Erudte von 6 bis 8 Morgen dem Grßh. Hof. gerichts⸗Advocaten Trapp III. gehoͤrigen Wie⸗ ſen ſoll Montag den 15. Zuni, Vormittags um 8 Uhr, in hieſigem Rathhauſe öffentlich verſteigt werden. Friedberg den 3. Juni 1846. In Auftrag: i Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.
Bekanntmachung.
(182 Der dem Hochgraflichen Hauſe Solms⸗ Rödelheim in der Gemarkung des Orts Fauer⸗ bach II. zuſtehende Zehnte ſoll für dieſes Jahr verpachtet werden.
Die Verpachtungsbedingungen ſind bei dem unterzeichneten Secretariat täglich Vormittags einzuſehen, auch werden Pachtanerbietungen bis zum 17. Juni d. J. angenommen. Nach Befund wird der Zuſchlag hierauf alsbald er⸗ folgen. 1 5
Aſſenheim den 25. Mai 1846.
Das Secretariat der Gräflich Solms⸗ Rödelheimiſchen Rentkammer daſ. Trümpert.
Verpachtung. (846) Montag den 15. l. M., Morgens 9 Uhr, wird in bieſigem Rathhauſe die Heu⸗ nd Grummeternte von den gemeinheitlichen Wieſen, in beiden Gemarkungen liegend, öffent. lich meiſtbietend verpachtet. l 5 Friedberg am 8. Juni 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.
Bekanntmachung.
(813) um den Braunkohlen-Abnehmern des Dorheimer Bergwerks den Bezug der Braun⸗ kohlen möglichſt zu erleichtern, ſo daß ſie ihren Bedarf im Sommer und im Herbſte ſo viel als möglich abfahren koͤnnen, werden dieſelben bis auf weitere Beſtimmung mit nach⸗ ſtehenden Zahlungs friſten auf Credit abgegeben:
10 Für Braunkohlen, die vom Monat Mai bis October abgefahren werden, wird Zah⸗ lungsfriſt bis Ende Dezember,
2) für die, welche vom Monat October bis Ende Dezember abgefahren werden, bis Ende März des folgenden Jahres, 6
2) für die, welche vom Monat Januar bis
Ende Marz abgefabren werden, bis Ende Juni geſtattet, wobei es ſich von ſelbſt ver⸗ ſteht, daß auf keinen Bürgſchein noch nach der auf demſelben geſtatteten Creditzeit Kohlen abgegeben werden, ſondern als dann, wenn Bürgſcheine bis zu der auf denſelben beſtimmten Creditzeit nicht ausgefahren werden können, für den ferneren Bezug wieder neue Bürgſcheine eingelegt werden muͤſſen. b
Für Quantitäten unter 25 Centner wird kein Credit geſtattet.
Die Bürgſcheine dürfen nur auf einen Abnehmer geſtellt ſein, ſolche die auf mehrere Abnehmer geſtellt ſind, werden ohne weiteres zurückgewieſen. g
Der Bezug der Braunkoblen auf Bürgſcheine ſoll nur zur Erleichterung für Diejenigen, welche die Kohlen zu ihrem eignen Bedarf nöthig haben, dienen nicht aber dazu, um dieſelden in Absicht auf die Speculation, ſich ſo Geld zu verſchaffen, wieder an Andere unter dem Preiſe zu verkaufen, in welchen Fällen dann die Bergceaſſe wegen Einziehung des Betrags in der Regel in Verlegenheit ge⸗ ſetzt wird.— Leuten, die der Bergverwaltung in dieſer Art bekannt ſind oder werden, wird kein Credit geſtattet.
Die Herrn Bürgermeiſter können nicht— wie geſetzlich, aber doch ſchon öfters vorge⸗ kommen iſt— Bürgſchaft leiſten und auch zugleich ihre eigne Zahlungsfähigkeit beſchei⸗ nigen, ſondern Letzteres muß in vorkommen⸗
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den Faͤllen dann von einer anderen betreffen⸗ den Amtsperſon geſchehen. Ebenſo werden dieſelben nur zahlbare Bürgen annehmen, in⸗ dem Sie— wie ebenfalls geſetzlich— der Bergcaſſe, wenn ein Bürge nicht bezahlen kann, mit Ibrem eignen Vermögen fuͤr die Zahlung zu haften haben. g Dorheimer Bergwerk am 2. Juni 1846. Die Gr. Heſſ. Bergverwaltung. Der Gr. Heſſ. Berginſpector Storch.
Bekanntmachung.
(837) Diejenigen Braunkohlen⸗Conſumen⸗ ten des Dorheimer Bergwerks, welche grobe Kohlen„ſogenannte Holzkohlen“ beziehen wollen, werden in Kenntniß geſetzt, daß bei dem jäbrlich ausgefördert werdenden Quantum von 360,000 Centnern ohngefaͤhr nur 2500 Centner ſolcher Kohlen gewonnen und dieſe verordnungsmäßig zum größten Theile von den Angeſtellten des Werks und den Beamten der Saline Nauheim bezogen werden, hier⸗ nach alſo nur eine geringe Quantität zur Ab⸗ gabe an Private verbleibt.
Die Abgabe grober Kohlen an Private er⸗ folgt daher nur auf beſondere vorhergegangene Anmeldungen; auch werden ſolche, weil ſie nicht zu jeder Zeit in Vorrath ſind und es an Leuten zum Aushalten derſelben fehlt, nur Nachmittags auf beſondere Beſtellung verladen.
