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dedberg Zußbach
Hunger
Abe Intelligenz-Olatt
für die
Provinz Oherheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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————— „——.
Mittwoch, den 7. Oktober
Ein neues Vierteljahr Abonnement
auf das wöchentlich zwei mal erſcheinende„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ beginnt am 1. October. Geneigte Beſtellungen wolle man recht bald entweder bei dem Unterzeichneten, oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunächſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.—
e das Viertelſahr 24 kr.— Inſeratgebühren: ufnahme der Inſeraten: alle bis zum Sonntag
Zeile 2 kr.— welche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtags⸗Blatt.
die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr.; die dritte und jede folgende
Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochs⸗Blatt, und alle,
Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe.
Betreffend: ee diesjährigen Recrutirungsrath in der Provinz Ober⸗ eſſen.
Nach einer Benachrichtigung des Großh. Provinzial⸗ Commiſſärs der Provinz Oberheſſen finden die Sitzungen des Recrutirungsrathes dieſer Provinz am 19.— 23. Okto⸗ ber d. J. zu Gießen ſtatt. Es iſt dabei zur Erleichterung dieſes Geſchäfts und zum Beßten der zum Theil weit her⸗ reiſenden Reklamanten, die Einrichtung getroffen worden, daß für alle Bezirke der Provinz nachfolgende Tage be⸗ ſtimmt worden ſind, an welchen diejenigen Individuen, welche beim Rekrutirungsrathe etwas zu thun haben, ſicher ſind, vorzukommen, während an den anderen Tagen dieſel— ben den anderen Bezirken Angehörigen nachſtehen müſſen.
Vorgedachte Tagbeſtimmung iſt folgende:
19. Oktober für die Bezirke Alsfeld und Vöhl, 20. 5 1„ Büdingen und Biedenkopf, 21. 5„„„ Lauterbach und Nidda, 22. 5„„„ Friedberg und Hungen, 23. 1„„„Grünberg und Gießen.
Morgens 8 Uhr des betrff. Tags haben die Anmel- dungen auf dem Bureau des Großh. Provinzial⸗Commiſſärs zu geſchehen und werden dieſelben nach der Reihe eingelaſſen werden. Indem wir Sie hiervon zur alsbaldigen Bekannt— machung benachrichtigen, bemerken wir noch Folgendes: Vor dem Rekrutirungsrath müſſen alle von der Rekrutirungs— kommiſſion an den Rekrutirungsrath verwieſene Leute, ſo wie diejenigen, welche bei der letzten Ergänzung von den Regimentern als untauglich zurückgewieſen worden ſind, mit
einem von dem einſchlägigen Großh. Bürgermeiſter ausge⸗
N ellten verſiegelten Signalement erſcheinen. Die zuletzt ge⸗
chten Leute haben zugleich die von den betreffenden Regi⸗ mentern und Corps erhaltenen vorläufigen Entlaſſungsſcheine mitzubringen.
Außerdem können auch andere, welche vor dem Re— crutirungsrath etwas vorzubringen haben, insbeſondere die— jenigen, die nach§. 65 der Verordnung vom 30. April 1831 noch zuläſſige Depotanſprüche geltend machen wollen, während der angegebenen Zeit vor demſelben Gehör finden. Dieſelben müſſen jedoch mit einem von Ihnen ausgeſtellten verſchloſſenen Signalement verſehen ſein. Schließlich ſchär— fen wir Ihnen ein, die Leute, welche wegen phyſiſcher Ge— brechen Depotanſprüche oder Untauglichkeit geltend machen wollen, darüber zu belehren, daß ſie ſich mit den nöthigen Beſcheinigungen, insbeſondere der Aerzte, Bürgermeiſter, Pfarrer, Schullehrer ꝛc. verſehen müßten, widrigenfalls ſie Abweiſung zu erwarten hätten.
Friedberg, Grünberg und Hungen
am 3. Oktober 1846. Küchler. Ouvrier. Follenius.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.
Betreffend: Den Geſchäftsgang überhaupt, namentlich die Audienztage.
Meiner Verfügungen vom 22. April 1834 Nro. 17. und vom 3. Februar 1839, Nro. 6. des Intelligenzblattes, ohngeachtet, erſcheinen viele Kreisangehörige auf Nichtau⸗ dienztage und machen ſich entweder vergebliche Gänge, oder erzeugen vielfältige Geſchäftsſtöͤrungen.
Sie werden deßhalb angewieſen nicht nur ſelbſt und
durch Vermittelung der Gemeinderäthe, als auch durch An— ſchlag an das Rathhaus oder ſonſtige zu Bekanntmachungen


