den Waaren in Wollen, Leinen, Baum⸗ wolle, Beiderwoll und Seiden, reeller, pünktlicher und ſchneller als ſeither fertigen kann. Butzbach den 29. November 1846. Lorenz Kalbfleiſch II. Färbermeiſter in der Langgaſſe.
Entwendete Gänſe.
(1753) Freitag den 4. Dezember, zwiſchen 2 bis 4 Uhr, ſind mir 2 weiße Gänſe ab⸗ handen gekommen. Derjenige, welcher mir den Thäter anzeigt, erhält eine Belohnung von drei Gulden. N Soͤdel den 5. Dezember 1846. Heinrich König.
Bekanntmachung.
(1780 Dienſtag den 5. Januar 1847, Morgens 10 Uhr, will der Unterzeichnete die ihm gehörigen, vormals Ludwig Schnei⸗ der iſche Immobilien zu Reuters, beſtebend: 19 in einem Wohnhaus, welches vor einigen Jahren neu erbaut und ſeitber Wirth⸗ ſchaft darin geführt worden iſt. Daſſelbe iſt ganz zur Wirthſchaftsfübrung einge⸗ richtet, hat 7 geräumige Zimmer, einen Saal, Küche, Speiſekammer, drei Keller und liegt an der Staatsſtraße von Lau— terbach nach Alsfeld, 2) einem geräumigen Hof mit einem guten Brunnen, 8 l 3) einer Scheuer mit Kuh⸗ und Pferdeſtall, 4) ohngefahr 6 Morgen Ackerland und 5) 4 Morgen Wieſen, öffentlich unter den im Verſteigerungstermin bekannt gemacht werdenden Bedingungen meiſt⸗ bietend, im Kaspar Dickeliſchen Wirths⸗ hauſe zu Reuters, entweder verkaufen oder auch, wenn keine Kaufliebhaber ſich vorfinden ſollten, auf drei oder ſechs Jahre verpachten laſſen, wozu Steigliebhaber mit dem Bemerken bierdurch eingeladen werden, daß die Kauf⸗ ſchillinge in langjährigen Zahlterminen abge⸗ tragen werden dürfen. Storndorf am 1. Dezember 1846. Löb Adler.
Beantwortung.
(1753) Es kann durchaus nicht zweifelhaft ſeyn, daß die von dem Hrn. Verfaſſer des Art.(1721), in Nro. 94 des Int.⸗Bl., vom 2. dieſ. Mon., geſtellten Anfragen mit nein beantwortet werden müſſen, denn meines Er⸗ achtens iſt es doch ganz klar, daß wenn ein Bürgermeiſter ſeinen Dienſt, ſei es nun aus was für Verhältniſſen als es wolle, nicht mehr verrichten kann, er durchaus nicht befugt iſt, ſolchen, mit Hintenanſetzung ſeiner Pflich⸗ ten, durch einen un verpflichteten Sohn, will⸗ kührlich beſorgen laſſen kann. In einem ſol⸗ chen Falle würde ein Bürgermeiſter verkunden ſein, davon, daß er ſeinen Dienſt nicht mehr verrichte, der vorgeſetzten Behörde anzuzeigen, um ſo mebr, als ein Bürgermeiſteramt ein Ebrenamt und nicht zum Broderwerb benutzt werden ſollte, abgeſehen von den vielen Nach theilen, die dem Dienſt und Unannehmlich⸗ keiten, die den Ortseinwohnern durch eine olche Dienſtführung entſtehen.
Was die 2. Frage betrifft, ſo kann ich doch wohl mit Recht einen ſolchen Fall, nach Vor⸗ liegenheit der Gemeindeordnung(nach welcher Gemeinderaths⸗Verſammlungen bei geſchloſſe⸗ nen Thüren geſchehen) mir nicht als möglich denken. Sollte jedoch ein ſolcher vorkommen, ja ſogar der zugezogene Sohn eines Bürger mei⸗ ſters in der Verſammlung über die zur Sprache kommenden Gegenſtände debattiren, ſo iſt ſich weiter nicht zu denken, daß die Gemeinde⸗
hat die Erfahrung gelehrt, Schreier ihren Zweck erreicht haben, aber noch
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raths mitglieder(ohne ſich zu compromitiren) von einer ſolchen Handlungsweiſe eines Bür⸗ germeiſters nicht Anzeige machen. 0
Dem Hrn. Verfaſſer des erwäbnten Art. dies als Antwort, mit der Bitte, weiter ge⸗ faͤllige Erklärung darüber abgeben zu wollen: ob Fälle dieſer Art wirklich? und wo? vor⸗ kommen, da es dem Einſender dieſes, viel— leicht auch dem Publikum intereſſant iſt, Stoff zur Verkürzung der beginnenden Winterabende zu erhalten.
Grünberg den 2. Dezember 1846.
2 N N.
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Die für die Stadt Grünberg be⸗ vorſtehende Gemeinderathswahl.
