ntelligenz lat

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: In Unterſuchungsſachen wegen Diebſtahls zum Nachtheile des Schäfers Konrad Steuernagel zu Stumpertenrod.

Am 16. d. M. ſind dem Rubricaten mittelſt gewalt⸗ ſamer Eröffnung ſeiner auf dem Feld neben dem Pferche ſtehenden Schäferhütte 8 Bettücher, welche ihm von nachge nannten Ortsbürgern zum Gebrauche gegeben worden waren und welche nachſtehend beſchrieben ſind:

1) Johannes Gemmer, von 2 Ellen Breite, beiläufig 3 Ellen Länge, aus einem Stück beſtehend, mit einem grünen, ungefähr einen Quadratzoll großen, auf einer Ecke aufgenähten Lappen bezeichnet;

2) Johannes Bindewald, ein wergenes, von 2 Ellen Breite und beiläufig drei Ellen Länge, aus einem Stück beſtehend, worin mit weißem Garn auf einer Ecke ein B eingenäht war;

3) Johannes Schleuning, von etwa 3 Ellen Länge, aus einem Stück beſtehend und auf einer Ecke ein K und 8. mit blauem Garn eingenäht;

4) Heinrich Rühl, von 2 Ellen Breite, ungefähr 3 Ellen Länge, beſtand aus einem Stück, war gebleicht und waren in einer Ecke die Buchſtaben Hu. R. mit blau wollenem Garn eingenäht;

5) Heinrich Schleuning, von 2 Ellen Breite, 3 Ellen Länge, aus einem Stück beſtehend, gebleicht, noch ganz neu und befanden ſich an einer Ecke die Buchſtaben Hau. S8. mit blauem Zwirn eingenäht;

6) Joſt Rühl, war 2 Ellen breit, 3 Ellen lang, be⸗ ſtand aus einem Stück und war an einer Ecke mit den Buchſtaben H. R. mit Röthelſtein gezeichnet;

7) Chriſtian Nahrgang, war halb wergen, halb flaͤchſen, zwei Ellen breit und nicht ganz 3 Ellen lang, aus einem Stück, etwa eine Viertelelle der Länge nach noch angeſetzt, mit einem Zeichen nicht verſehen;

8) Peter Eisfeller, von 2 Ellen Breite, 3 Ellen Länge, aus einem Stück beſtehend und an einer Ecke mit weißem leinenem Garn eingenäht, ohne daß ein beſonderes Cekennungszeichen dadurch gebildet worden wäre.

entwendet worden, und es hat bis jetzt der Thaͤter nicht ermittelt werden können.

Ich trage Ihnen darum auf, auf dieſen Vorfall Ihre Aufmerkſamkeik zu richten und etwaige eigne Wahrnehmungen, oder Nachrichten von Andern alsbald berichtlich mir anzu⸗ zeigen.

Grünberg am 29. Nov. 1845.

Ouvri er.

Derſelbe an dieſelben.

Betreffend: Die Märkte in Herbſtein.

Nach einem Schreiben des Gr. Heſſ. Freiherrlich Riedeſeliſchen Landraths zu Lauterbach iſt der erſte Krämer⸗ markt zu Herbſtein fuͤr die Zukunft jedes Jahr auf den Faſt⸗ nachtdienſtag und der vierte dortige Markt auf den Montag vor Laurentius verlegt worden, ſofern Laurentius an einem der fünf letzten Wochentage(von Dienſtag bis Samſtag ein⸗ ſchließlich) fällt; ſollte aber Laurentius auf einen Sonntag fallen, ſo iſt den folgenden Tag Markt und auf Laurentius⸗ tag, wenn an dieſem Tage ein Montag fallen ſollte.

Auch wird für diesinal der ſ. g. Chriſttagsmarkt, der nach dem Kalender auf einen Sonntag fällt, den folgenden Tag als den 22. Dezember abgehalten werden.

Ich beauftrage Sie, dieß in Ihren Gemeinden zu ver offentlichen.

Grünberg am 30. November 1845.

ee e

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſäammtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Die von den Gr. Heſſ, Fürſtl. und Gräfl. Solmſ. Bür germeiſtern am Ende jeden Jahres einzuſendende Tabelle und Nachweiſungen.

Sie werden die in meiner Verfügung vom 20. Dezem ber v. J. Nr. 102 des Intelligenzblatts vorgeſchriebenen Tabellen bis zum 25. k. M. bei Vermeidung der Zuſendung eines Wartboten an mich einſenden.