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9.
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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M 69.
Sonnabend, den 5. September
846.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Diejenigen, welche Prämien auf zweckmäßig angelegte Dungſtätten pro 1846 in Anfpruch nehmen, ſich binnen 8 Tagen bei den Großh. Bürgermeiſtern deßfalls anzumelden haben. Letztere ſind zugleich hiermit angewieſen, die Muſter⸗ anlagen von einem Ausſchußmitgliede des landwirthſchaft⸗ lichen Vereins oder einem Sachverſtändigen einſehen zu laſſen und das Gutachten über die Preiswürdigkeit binnen weiteren 3 Tagen anher einzuſenden.
Friedberg den 1. September 1846.
Der Gr. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler.
Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 27.
I. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, vom 1. Juli, den Tarif der Eichgebüh ren betr., wodurch der Arti⸗ kel VIII. des Tarifs vom 16. Juni 1841(Reg.⸗Bl. Nr. 20) aufgehoben, an deſſen Stelle nachſtehender Art. VIII. geſetzt und wegen der inzwiſchen verfügten Stempelung der Torfformen bei den gemeinheitlichen Torf⸗ gräbereien weiter ein Artikel XI. beigefügt wird. VIII. Glas gefäße, ſteinerne Krüge und hölzerne Kannen. 1) Für das Eichen der Flaſchen und Gläſer und des Einſchleifens des Eichſtriches vom Stück 1 kr. 2) Für das Einſchleifen der Buchſtaben G. H. vom Stück 3) Für das Eichen der ſteinernen Krüge bis zu 1 Maas Inhalt ein⸗ ſchließlich, das Einſchleifen des Eichſtrichs und das Stempeln derſelben: a) wenn einer einzeln geeicht wird 2 kr.; b) wenn mehrere zugleich ge⸗ eicht werden vom Stück 1 kr. 4) Für das Eichen der ſteinernen Krüge über 1 Maas Inhalt außer den unter 3 angefuhrten Gebühren von jedem weiteren Schoppen/ kr. 5) Für das Eichen der hölzernen Kan⸗ nen und das Einbrennen des Eichzeichens und der Buchſtaben G. H.: a) wenn eine einzelne Kanne geeicht wird 2 kr.; wenn mehrere zugleich geeicht werden, vom Stück 1 kr.— XI. Torfformen. 1) Für Prü⸗ fung und Stempelung der Torfformen vom einzelnen Stück, wenn gleich⸗ zeitig 10 oder weniger zur Stempelung übergeben werden, 30 kr. 2) wenn gleichzeitig mehr als 10 Torfformen zur Stempelung übergeben werden, von den erſten 10 Stücken 30 kr., von jedem weiteren Stück 15 kr.—
II. Bestätigung von Stiftungen und Vermächtniſſen im 2. Quartale 1846: 1) Vermächtniß der Frau Anna von Zweyer, geb. von Rotberg, aus Freiburg von 200 fl. der kath. Kirche zu Darmfladt
für jährliche Abhaltung etnes ſtillen Amtes an ihrem Sterbetage; 2) der zu Worms verſtorbenen Thereſia Gartzweiler der kath. Kirche von St. Peter zu Worms von 150 fl. zur Stiftung eines jährlichen Seelen⸗ amtes auf ihren Sterbetag; 3) Stiftung eines Ungenannten der kath Kirche von St. Peter zu Worms von 100 fl. für Abhaltung von fünf Seelenmeſſen in jedem Jahre; 4) Schenkung eines Ungenannten von 1000 fl. an die kath. Kirche zu Lämmerſpiel, Kr. Offenbach, zur inneren Ausſtattung derſelben; 5) der Anna Maria Haber, geb. Kerz, von Hechtsheim an die kath. Kirche zu Nackenheim, Landkr. Mainz, von 360 fl. zur Stiftung von drei Engelämtern und drei Abendandachten;— 6) eines Grundſtückes, im Werthe von 183 fl. 7 kr, von Seiten des Hrn. Grafen
zu Erbach⸗ Schönberg, zur Erbauung einer kath. Kirche zu Neuſtadt,
welches einen Theil des Bauplatzes bilden ſoll; 7) Vermächtniß der Wittwe Rauſchenberg, geb. Brandmüller, zu Gonſenheim von 150 fl. an den Armenfonds daſ.—
III. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection, vom 9. Juli, daß zur Erzielung paſſenderer Anſchlüſſe zwiſchen dem Lauter bach⸗Frank⸗ furter und dem Gießen-Büdinger Poſtwagen, vom 1. Aug. d. J. an, der Abgang des letzteren aus Büdingen, ſtatt 7½ Uhr Morgens, um 7 Uhr,— aus Gießen aber, ſtatt 12 Uhr Mittags, um 11 Uhr Vor⸗ mittags erfolgt.—
IV. Desgl. vom 22. Aug., daß beſchloſſen worden iſt, den Fried⸗ berg⸗Grünberger Poſtwagencours von Grünberg über Homberg und Kirtorf bis Alsfeld auszudehnen, ſo daß die betreffenden Poſt⸗ wagen, vom 1. Sept d. J. an, täglich 12 Uhr Mittags aus Friedberg, 4 Uhr Abends durch Grünberg, 6 Uhr durch Homberg gehen und nach 9 Uhr Abends in Alsfeld ankommen. Ferner täglich 5 Uhr Morgens aus Alsfeld, 8 Uhr durch Homberg, 10 Uhr durch Grünberg gehen und 2 Ubr Nachmittags in Friedberg eintreffen. Zur bequemeren Benutzung der fraglichen Wagen ſind in Angerode und Kirtorf Perſonenannahme⸗ ſtellen errichtet worden.(Folgt die Perſonentaxe für dieſen Cours.).—
V. Veränderung der Abgangszeit der Gie ßen ⸗Fuldaer, Schotten⸗Grünberger und Schlitz-Lauterbacher Postwagen vom 15. Juli an(lt. Bekanntmachung der Oberpoſtinſpection vom 23. Juli): von Gießen nach Fulda, ſtatt um 6 Uhr, um 6 Uhr Morgens, aus Fulda nach Gießen, ſtatt um 8 Uhr, um 6½ Uhr Morgens; aus Schot⸗ ten, ſtatt um 1 Uhr, um 12¼ Nachmittags, aus Grünberg aber ſtatt um 8 ½, um 9 Uhr 10 Min., aus Schlitz um 6½, ſtatt 7 Uhr Mor⸗ gens und die Briefpoſt um 5 Uhr frühe.—
IX. Berzeichniß rechlskräftig gewordener, nach Art. 30 des Straf⸗ geſetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinheſſen, und zwar 15 von dem Aſſiſengerichte zu Mainz, welche wegen Diebſtahls, Fälſchung, Tödtung, Verführung zur Unzucht ꝛc. Cor⸗ rectionshausſtrafen von 1 Jahr bis jähriger Zuchthausſtrafe ꝛc. erkennen. Anton Heyl(Maurer in Bingen) erhielt wegen ausgezeichneten Diebſtahls


