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Intelligenz-BGlatt
für die
Provinz Oberbeſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
W 24.
Mittwoch, den 25. Maͤrz
K—
Amtlicher Theil.
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Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſaͤmmtliche Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.
Betreffend: Den Verein zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den Gr. Heſſ. Landes⸗ und Provinzial⸗Straf⸗Anſtalten Entlaſſenen. Die Bezirks vereinscommiſſion des hieſigen Kreiſes be⸗ ſteht außer dem Gr. Kreisrath als Vorſtand aus nachbe⸗ nannten Mitgliedern:
Gr. Steuercommiſſär Budden zu Grünberg, Gr. Bür⸗ germeiſter Carle zu Niederohmen, Gr. Inſpector Ebel zu Grünberg, Gr. Pfarrer Ebel zu Queckborn, Gr. Pfar⸗ rer Ebel zu Winnerod, Gr. Bürgermeiſter Erb zu Lehnheim, Freihl. Rabenauiſcher Rentmeiſter Engel zu Rabenau, Gr. Pfarrer Franck zu Sellnrod, Gr. Pfarrer Müller zu Gro⸗ heneichen, Gr. Decan Oe ſerzu Londorf, Kaufmann Schmidt zu Oberohmen, Gr. Pfarrer Steinberger zu Grünberg, Gr. Bürgermeiſter Steuernagel zu Windhauſen, Gr. Landgerichtsaſſeſſor Thaler zu Grünberg, Gr. Decan Weichard zu Bobenhauſen, Gr. Landrichter Zimmer⸗ mann zu Ulrichſtein.
Dieſes werden Sie zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Grünberg am 20. März 1846.
S
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Furſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Vetreffend: Die Wahrung der Beſitzwechſel.
Ich habe wahrgenommen, daß in verſchiedenen Ge— meinden, wo die Grundbücher bereits vorliegen, auch noch die alten Ortsflurbücher fortgeführt werden, und daß dafür von jeder Parcelle eine Gebühr von 2 kr. durch die Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. u. Gräfl. Solmſ. Bürgermeiſter erhoben wird. Die Fortführung dieſer Ortsflurbücher iſt jedoch da, wo Grundbüͤcher ſchon beſtehen, ganz ohne Zweck und ich gebe
Ihnen daher auf, dieſe Fortfuͤhrung zu unterlaſſen, in kei⸗ nem Falle aber eine Gebühr dafür zu erheben. Hungen den 17. März 1846. Follen ius.
Das Großh. Heſſ. Landgericht Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Landgerichtsbezirks.
Betreffend: Die Stellung der Vormundſchaftsrechnungen vom Jahr 1845.
Wir beauftragen Sie, die Vormünder Ihrer Gemein⸗ den alsbald anzuweiſen, in Gemäßheit des§. 13. Abſchnitt 4 der Inſtruction fuͤr Vormünder, über die von ihnen ge⸗
führten Vermögens verwaltungen bis Ende März l. J., bei
Vermeidung der angedrohten Strafe, Rechnung einzureichen. Friedberg den 16. März 1846. Hofmann.
Lieber Alter vom Berge!
Das Spruͤchwort„wenn man unter die Hunde wirft, ſo bellen nur die Getroffenen“ fiel mir unwillkührlich ein, als ich die Erwiederungen in Nr. 22 dieſes Blattes auf Ihre Reiſebemerkungen las. Laſſen Sie ſich indeſſen nicht irre machen durch dieſe Erwiederungen; denn ich habe die Er— fahrung gemacht, daß ſie die herrlichſten Früchte bereits ge— tragen haben, indem ſie bewirkten, daß in einem Orte, wo kurz vor der Erſcheinung derſelben bei Güͤterverſteigerungen ſehr viel Branntwein getrunken worden war, gleich nach— her eine ſolche ohne Genuß deſſelben abgehalten wurde und daß in einem andern Orte der Bürgermeiſter die Verſtei⸗ gerung nicht abhielt, weil den Steigluſtigen vorher Brannt— wein gereicht worden war. Auch ſollen, wie ich höre, Ihre Bemerkungen noch lange ſo viel nicht enthalten, als wahr ſei, und ich habe ſelbſt geſehen, daß ſich Steigluſtige ſo betrunken hatten, daß man kaum ihr Gebot verſtehen konnte.
Theilen Sie uns nur ferner Ihre Reiſebemerkungen mit und loben und tadeln Sie, was Sie Lobens⸗ und Tadelns⸗ werthes auf Ihren Wanderungen finden. K.