Die Betreffenden werden erſucht, auf dieſe Verhältniſſe gefällig Rückſicht zu nehmen.
Dorheimer Braunkohlen⸗Bergwerk
am 6. Juni 1846. Die Großh. Heſſ. Bergverwaltung. Der Gr. Heſſ. Berginſpector Storch.
Arbeits Verſteigerung. (S840) Montag den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſe zu Melbach die wegen Erbauung eines neuen Friedhofes vorkommenden Arbeiten und Lieferungen, als:
10 Steinhauerarbeit, vervoranſchlagt zu 468 20 Maurerarbeit, ausſchließlich der Lie⸗ ferung der Mauerſteinen, vervoran⸗
ſchlagt zu 205 39 Schloſſerarbeit, vevoranſchlagt zu 60 4) Weißbinderarbeit, 5 7 7
3) die Lieferung von 70 Bütten Kalk an die Wenigſtnehmenden unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen in Accord gegeben werden. Melb ach den 8. Juni 1846. Der Grßh. bee Keil.
Holz⸗ und Lohrinde⸗ Verkauf. (860) Freitag den 19. l. M., von Morgens 9 Uhr an, ſoll in dem Gräflich Solms⸗Roͤdel⸗ heim'ſchen Walde bei Wickſtadt das nachfol⸗ gende Holz, nämlich:
6 Stück= 153 Cub.“ eichen Stammholz, S 3„ ub.„ Reiden,(&.
250„ eichen Stangenholz, 5 66 Stecken ditto Prügelholz,. 32⁴„ gemiſchte Reiſer, 2
75 Wellen Dorn⸗ und 2 Stück kiefern Stammholz, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Unmittelbar hierauf wird auch die von obi⸗ gem Lobſchlagholz ergebene eichen Lohrinde, circa 110 Centner, einer Verſteigerung aus⸗ geſezt g Aſſenheim den 8. Juni 1846. 5 Gräflich Solms⸗Rödelheim'ſche Forſtverwaltung.
Verſteigerung.
(86 Montag den 15. l. M., Morgens um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe das Anlegen eines Vicinalwegs nach Nauheim, be⸗
ſtebend in Planiren, Mandſteinſetzen, Ver⸗ ſteinern der Fabrbahn und Herſtellen der Gräben öffentlich wenigſtnehmend verſteigert werden. Friedberg am 10. Juni 1846. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.
Gras Verſteigerung.
(862) Das der Gemeinde Florſtadt zu⸗ ſtehende Gras zu Heu von circa 200 Mor⸗ gen ſoll Mittwoch den 17. d. M., Morgens 10 Uhr anfangend, in der Behaufung des Gemeinde⸗Einnehmers Wagner dahier verſtei⸗ gert werden Florſtadt den 5. Juni 1846. 8 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſt Appel. g
Bekanntmachung.
(863) Mittwoch den 17. Juni l. J., Mor⸗ gens 10 Uhr, ſoll das Gras von den Stum⸗ pertenröder Pfarrwieſen, circa 40 Morgen haltend und tbeilweis von ſehr guter Qualität, an Ort und Stelle verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt um die genannte Stunde im Pfarrhof zu Stumpertenrod. Windhauſen am 6. Juni 1846. P. Steuernagel, Kirchenrechner.
Bekanntmachung.
(86) Der ſeither auf den Dienſtag und Mittwoch nach Egidi fallende Markt in Düdelsheim, hieſigen Kreiſes, iſt mit Ge⸗ nehmigung der höchſten Staatsbehörde auf den erſten Dienſtag den 4. und Mittwoch den 5. im Monat Auguſt d. F. ver⸗ legt worden N 5 und wird dies biermit zur allgemeinen oͤffent⸗ lichen Kenntniß gebracht. 5 Büdingen den 2. Juni 18486. Grßh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Büdingen. In deſſen Beurlaubung v. Zangen.
Frucht⸗Verſteigerung bei dem Rent⸗ amte Grünberg.
(865) Künftigen Donnerſtag den 25. Juni l. J., Vormittags 9 ubr, ſoll bei dem hie⸗ ſigen Rentamte eine Parthie Früchte, beſtehend in 100 Malter Korn, 25 Malter Gerſte und 20 Malter Hafer öffentlich verſteigt werden. Grünberg den 8. Juni 1846. Großh. Heſſ. Rentamt daſ. Bötticher.
Verſteigerung. (866) Montag den 15. Il. M., Morgens um 10% Uhr, wird die Herſtellung eines Grabens am Nauheimerweg, beſtehend in 157 laufende Klafter, in ſchicklichen Abtheilungen, öffentlich wenigſtnehmend verſteigert werden. Friedberg am 10. Juni 1846. 5 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.
Holz⸗Verſteigerung. (867) Donnerſtag den 18. J. M., von Mor gens 9 Uhr an, ſoll in dem Gräflich Solms⸗ Rödelheim ſchen Bainhardswald bei Roßbach das nachfolgende Lohſchlagholz, nämlich: 170 Stecken eichen Prügelholz,
300 7„ Reiſer, 50 Stück Werkholzſtangen, 2000„ Bohnenſtangen,
5 Stecken Stockholz und „ Späne und Leſeholz
5 öffentlich meiſtbietend verſteigert werden.
Aſſenheim den 9. Juni 1846.. Gräfl. Solms⸗Rödelheim'ſche Forſtverwaltung.
Verſteigerung von Bauarbeiten.
(868) Dienſtag den 16. d. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſollen in dem Schullocal
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