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Franck vom 4. zum Hauptmann im 2. Inf.⸗Reg., Lieut. Wachter vom 1. zum Oberlieut. im 4. Juf.⸗Reg. und Cadetcorporal Keim vom 4. zum Lieut. im 1. Juf.⸗Reg.—
VIII. Characterverleihungen: Am 18. Aug. dem Pfarr⸗ amtscandidaten und Lehrer an der 2. Abth. der 1. evangeliſchen Stadt⸗ knabenſchule dahier, Lauckhard, und dem evang. Pfarramtscandidaten Hoffmann dahier als Freiprediger.
IX. Concurrenz für: die evangeliſche Pfarrſtelle zu Pfungſtadt mit jährlich 1827 fl., jedoch einer temporären jährlichen Abgabe von 75 fl.; die evang. Pfarrſtelle zu Wonsheim mit 867 fl.—
X. Berichtigung. Die Penſionirung des Handelsgerichtsſchrei⸗ bers Sieglitz zu Mainz hat auf Nachſuchen ſtattgefunden.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 31 von 1846.
I. Edict, die Fortſetzung des X. Landtages betr.— Lud⸗ wig II. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. Nachdem Wir beſchloſſen haben, daß die durch Unſere Verfügung vom 23. Juni vorigen Jahres auf unbeſtimmte Zeit vertagten Verhandlungen Unſerer getreuen Stände mit dem 2. November d. J. wieder beginnen ſollen, ſo verkünden Wir ſolches hierdurch öffentlich, und geſinnen an Unſere getreuen Stände, daß ſie ſich an dem feſtgeſetzten Tage zur Fort⸗ ſetzung ihrer verfaſſungsmäßigen Verhandlungen wieder in Unſerer Reſi⸗ denz vereinigen mögen. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt, am 29. September 1846. (L. S.) Ludwig. du Thil.—
II. Verordnung, den Betrieb und die polizeiliche Beauf— ſichtigung des Mäklergewerbes in der Stadt Mainz betr.—
IV. Concurrenz für die mit einem Theologen zu beſetzende 2. Lehrerſtelle an der Muſterſchule zu Friedberg mit jährlich 700 fl., nebſt freier Wohnung oder einer Entſchädigung dafür von 100 fl., wobei be⸗ merkt wird, daß der Lehrer zureichende Befähigung beſitzen muß, in der franzöſiſchen Sprache Unterricht zu ertheilen.—
Mittel, um Mäuſe und Ratten zu vertilgen.
Manche Gemeinden haben ſchon viel Geld aufgewen— det, um die Mäuſe auf dem Felde zu vertilgen, jedoch nicht immer einen günſtigen Erfolg erlangt. Gemeinden, wo die Vergiftung mit Arſenik geſchah, haben den Nachtheil erfahren, daß viele Hühner und Katzen am genoſſenen Gifte geſtorben ſind, ohne des Wildgeflügels zu gedenken. Die Vergiftung mit Phosphor ſchadet nicht leicht andern Thieren, wird aber die Maſſe von den Mäuſen nicht ganz aufge—
zehrt, ſo verliert der Phosphor ſeine tödtende Wirkung. Das Fangen in Löchern oder Töpfen hat ſich noch am beſten bewährt.
Nachfolgendes Mittel iſt geeignet, Mäuſe und Ratten ſowohl auf dem Felde, wie in Häuſern, z. B. in Gewölben, Archiven, Kellern u. ſ. w., wo man zu den Löchern kom—⸗ men kann, mit der ganzen Brut, die ſich im Loche befindet, in einigen Sekunden zu tödten, ohne daß dabei der geringſte Nachtheil entſtehen kann, wenn auf folgende Weiſe ver— fahren wird.
Das Mittel ſelbſt beſteht in Schwefelleber, die durch verdünnte Schwefelſaͤure zerſetzt wird. Um die Tödtung zu bewerkſtelligen, thut man 1 oder 1½ Qnentchen Schwefel⸗ leber in ein Dütchen von doppeltem Makulatur oder Druck papier, macht es zu und taucht es, daſſelbe an der Spitze haltend, in verdünnte Schwefelſäure, welche ſich in das Papier hineinzieht, ſteckt es ſchnell ins Loch und tritt dieſes feſt zu; in den Häuſern wird das Loch mit Kalk oder Lehm zugeſtrichen.
