Ausgabe 
12.8.1848
 
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1 260.

commiſſtonen unterliegen folgende einer collegialiſchen Berathung und Be⸗ ſchlußnahme: 1) Gutachten über Geſetzgebungsgegenſtände; 2) Allgemeine adminiſtrative und polizeiliche Anordnungen; 3) Berichtserſtattungen auf ergriffenen Recurs; 4) Anſtellungen, Beſtätigung zu Gemeindeämternz 5) Disciplinarſachen; 6) Beſchwerden in Bezug auf die Gemeindevoran⸗ ſchläge und Rechnungenz 7) Alle ſtreitige Adminiſtrativ⸗ und alle Admi⸗ niſtrativjuſtizſachen. Wenn eine Regierungscommiſſion nicht aus drei Mitgliedern beſtehen ſollte, oder dieſelben nicht in ſolcher Anzahl anweſend ſein würden, find für die collegialiſche Berathung über vorſtehende Ge⸗ genſtände Secretäre nach dem Dienſtalter zur Ergänzung zuzuziehen. Art. 10. Verfügungen und Ausfertigungen über andere, als die vorge⸗ nannten Gegenſtande, von welchem Mitgliede der Behörde ſie auch bear⸗ beitet ſein mögen, werden unter Verantwortung des Vorſitzenden erlaſſen und von ihm allein unterzeichnet. Art. 11. Die Regierungscommiſ⸗ ſionen können einzelne ihrer Mitglieder, Secretäre oder auch andere be⸗ fähigte Bürger mit beſonderen Vollmachten als Regierungscommiſſäre für beſtimmte Orte des Regierungsbezirks beauftragen, um daſelbſt ein⸗ elne Verwaltungsgeſchäfte oder auch eine Reihe ſolcher Geſchäfte und

egierungshandlungen vorzunehmen. Art. 12. Die Aufſicht und Lei⸗ tung hinſichtlich der im Ediet vom 6. Juni 1832, Art. 19, Nr. 3, 4, 8 und 9 bezeichneten Landes- und Provinzial-Anſtalten und Verwaltungen geht auf die Regierungscommiſſion, reſp. zu Gießen und Darmſtadt, in der Art über, wie ſie bisher den Provinzialcommiſſären zu Darmſtadt und Gießen übertragen war. Art. 13. Die in Ausführung des Recrutirungsgeſetzes der neuen Bezirkseintheilung entſprechenden Anord⸗ nungen wird Unſer Miniſterium des Innern erlaſſen. Es werden von demſelben auch hinſichtlich derjenigen Verwaltungsgegenſtände beſondere Beſtimmungen ertheilt werden, welche bisher dem Wirkungskreiſe der 8 zugewieſen waren und auch ferner einer mehrere

egierungsbezirke umfaſſenden Leitung bedürfen könnten.

(Schluß folgt.)

Abſchiedsgruß an unſere Brüder, vor dem Abmarſch nach Schleswig-Holſtein.

Lebet wohl, ihr deutſchen Brüder! Zieh't mit Gott zum Kampf' hinaus!

Sieggekrönet kehret wieder, Ruhmreich heim zum Vaterhaus!

Dort am fernen Nordgeſtade, Wo ſchon Brüder kämpfend ſteh'n, Treu erprobt auf blut'gem Pfade, Wird bald Euer Banner weh'n.

Viele Jahre ſind verſchwunden Seit der letzten Schlachten Graus; Manches Opfer heißer Stunden

Ruht längſt unterm Graſe aus.

Doch der Muth er iſt geblieben, Wenn auch dort die Tapfern ruh'n; Jeder fühlt ſich angetrieben, Es den Vätern gleich zu thun.

Greiſe Krieger, die noch leben, Mahnen, an Erfahrung reich:

Deutſchlands Ruhm ſei Euer Streben! Dann ruht Deutſchlands Stolz in Euch!

Wollte gern Euch noch erzählen Unſrer alten Helden Muth,

Doch ich könnte nicht verhehlen, Das vergoſſ'ne Bruderblut.

