Ausgabe 
18.2.1846
 
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Ich habe zwar nicht die Ehre Ihnen perſoͤnlich be⸗ kannt zu ſein; als Abonnent Ihres Sonntags⸗Blattes aber ſtehe ich doch in einem Verhältniß zu Ihnen.

Hieraus werden Sie ſchon die Anſicht gewinnen, daß ich doch auch noch Sinn für das Höhere habe und nicht in dem Grad den Leidenſchaften fröhne, wie der Verfaſſer des Aufſatzes in Nr. 9. wähnen mag.

Erlauben Sie mir güͤtigſt, Ihnen wegen unſerem con⸗ fiscirten Spiel einigen Aufſchluß zu geben und die freund⸗ liche Bitte, die Spalten Ihres Blattes dieſem Briefe gütigſt zu öffnen.

Ich habe das Spiel angefertigt, wozu es freilich keines ſpeculativen Kopfes bedurfte. Ich ſahe ſchon öfters auf Kirchweihen ähnliche bei ſ. g. Taſſenſpielern. Der Name Roulett wurde demſelben ſcherzweiſe beigelegt. Zweck deſſelben war Verkürzung der langen Winterabende und ge⸗

ſellige Unterhaltung, denn als ſchlichten Landleuten ſteht uns

kein Caſino, kein Kränzchen ꝛc. zu Gebote. In dem Hauſe meines Bruders, Philipp Jacobi, habe ich und andere, welche

der ſchreibſelige Verfaſſer jenes Aufſatzes Bankhalter zu 5 5 beliebt, geſpielt. Der Einſatz war ein Heller, ſage ein eller.

Sehen Sie Herr Redacteur, der Verfaſſer hat Un⸗ wahrheiten referirt, denn zwiſchen Groſchen und Heller iſt doch wohl ein großer Unterſchied, darum iſt und bleibt die deßfallſige Angabe eine Unwahrheit. 8 Ä

In geziemender Weiſe haben wir das Wahre der Sache dem Hochlöblichen Landgerichte vorgeſtellt und freuen uns nur, daß der mehrgedachte Verfaſſer, welcher vielleicht zu frühe in ſeinem Herzen ob der zu harrenden Strafe froh⸗ lockt, nicht unſer Schiedsrichter iſt, da derſelbe ſonſt 5 das Sprüchwort:

5Richte nicht auf eine Klage ꝛc. nicht beherzigen wuͤrde. Hochachtungsvoll zeichnet Niederrosbach den 4. Februar 1846. f Conrad Jacobi II.

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Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

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Edictalladung.

29) Nachdem Großb. Heſſ. Hofgericht zu ſeßen über das Vermögen des Konrad Theiß zu Flenſungen den förmlichen Concursproceß erkannt hat, ſo werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Anſprüche an denſelben zu haben vermeinen ſollten, hiermit öffentlich aufgefordert, ſolche in dem auf Donnerſtag den 12. März d. J., Vormittags 8 Uhr, anberaumten Liquidatioustermin bei Vermei⸗ dung des ohne ein beſonders zu erlaſſendes Praͤ⸗ oluſivdekret erfolgenden Ausſchluſſes von der⸗ Concursmaſſe bei dem unterzeichneten Land⸗ gerichte anzuzeigen und zu begründen. rünberg den 22. Januar 1546. Großb. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Dr. Ortwein.

Edictallad ung. 183) Heinrich Voͤlzing, im Hof, in Ober⸗ eibertenrod und deſſen Ehefrau, Anna Maria, geb. Roth, beſitzen keine genügende Erwerbs⸗ urkunden über ihre in den Gemarkungen von Oberſeibertenrod, Ulrichſtein und Bobenhau⸗ ſen gelegenen Immobilien. Auf ihren Antrag werden alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Affſprüche an dieſe Im⸗ mobilien, worüber Grundbuchs-Auszüge in der Landgerichts⸗Regiſtratur zu Jedermanns Einſicht offen liegen, bilden zu können ver⸗ meinen, aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen vier Wochen, von heute, dahier geltend zu michen, widrigenfalls den Heinrich Völzing's Eheleuten eine ihr Eigentbum an fraglichen Immobilien beſcheinigende Urkunde zugefertigt wird. Ulrichſtein am 28. Januar 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.

Edictal ladung.

(1360) In dem Gonterskircher Gerichts und Ortshypothekenbuch ſtehen noch die unter Art. 2858. Nr. 271 der Großh. Zeitung vom 30. September 1845 näher bezeichneten Pppothek⸗ einträge offen, obgleich es ſehr wahrſcheinlich gemacht iſt, daß die Capitalien abgetragen und die Verpfändungen alſo erloſchen ſind.

Wer daber aut dieſen Verpfändungen be⸗ ziehungsweiſe den deßfallſigen Urkunden noch Rechte ableiten zu konnen glaubt, hat dieſelve

ſo gewiß binnen ſechs Wochen, von heute an, bier geltend zu machen, als ſonſt jene Ein⸗ träge für erloſchen erklärt und im Hypothe⸗ kenbuche geſtrichen werden.

Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche nicht ſchon früher von dem be⸗ ſtellten Commiſſär, Actuariatscandi⸗ daten Bauer, ſpeciell aufgefordert worden ſind, oder demſelben ihre Ur⸗ kunden vorgelegt haben, gleichwohl eine rechtsgültige, auf irgend ein Objekt in der Gemarkung Gonterskirchen radicirte gericht⸗ liche Pfandurkunde beſitzen, hiermit vorgeladen, ſolche ſogewiß binnen obiger Friſt im Original, oder in beglaubigter Abſchrift dahier vorzu⸗ tegen, als ſonſt etwaige Verpfändungen in das neu zu errichtende Hypothekenbuch nicht aufgenommen werden und ſie ſich die deßfalls 1 Nachtheile ſonſt zuzuſchreiben

aben.

Laubach den 30. Januar 1846.

Grßb. Heſſ. Gräfl. Soimſ. Landgericht daſ.

Brumhard.

Oeffentliche Aufforderung.

(1610 Das Großh. Hofgericht der Provinz Sberheſſen hat gegen den Ortsbürger Johan⸗ nes Weil III. zu Rockenberg den förmlichen Concursproceß erkannt und mit deſſen Leitung das unterzeichnete Landgericht beauftragt. Es werden daher Alle, welche dingliche oder per⸗ ſönliche Anſprüche gegen denſelben reſp. gegen die Concursmaſſe geltend machen wollen, hier⸗ durch aufgefordert, ſolche bei Vermeidung des ſonſt eintretenden Ausſchluſſes von der Maſſe in dem auf f 0 Montag den 6. April d. J., Vormittags 9 Uhr, beſtimmten Liquidationstermin anzumelden und näher zu begründen. In demſelben Termin ſoll ein Maſſepfleger und ein Gläubiger-Ausſchuß erwählt, auch die Güte verſucht werden, weßbalb diejenigen, welche ſich durch Bevollmächtigte vertreten laſſen wollen, ibre Vollmachten auch darauf zu richten baben, widrigenfalls ſie dem von der Mehrzahl der Erſchienenen gefaßt wer⸗ denden Beſchluſſe als beigetreten werden be⸗ trachtet werden. Butzbach den 30. Januar 18465. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. Calmberg.

Edietal ladung.

(18) Zonas Keil, geboren den 12. Auguſt 1775, ein Sohn des Andreas Keil und deſſen Ebefrau Anna Dorothea, gebornen Albert zu Ettingshauſen, entfernte ſich um das Jahr

1794 von Hauſe und ſind ſeitdem keine Nach⸗ richten von ihm eingelangt. Nach dem Ab⸗ leben der Andreas Keil'ſchen Eheleute nahm deren Sohn, Heinrich Keil III. zu Ettings⸗ hauſen, den Nachlaß derſelben in Beſitz und wurde ihm in der Folge, gegen Caution, der Antheil des Abweſenden gerichtswegen belaſſen. Auf Antrag dieſes Heinrich Keil III. werden nun Jonas Keil oder näbere Erben deſſelben aufgefordert, ſich binnen 3 Monaten bei un⸗ terzeichnetem Gericht zu melden, zu legiti⸗ miren und Anträge zu ſtellen. a

Nach fruchtloſem Umlanf des Termins wird

die geſtellte Caution für erloſchen erklärt, in

den Hypothekenbüchern ausgethan und das Vermögen des Abweſenden dem Heinrich Keil III. eigenthümlich überwieſen. Lich den 27. Januar 1846. 5 Grßh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Langericht das. Dittmar.

Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz⸗Verſteige⸗ rung in dem Gemeindewald zu Lang⸗ göns.

(164) Montag den 23. Februar d. 3.

Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Gemeinde⸗Wald zu Langgöns,

Diſtrict Jungenmark: 8 14 Stück Eichen Bauſtaͤmme, von

18-30 Durchm. u. 20-78 Lge. 21 Stück Eichen Bauſtämme, von 1624 Durchm. u. 35 57 Lge. 36 Stück Eichen ⸗Bauſtaͤmme, von 518 Durchm. u. 15 57 Lge. 8 Stück Hainbuchen⸗Werkho zſtämme ver⸗ ſchiedener Art, 129 Cubikfuß Inhalt, 10 Stück Buchen⸗Werkbolzſtämme verſchie⸗ dener Art, 105 Cubikfuß Inhalt, 45 Stück Eichen⸗Stangenhölzer,

7840 Cubiff. Inhalt,

9 Buchen 1 164 Cbf. 2 Hainbuchen Inhalt 1 77 Kirſchbaum 7

ceignet ſich vorzüglich zu Wagnerarbeiten) ſodann Tages darauf den 24. Februar d. J., des Vormittags 10 Uhr, im OSiſtriet Haidt:

21 Stück Birken. Werkholzſtämme, 164 Efß.

29 Kiefern 15 197

12 Birken und Stangenhölzer 213Kiefern 555 Cbkfß.

2 Birken ⸗Schiebkarrnsbäume öffentlich an den Meiſtbietenden unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedin⸗ gungen an Ort und Stelle verſteigt werden.

Langgöns den 5. Februar 1846.

Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter in deſſen Auftrag der Beigeordnete Der n.

Kellun fiedi berſtel

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