(1756) Nachdem in hieſiger Stadt zur öf⸗ fentlichen Kenntniß gebracht worden iſt, daß den 14., 15. und 16. d. M. die regelmäßige Ergänzungswahl des Gemeinderaths ſtattfin⸗ den ſolle, findet ſich Einſender dieſes gedrun⸗ gen, den Bürgern von Grunberg die Wichtig⸗ keit dieſer Wahl, namentlich für die gegen⸗ wärtige Periode und daß von einer ſolchen, das Wohl und Wehe der Stadt abhängt, dringend ans Herz zu legen. Man will daher nur ſolchen Männern Stimme geben, die als rechtliche, nüchterne und biedere Bürger be⸗ kannt, deren Gemeinſinn erprobt iſt und die uneigennützig ſind. Vorzüglich nehme man Mückſicht auf einſichtvolle nicht leidenſchaftliche Burger, die in Wort und That im Intereſſe der Stadt handlen, denen nicht zur Gewohn⸗ heit die Markt⸗ und Wirthshausſchreierei ge⸗ worden iſt und die nicht jeden Ortsvorſtands⸗ Beſchluß tadelnd beſprechen, denn gerade dieſe ſind es, denen das Gemeindewobl neben dem Herzen liegt und die durch Raiſonements ſich
nur wichtig machen wollen um zum Mitglied
des Orts vorſtands zu gelangen. Schon oft
daß derartige
öfter, daß dieſe das Gegentheil waren, für die man ſie anſah und für die ſie ſich aus⸗ gaben. Grünberg im Dezember 1846. f Ein Bürgerfreund.
Empfehlung.
(1757) Sch bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß ich zu bevorſtehenden Weih⸗ nachten mit guten Lebkuchen, ſowie Marzipan und Anisgebackenem beßtens verſehen bin und empfehle ſolches zu den billigſten Preiſen. Vilbel den 6. Dezember 1846. Wilhelm Chriſtian Franz, Conditor und Bäckermeiſter.
Hoſtien⸗ Verkauf.
(1758) Hierdurch erlaube ich mir ergebenſt anzuzeigen, daß ich den Verkauf meiner be⸗ kannten Hoſtien, dem Herrn Buchbinder Louis Weis jun. in Friedberg, neben Herrn Kauf⸗ mann Groß in der Ludwigsſtraſſe wobnhaft, allein übertragen babe, und werden Dieſe durch denſelben eben ſo billlg als durch mich bezogen.
Der Preis per 1000 Stück, in Holzſchach⸗
teln gepackt, iſt 40 kr., auch können auf Ver⸗
langen der verehrlichen Abnehmer, beliebig kleinere Quantitäten de 75 15
Offenbach den 6. Dezember 1846.
W. F. Simeons
Dbladen- und Hoſtienfabrikant.
(17539) In Bezugnahme auf obige Anzeige
erlaube ich mir den verehrl Conſumen⸗ ten dieſes Fabrikats zu bemerken, daß i
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5 W̃ 5 Buchbinder und Portefeullenarbeiter. Von Nr. 93. des Int.⸗Blattes
werden mehrere Exemplare zu kaufen ge⸗ ſucht von C. Binder nagel.
Literariſche Anzeige. Zu Weihnachts⸗Geſchenken
habe ich eine ſehr reiche und geſchmackoolle Aus⸗ wahl von Werken vorräthig, ſowohl für Kinder als auch für Erwachſene und ſtehen ſolche zur Einſicht in meinem Geſchäftslocale bereit.
Unter vielen andern empfehle ich beſonders
nachſtehende ſich zu Feſt⸗Geſchenken eignenden Bücher: a A. Für Erwachſene: i Uhland's Dedichte. Elegante Taſchenausgabe in engl. Einband mit Goldſchnitt. 4 fl. 30 kr.
Göthers Hermann und Dorothea, in elegantem Cartonband.
g fl. 12 kr. Desgleichen in engl. Einband mit Goldſchnitt.
5 1 fl. 48 kr.
Thomas Moore, Lalla Rukh. Ein Gedicht
in gleichem Einband. 2 fl. 24 kr.
Eberhard's Hannchen und die Küchlein mit
10 Stablſtichen in gl. Einb. 2 fl. 24 kr. (Fortſetzung folgt.)
B. Für die Jugend. Hoffmann, Franz. Deutſche Helden der Vor⸗ zeit mit 4 Staphlſtichen 1 fl. 48 kr. Schwab, Guſtav. Die deutſchen Volksbücher 5 Jung und Alt wieder 3 8 6 kr.
geb.
Abendunterhaltung für Kinder von Ernſt von Houwald mit 4 Kupfern 1 fl. 48 kr.
Neuer Fabelſchatz in 101 Fabeln mit.
Holting, Guſtav. Aſchenputtel. Ein Mähr⸗ chen mit vielen Bildern 27 kr. Deſſen kleines Fabelbuch mit 12 Bildern 27 kr. Deſſen die Stadt in 12 Bildern. 7 r. Hoffmann, Franz. Bilderquodlibet in 24 eo⸗ lorirten Bildern mit Denkſprüchen. 2 fl. 42 kr. bortſetzung folgt.)
Allgemeine Rentenanſtalt zu Darmſtadt.
(172) unter Bezugnabme auf unſere Bekanntmachung vom 6. Juli d. J. machen wir darauf aufmerkſam, daß die diesjährige 3. Jahresgeſellſchaft mit dem 31. Dezember l. J. ge⸗ ſchloſſen werden wird und laden wir daher diejenigen, welche ſich bei dieſer Jahresgeſellſchaft noch betheiligen, oder Nachzahlungen auf frühere Einlagen machen wollen, hierdurch ein, ſolches
vor Ablauf jenes Termins zu bewerkſtelligen.
Dieſes kann ſowohl dabier bei unſerm Haupt⸗ bureau als auch auswaͤrts bei unſern Herren Bevollmächtigten geſchehen.
In Friedberg:
bei Hr, Jobs. Ph. Fritz; in Grünberg: bei Hr. Decanatsrechner Jung; in Hungen: bei Hr. Rentamtmann Kießling; in Lich: bei Hr. Geometer Dietrich; in Laubach bei Hr. Stadtrechner Zöckler; in Butzbach: bei J. J. Seippel Gr. Burg e
Darmſtadt, 23. November 1846.
ie Direction.
Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.
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geiſtig mir ei wendig krachte milien unſere behan und z die Fi Gutes


