Ausgabe 
9.9.1846
 
Einzelbild herunterladen

284

Hauptmann iu dieſem Regiment und Lieut. Glock vom 4. zum Ober⸗ lieut. im 3. Inf⸗Reg. ernannt. Zu Lieutenanten find ernannt worden die Cadetcorporale v. Heſſert vom 1., Klingelhöffer und Weſter⸗ weller vom 2. Inf.⸗Neg., und zwar die beiden Erſteren im 4. und der Letztere im 3. Inf.-Reg.(Pat. vom 8., 10. und 12. Juli). Am 8. Julf wurde dem vormaligen Oberlieut. Gerlach der Charakter als Haupt⸗ mann ertheilt.

XV. Charakterverleihungen: Am 17. Juli dem Forſtſchützen Klein zu Wallau als Förſter; 21. dem prakt. Arzte Dr. Pilger zu Friedberg als Hofrath.

XVI. Verſetzungen in den Ruheſtand: Am 14. Juli Damm⸗ wärter Drott zu Wallerſtädten; 24. Oberſteuerbote Borck zu Landen⸗ hauſen.

XVII Concurrenz für: die kath. Pfarrſtelle zu Fürfeld mit jährlich 600 fl.; die kath. Pfarrſtelle zu Erbach mit 691 fl; die kath. Pfarrſtelle zu Dalsheim mit 590 fl.; die kath. Pfarrſtelle zu Offſtein mit 863 fl.; die kath. Pfarrſtelle zu Lörzweiler mit 1100 fl., worauf jedoch die Verbindlichkeit zu einer jährlichen Abgabe von 150 fl. an den reſig⸗ nirten Pfr. Dehoſt haftet; die evang. Schullehrerſtelle zu Betzenrod mit 222 fl.; die kath. Pfarrſtelle zu Dietersheim mit 800 fl.

XVIII. Geſtorben ſind: Am 8. März der penſ. Schullehrer Schäfer zu Bleidenrod; 29. Mai der penſ. Hauptmann Neeb zu Babenhauſen; 21. Juni penſ. Stadtſchullehrer Simmermacher da⸗ hier; 12. Juli evang. Pfr. Bindewald zu Freienſteinau; 17. kath. Pfr. Dannfald zu Offſtein; 22. penſ Phyſikats⸗ Chirurg Wehr⸗ wein zu Burggemünden.

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 28 von 1846.

1. Verordnung, die unredliche Steigerung der Frucht- preiſe betr. Lu D WJ G II. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc ꝛc. Da die dermaligen Zeitverhältniſſe dringend erfordern, der unredlichen Steigerung der Preiſe der nothwendigſten Lebens⸗ mittel mit allem Ernſte zu begegnen, ſo haben wir in Gemäßheit des Art. 73 der Verfaſſungsurkunde, bis auf weitere Verfügung, verordnet und verordnen wie folgt: Art. 1. Wer durch Verbreitung falſcher oder entſtellter Thatſachen, durch Anbieten höherer Preiſe als die Verkäufer ſelbſt fordern, durch Vereinigung mit Inhabern gleicher Gegenſtände zu dem Ende, dieſe nicht zu verkaufen, oder nur zu einem gewiſſen Zeitpuncte, oder zu einem höheren als dem zur Zeit der Uebereinkunft beſtehenden Preiſe, oder wer durch Scheinverträge, oder durch ſonſtige Kunſtgriffe das Steigen des Preiſes des Getraides, der Futterkörner, des Meh⸗ les oder mehliger Subſtanzen, insbeſondere der Kartoffeln, oder des Bro⸗

des zu bewirken ſucht, ſoll mit Gefängniß bis zu drei Monaten oder mit

Geldbuße von 50 fl. bis zu 3000 fl., und wenn der Zweck erreicht wor⸗ den iſt, mit Geldbuße von 100 fl. bis zu 6000 fl. und mit Gefängniß bis zu 3 Monaten oder Correctionshausſtrafe bis zu 2 Jahren beſtraft wer⸗ den. Art. 2. Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage in Kraft, an welchem ſie im Regierungsblatte erſcheint. Urkundlich Unſe⸗ rer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darm⸗ ſtadt, am 1. September 1846.(L. S.) LU D WIG. In Verhin⸗ hinderung des Staatsminiſters: v. Lehmann. 5(Schluß folgt.)

Friedberg den 5. September 1846.

