, eines Theils um vielen tüchtigen und braven Familienvätern, Gelegenheit zu geben, ſich zu betheiligen, und andern Theils, um nicht zu bedeutendes baares Vermögen beſitzen zu müſſen.
Die Hauptbedingungen mache ich unter Vorbehalt der Mittheilung jeder weiter gewünſchten Auskunft und Verhält⸗ niſſe der ſpeciellen Bedingungen hiermit bekannt, und namentlich jedem zur Auswanderung überhaupt ſich entſchloſſenen Familienvater, ſein Project, auſſerhalb Dentſchland ſich anzuſiedeln vorerſt auf die Seite zu legen und die Verhältniſſe der projectirten Koloniſirung nach koͤnigl. preuß. Landestheilen zu prüfen und wohl zu erwägen, ſowie ſich damit bekannt zu machen und alsdann erſt einen Entſchluß zu faſſen, entweder im lieben deutſchen Vaterland zu bleiben oder in einen andern Welttheil zu wandern.
Auf den königl. preuß. Domänen, welche zur Koloniſirung beſtimmt ſind, werden neue Gemeinden gebildet, deren Mitglieder(Ortsbürger) ſich daſelbſt anbauen und ſoviel Land erhalten konnen, wie ihre Vermögensverhältniſſe erlauben, nach oben angeführtem Maßſtab.
Von der Kaufſumme wird nach abgeſchloſſenem Kaufkontract/ an die hohe königl. preuß. Geſandſchaft zu Darm— ſtadt bezahlt. Gute Obligationen und Güterkaufſchillingsreſte, von denen ſchon unter Vorbehalt des Eigenthumsrechts bezahlt iſt, werden ohne Abzug einer Proviſion angenommen werden und der Betrag nach Eingang der Kolonie bezahlt.
Sobald eine Gemeinde vollzählig iſt, was für die neue Anſiedelungen zu Mokrau in Weſtpreußen und Patriben in Oſtpreußen bis Johanni d. J. andauern kann, bringe ich die neuen Ortsbürger von Frankfurt an einem noch näher zu beſtimmenden Tag auf Ort und Stelle, und werde bei ihnen bleiben bis die erſte Einrichtung geregelt iſt.
Der Morgen Land koſtet durchſchnittlich, Wieſen mitgerechnet, nicht ganz 30 fl. Das Kaufgeld wird nach Verlauf der erſten 5 Jahre jährlich mit 2 Procent abbezahlt, und das bereits bezahlte„ Kaufgeld wird auf Verlangen zur Aus— bauung des Wohnhauſes und der Oekonomiegebäuden wieder zurück bezahlt.—
Die Bauerngüter ſind ſo getheilt, daß jedes derſelben höchſtens in 3 Plänen gelegen iſt, was jedem Oekonomen ſehr erwünſcht ſein muß, und ſonſt von allen Laſten frei, die nicht die Natur der Staats- und Gemeinde-Steuer haben. N
Zur theilweiſen Deckung der Gemeindeſteuer wird der Ertrag von einem ca. 4 hundert Morgen großen Grundſtücks Wieſen ꝛc. und einer Ziegelei der Gemeinde als Eigenthum übergeben. In den erſten 3 Jahren erhalten jedoch die neuen Ortsbürger die Baumaterialien, welche die Ziegelei liefert um den Fabrikationspreis.
Der Schulunterricht wird auf Koſten des Staates den ſchulpflichtigen Kindern für immer ohne Schulgeld ertheilt, ebenſo hat der Staat bereits eine evangeliſche Kirche und einen Pfarrer geſtellt.
Zur Beſtreitung der Reiſekoſten erhalt jeder neu anziehende Ortsbürger einen Zuſchuß aus der Staatskaſſe von fl. 105 ſogleich nach Ankunft dorten, und außerdem etwa unterwegs im Königreich Preußen bezahlte Chauſſeegelder vergütet.
Ferner haben die neuen anziehenden Ortsbürger in den erſten beiden Jahren keine Zinſen des Kaufgeldes zu ent⸗ richten, ſo daß dieſe Jahre ganz frei ſind; auch können ſie das Bauholz auf 2 Jahre geborgt erhalten.
Das Klafter Eichen- und Birken⸗Scheitholz koſtet 1 fl. 52 kr., das Klafter Fichten-Scheitholz 1 fl. 24 kr. und der Cubikfuß Fichten⸗Bauholz höchſtens 4 kr.
Dieſe und noch andere hier nicht aufgezählte Vortheile und Nutzungen, unter anderen, die ausgeſtellten Feldfrüchte, als Winter⸗ und Sommerſaat, Kartoffeln, Klee- und Wieſenheu, ſo daß die neuen Anſiedler faſt bis zur nächſten Ernte ihre vollſtändigen Lebensmittel erhalten, ohne dafür etwas vergüten zu müſſen, dieſes Alles ſtelle ſich jeder auswanderungs— luſtige Familieuvater ſo recht zuſammen, und der Entſchluß, wohin auszuwandern, kann keinen Augenblick zweifelhaft ſein.
Früchte und Gemüſe gedeihen ſehr gut, beſonders wenn nach unſerer Weiſe die Ackerwirthſchaft betrieben wird; Abſatz— gelegenheiten ſind gut und reichlich vorhanden. g
Ich lade nunmehr die ſich zur Auswanderung entſchloſſen habenden ein, von der gebotenen Gelegenheit zur Anſiedelung Gebrauch zu machen, und ich bin zur Beantwortung aller mündlichen und ſchriftlich portofreien Anfragen und Mittheilungen recht gerne bereit, und glaube hier ſagen zu müſſen, daß ich im vorigen Herbſt die Domänen auf Ort und Stelle geſehen und die dort bereits ſeit 1845 angeſiedelten Heſſen beſucht und auch von Boden und Verhältniſſen genau inſtruirt bin.
Die Herren Fink, Kreisſecretariatsgehülfe zu Friedberg, H. Friedrich, auf der Bürgermeiſterei zu Darmſtadt, nehmen Notirungen an und ertheilen Auskunft, indem dieſe die Gefälligkeit hatten, von mir Vollmacht hierzu anzunehmen.
Heidelberg, im Marz 1848. Bindernagel, Bevollmächtigter des königl. preuß. Domänen ⸗Fiscus.


