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Intelligenz-Olatt
für die Provinz Oberßeſſen im Allgemeinen, 5
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.
Betreffend: Die Versteigerung der Lieferung der Fourage zur Ver⸗ pflegung der herrſchaftlichen Landbeſchäler auf den Geſtüts⸗ ſtationen des Großherzogthums, insbeſondere zu Grünberg und Ulrichſtein.
Sie haben in Ihren Gemeinden zur offentlichen Kenut⸗ niß zu bringen, daß die Lieferung der Fourage zur Verpfle⸗ gung der herrſchaftlichen Landbeſchäler auf den Stationen zu Grünberg und Ulrichſtein Dienſtag den 3. Februar l. J., Vormittags 10 Uhr, auf meinem Bureau an den Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden ſolle.
Grünberg am 23. Januar 1846.
Bie.
Derſelbe an dieſelben.
Betreffend: Die nochmalige Abhaltung des ſ. g. Neujahrsmarkts zu Alsfeld.
Wegen der am 2. Januar l. J. eingetretenen ſchlech— ten Witterung iſt der Stadt Alsfeld die nochmalige Abhal— tung eines Krämermarktes auf Mittwoch den 4. Februar d. J. geſtattet worden. Ich beauftrage Sie, dieß in Ihren Gemeinden alsbald zu veröffentlichen.
Grünberg am 26. Januar 1846.
Duvri er.
Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
an die Großh. Bürgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Unterricht für Baubandwerker.
Nachſtehend abgedruckte Bekanntmachung des Praͤſi⸗ denten des Gewerbsvereins für das Großherzogthum wer—
Sonnabend, den 31. Januar
den Sie nicht nur öffentlich bekannt machen, ſondern auch den Bauhandwerker-Geſellen beſonders hiervon Kenntniß geben.
Friedberg, Grünberg und Hungen am 23. Jan. 1846.
Küchler. Ouvrier. Follenius. Unterricht fuͤr Bauhandwerker.
Man, Gr. Gewerbverein liegt der Vorſchlag vor, eine Einrichtung in Darmſtadt zu treffen, wodurch denjenigen inländiſchen Bauhandwerkern, welche demnächſt das Meiſterrecht im Großherzogthum zu erlangen be— abſichtigen, die Gelegenheit zu einer gründlichen Vorbe— reitung für die nach dem neuen Regulattv vorgeſchriebene Meiſterprüfung verſchafft werden ſoll. Bevor zur Realiſirung dieſes Vorſchlags weitere Schritte geſchehen, iſt es jedoch nothwendig zu wiſſen, welche Theilnahme derſelbe unter den inländiſchen Bauhandwerkern findet, indem von der Anzahl der hierzu ſich Meldenden die Ausführung des Vorſchlags überhaupt abhängig iſt. Es werden daher alle inländiſchen Bauhandwerker, welche bereits den Geſellenſtand angetreten haben und an dem zu bemerktem Zweck zu veranſtaltenden Unterricht Theil nehmen wollen, hiermit auf— gefordert, möglichſt bald entweder ſchriftlich bei dem Un— terzeichneten, oder mündlich bei dem Sekretariat des Gr. Gewerbvereins dieß anzuzeigen.
Vorläufig wird bemerkt, daß der Unterricht den gan— zen Tag über ſtattfinden und, außer Rechnen und den nothwendigſten Kenntniſſen der Geometrie, insbe— ſondere auf Fachzeichnen ſich erſtrecken, daß ferner das zu bezahlende Honorar nach der Zahl der Theilnehmer ſich richten, in keinem Falle aber 1 fl. 30 kr. pr. Monat über⸗ ſteigen wird. Die zur vollſtändigen und gründlichen Erwer— bung der nöthigen Kenntniſſe erforderliche Zeit richtet ſich natürlich nach den Fähigkeiten des Einzelnen, ſowie nach dem Grad der Vorkenntniſſe, welche derſelbe bereits beſitzt.
Der Präſident des Gr. Gewerbvereins Eckhardt. Röſſler.
1 Aus der Wetterau.
Schon öfters iſt in dieſem Blatte auf die nachtheiligen Folgen, welche die Spielhölle in Homburg auch bei den