Will man dieſe Verfahrungsart auf dem Felde in An⸗ wendung bringen, ſo braucht man freilich eine große Menge Schwefelleber und Schwefelſäure; allein die Ausgabe iſt doch nicht ſo bedeutend, als man im erſten Augenblick wäh— nen mag; denn aus 10 Pfund Schwefelleber(das Pfund koſtet 6 bis 10 Sgr. laſſen ſich 1200 bis 1300 Dütchen machen und zu ihrer Zerſetzung werden einige Pfund Schwefel— ſäure(engliſche Schwefelſäure koſtet 2½ bis 3 Sgr.) ge⸗ braucht, die, wie ſchon erwähnt, noch mit Waſſer verdünnt wird.
Um die Schwefelſäure zu verdünnen, werden 4 bis 5 Löffel Waſſer in einen glaſirten Topf gethan und nach und nach 1 Pfund Schwefelſäure hinzu getröpfelt, während man die Flüſſigkeit bisweilen mit einem Stäbchen umrührt.
(Nr. 37 der„landwirthſchaftlichen Dorfzeitung.“)
Für die Brandbeſchädigten zu Betzenrod
ſind außer den in Nr. 76. d. Bl. angezeigten, milden Gaben an derglei⸗ chen bei dem Unterzeichneten weiter eingegangen: von T. 35 kr., von St. L. B. 1 fl. 20 kr., geſammelt von A— 3 30 kr. 3
Bu ß.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
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Bekanntmachung.
(143 Freitag den 9. d. M., Nachmittags um 2 Ühr, werden in dem Hofe des Militär⸗ Lazareths dahier, namhafte Quantitäten alte Baumaterialien, wobei ſich insbeſondere meh— rere Parthien noch gebräuchliche Thüren und Fenſter mit Beſchläge, ſodann 5 Oefen ꝛc. ic.
befinden, gegen gleich baare Zahlung verſteigert.
Friedberg den 1. Oktober 1846. 8 J. A.: Golz. Oberquartiermeiſter.
Edictalla dung. (1881) ueber das Vermögen des Konrad
Möckel II. von Langenhain iſt der Concurs erkannt worden.
Diejenigen, welche Forderungen an ihn oder Anſpruche an die Maſſe haben, werden deß— halb aufgefordert, dieſelben im Termin
Mittwoch den 28. October,
. Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen, zu begründen und etwaige Vorzugs-Rechte geltend zu machen, gegenfalls ſofort Ausſchluß von der Maſſe erfolgt.
Butzbach den 8. September 1846.
Großb. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. Dr. Irle.
Edietalladung.
(1400) Cigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Anſpruche an die von Kaspar Georg zu Hel⸗ pershain beſeſſenen, theilweiſe veräußerten Immobilien, worüber Grundbuchs⸗Auszüge in der Regiſtratur unterzeichneten Gerichts zu Jedermanns Einſicht offen liegen, ſind bin⸗
nen vier Wochen von heute geltend zu machen,
widrigenfalls demſelben eine ſein Cegenthums⸗
recht dgran beſcheinigende Urkunde ausgefer⸗
tigt, reſp. der Kaufbrief beſtätigt werden wird.
Ulrichſtein am 14. September 1846.
Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.
Faſeleber⸗Verſteigerung. (1415) Freitag den 9. Oktober d. J., des Vormittags um 11 Uhr, ſoll ein der Gemeinde Reichelsheim gehöriger, 1½ Jahre alter Faſel⸗ eber auf dem Rathhauſe daſelbſt meiſtbietend verſteigt werden.
Reichelsbeim den 2. Oktober 1846. Der Herzogl. Naſſ. Oberſchultheis Schmid.
Lieferung eichener Bohlen. (142 Die Lieferung von dreißig Stück gut ausgetrockneter, eichener Bohlen, 15 bis