Werde nie ein Tag erſchaffen, Der auf's Neu' die Schmach erlebt,

Daß an deutſcher Brüder Waffen Blut von deutſchen Brüdern klebt!!!

Lebet wohl, ihr deutſchen Brüder! Zieh't mit Gott zum Kampf hinaus!

Sieggekrönet kehret wieder, Ruhmreich heim zum Vaterhaus!

Friedberg. L. Friedrich.

Protokoll

der 4. Ausſchußſitzung des vaterländiſchen Vereins im 5. Wahlbezirk des Großherzogthums Heſſen.

Der Vorſitzende erſtattete einen ſachgetreuen Bericht über die Verſammlung zu Darmſtadt und knüpfte daran den Antrag, die Ver⸗ ſammlung wolle ſich bei der daſelbſt angenommenen Petition durch Unter⸗ ſchrift betheiligen. Hierauf erklärte Candidat Schaub, da wir ſelbſt ſchon eine ähnliche Petition geſtellt und bisher die vielen Petitionen nichts geholfen hätten, ſo ſtelle er den Antrag: Die Verſammlung wolle den 22 Deputirten, welche ſich bereits für die Nothwendigkeit der Kammer⸗ auflöſung erklärt, ihren Dank ausſprechen und ſie aufmuntern, mit allen ihnen zu Gebote ſtehenden Mitteln die Einberufung einer konſtitui⸗ renden Volkskammer herbeizuführen. Der Antrag ging mit Stim⸗ menmehrheit durch und wurde beſchloſſen: daß der Präſident und der Schriftführer eine Adreſſe in dieſem Sinne ausfertigen und abgehen laſſen ſollten.

Die Anträge:

1 von Bürger Eck: Abänderung des§. 9 der Satzungen betr.,

2) von Bürger Maas: die Oeffentlichkeit der Gemeinderaths⸗, Kirchen und Schulvorſtandsfitzungen, J

3) von Bürger Engelhard: Abhülfe der Jagderzeſſe betr.,

4) von Bürger Tomo und Schliermann: die Selbſtſtändigkeit der Gemeinden betr.,

wurden bis zur nächſten Verſammlung verſchoben, da die Antragſteller nicht zugegen waren. 5

Der Antrag des Bürgers Engelhard von Heuſenſtamm: den Wechſel der Orte für die Verſammlungen der Ausſchußmitglieder ward als in der Praxis bereits eingeführt und in den Statuten ſelbſt vorge⸗ ſehen, bejaht. Die Orte Vilbel und Offenbach aber als Vororte bezeichnet.

Der Antrag des Bürgers Vorbach: der Verein möge ſeine Wirkſamkeit in zwei Hälften getrennt fortſetzen, nämlich in der Provinz Oberheſſen und Starkenburg und für jeden Theil einen Präſidenten er⸗ nennen; für den Geſammtverein einen Präſidenten, welcher die Verbin⸗ dung beider Theile zu unterhalten und etwa alle drei Monate eine General⸗Sitzung anzuordnen habe, ward als zweckmäßig erkannt und angenommen.

Die Arbeiter⸗Frage und der Antrag der Bürger Vorbach, Sauer, Emmerich, Fahz und Biches: die Verpachtung großer Güter an die Gemeinden betr., ſollen als ineinandergreifend bei einer größeren außer⸗ ordentlichen Verſammlung und zwar in Vilbel am 13. Auguſt verhan⸗ delt werden.

Zugleich ſollen bei dieſer Verſammlung die definitiven Wahlen der Präſidenten und Schriftführer ſtattfinden. Die nächſte außerordent⸗ liche Verſammlung ſoll wieder in Starkenburg abgehalten werden. Der Antrag von Bürgermeiſter Holzmann aus Petterweil, die Gemeinden zu veranlaſſen, bei den Voranſchlägen die Beträge für die Darmſtädter Zeitung nicht mehr zu verwilligen wurde mit Beifall aufgenommen und weiter beſchloſſen, daß eine Aufforderung an alle Gemeinden des