Von vielen Seiten her hörten wir ſeither Befuͤrch tungen ausſprechen, es möge Mangel an den erſten Nah- rungsmitteln und folgeweiſe eine noch größere Theurung, als ſeither ſchon herrſchte, eintreten; doch wußten ſich wohl die Wenigſten Rechenſchaft darüber abzulegen, ob denn dieſe Be⸗ fürchtungen wirklich Grund haben, ob alſo wirklich weniger Brodfrüchte eingeerudtet worden ſind und ob, äußerem Aus ſehen und gemachten Proben nach, auch die Kartoffelerndte in geringerem Maaße ausfallen dürfte, als zur Befriedigung

des Bedürfniſſes nöthig erſcheint. Jenen Zweifeln konnte am beſten begegnet werden, wenn eine approximative Auf⸗ nahme des 1846 r Erndte⸗Ertrags ſtattfand; mochte das Reſultat ausfallen, wie es wollte, ſo war man doch aus der quälenden Ungewißheit und von den Behörden konnten dann mit Sicherheit diejenigen Maaßregeln ergriffen wer⸗ den, welche zur Abhülfe eines Mangels etwa nothwendig geweſen ſein wuͤrden.

Theils aus dieſer letzteren Rückſicht, theils um die Gemüuͤther zu beruhigen, veranlaßte denn auch der Gr. Heſſ. Kreisrath dahter eine möglichſt gewiſſenhafte Aufnahme des wirklichen Ertrags an Brodfrüchten und des wahrſcheinlichen Ertrags an Kartoffeln, und wir müſſen ihm ſo mehr Dank wiſſen, als wir dadurch die beruhigende Ueberzeugung ge⸗ winnen können, daß wir im Kreiſe Friedberg durch die 18461 Erndte denn von der 1845r ſind nur noch wenige Vorräthe da) vor jeglichem Mangel ſicher geſtellt ſind. Wir ſind in den Stand geſetzt, das Ergebniß jener Auf⸗ nahme ſummariſch mitzutheilen, und dürfte daſſelbe aus der kurzen Ueberſicht am deutlichſten zu erſehen ſein:

Frucht⸗ Fuder⸗ Geſammt⸗ Verhältn. zu einer Ausdruſch. 5. gattung. zahl. Mia 1. Roggen: 26,530 43,450 0,7. Gerſte: 16,150 57,150 0,86. Waizen: 31,330 69,300 0,9.

geringere Körnerertrag, namentlich beim Roggen, in nicht unbedeutendem Maaße ausgeglichen wird durch die größere Schwere der Frucht und durch den außerordentlichen Mehl⸗ reichthum derſelben; mit Rückſicht hierauf möchte auch, wenn wir dem Ausſpruche mancher Staatswirthe folgen und den durchſchnittlichen jährlichen Bedarf an Brodfrüchten auf den Kopf zu 2 Malter annehmen, für die Bevölkerung von 52,000 Seelen im Kreiſe Friedberg der Bedarf aus dem angegebenen Erndteertrag an Roggen und Gerſte gedeckt erſcheinen, oder äußerſten Falls ſich nur ein geringer Mangel beim Roggen ergeben, wofür aber leicht aus dem Ueberfluß an Waizen Erſatz genommen werden kann, ſo daß immer noch der außerordentliche Betrag von 40,000 Malter Wai⸗ zen zum Verkauf und zur Ausfuhr disponibel erſcheint.

Was nun die Kartoffelerndte betrifft, ſo kann natür⸗ lich, wie ſchon oben bemerkt, dermalen nur der muthmaaß⸗ liche Ertrag angegeben werden, und nach den vorliegenden Angaben gedachte man bei der diesjährigen Erndte, welche zu einer Mittelerndte durchſchnittlich wie 0,76: 1 ſich ver⸗ halten wurde, von 15,410 Morgen die Quantität von 312,400 Maltern zu erzielen; bei der dermalen eingetretenen ſehr günſtigen Witterung für das Wachsthum der, gemachter Er⸗ fahrung zufolge, an den Stöcken ſich zahlreich vorfindenden Kartoffeln dürfte aber das Verhältniß wie der Ertrag ſich noch bei weitem günſtiger geſtalten, und ſobald die Kar toffelerndte zur Genüge ausfällt, ſteht zu erwarten, daß auch der Verbrauch der Brodfrüchte in geringerem Maaße ſtatt⸗ findet.

Wenn nun nach Vorſtehendem in einigen wenigen Gemeinden nicht die hinlängliche Brodfrucht vorhanden iſt, ſo kann das Bedürfniß nicht allein leicht aus nahe lie⸗ genden Gemeinden, welche Ueberfluß haben, befriedigt wer⸗ den, ſondern auch für diejenigen Gemeinden, welche Brod⸗ früchte und Kartoffeln ankaufen wollen, hat unſere weiſe Regierung bereits ſoweit geſorgt, daß aus dem Auslande Mehl zollfrei eingeführt werden darf(der Zoll beträgt näm⸗ lich auf 100 Pfund Mehl 3 fl. 30 kr.) und daß der An⸗

*) Anmerk. Bei der Aufnahme wurden nur 440 Malter Roggen, 770 Malter Gerſte und 280 Malter Waizen als Vorrath von der 18451 Erndte angegeben. 5

Hierbei darf jedoch nicht überſehen werden, daß der

2

2 5 JJC

0