Ausgabe 
30.12.1843
 
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Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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Sonnabend, den 30. Dezember

1843.

Un ſo manchen Anforderungen entſprechen zu können, die bisher wegen des beſchränkten Raumes im Intelligenzblatte nicht berückſichtigt werden konnten(u. A. dieKirchenbuchsauszüge undKirchlichen Anzeigen darin aufzunehmen), erſcheint das »Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen von 1844 an in größerem Formate und die Inſerate werden aus kleinerer Schrift dreiſpaltig gedruckt. Das Blatt wird übrigens wie bisher wöchentlich zweimal ausgegeben werden und zwar ſo, daß es von den Bezirksboten des Kreiſes Friedberg den Dienſtag und Freitag Mittag hier in Empfang genommen werden kann, während die Bezirksboten der Kreiſe Grünberg und Hungen die erforderlichen Exemplare Dienſtags und Freitags Abends von den Großh. Poſtverwaltungen in Grünberg und Hungen erhalten. Die Exemplare für Friedberg und die nahe Umgegend werden Mittwochs und Samſtags Vormittags hier von mir ausgegeben.

Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei mir, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr, für% Jahr 10 kr. Durch alle Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen iſt das Intelligenzblatt, nach einer Verfügung des hochlöblichen Oberpoſtamts zu Darmſtadt, pr. Jahr für 1 fl. 24 kr. und pr. Semeſter für Us kr. zu beziehen.

Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die gespaltene erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet. Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei mir eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche ich von dem Montag

Morgen an bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen. GBeſtellungen auf das Intelligenzblatt pro 1844 bitte ich nicht dirert bet nur, ſonpern durch vie betreſſenden Groß.

Poſtverwaltungen gefälligſt zu machen. Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen.

Friedberg. Carl Bindernagel. Amtlicher Theil.

Die Großh. Heſſ. Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an die Großh. Heſſ. resp. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſchen Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Die Gebühren der Heildiener.

Höchſtpreißliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz hat zur Beſeitigung mancherlei ſeither ſich 1 lab enden Anſtände die Gebühren der Heildiener durch eine Taxe in der Weiſe feſtgeſetzt, daß dieſelben 1) bei einer Entfernung von/ bis ½ Stunde 12 kr. B bei größecen Entfernungen das Doppelte

u beziehen haben.. f f Sie werden hiervon zu Ihrem Bemeſſen in Kenntniß geſetzt.

Friedberg, Grünberg und Hungen den 17. Dezember 1843. Küchler. Ou vr ier.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Das Schießen in der Neufahrsnacht.

ie Verordnung, wonach das Schießen in der Neujahrsnacht bei 10 Reichsthaler Strafe verboten iſt, hiermit eingeſchärſt Das Legen oder Losbrennen von ſogenannten Kanonenſchlägen in den Städten resp. Ortſchaften und deren Umgebung ſoll mit gleicher Strafe geahndet werden. Das Herum⸗

Follenius.