Ausgabe 
29.11.1843
 
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und Verfügungen hinſichtlich der Feuerpolizei, tigung in dieſer Beziehung hiermit ein. Insbeſondere werden ſie bei den eigenthümlichen Verhältniſſen dieſes Jahres darauf ſehen, daß in den Höfen Stroh⸗ und Getraide⸗Haufen nicht in die Nähe von feuer⸗ gefährlichen Anſtalten, als Brennereien, Waſchküchen, Backöfen, Obſtdörren u. dgl. m. aufgeſchlagen werden, indem ſolches der Feuerordnung(§. 10.) zuwider und ſtrafbar ſeyn würde. Ferner haben Sie nach⸗ ſehen zu laſſen, ob jeder Hausbewohner mit einer wohlverwahrten Laterne verſehen iſt(F. 12 der Feuerordnung) und die ſtrengſte Aufſicht auf die vorgeſchriebene Handhabung von Feuer und Licht, ſowie das verbots⸗

widrige Tabacksrauchen(S. 18) zu üben.

Erxtra⸗Beilage zu Nr. 93 des Intelligenzblattes für Oberheſſen.

Bekanntmachung.

Die Braunkohlenconſumenten des Dorheimer Bergwerks werden hierdurch in Kenntniß geſetzt,

daß von dem Tage des Erſcheinens dieſer Bekanntmachung an, der Preis der Braunkohlenklötze

von Haufen von 10 kr. auf 11 kr. per Centner erhöht, der bisherige Preis der Klötze aus den Schoppen zu 12 kr. per Centner aber unverändert bleibt.

Dorheimer Braunkohlenbergwerk am 28. November 1845.

Der Großh. Heſſ. Berginſpector A. Storch.

Anz! ugs 3941 1

ſchärfe ich Ihnen die genaueſte Nachachtung und Beauſych⸗

Friedberg am 29. November 1843. Küchler.

Localſection des Großh. Heſſ. Gewerbvereins fuͤr den Kreis Friedberg.

Monatliche Sitzung Montags den 4. Dezember Abends um 7 Uhr. Vorlage des Voranſchlags und Wahl des Vorſtandes und des Ausſchuſſes für das Jahr 1844. Mittheilungen aus Journalen über ein neues Mittel zur Unterſcheidung von Baumwollfäden in Leinengeweben und Wollenzeugen über Chrom⸗ ſchwarz zum Färben aller Arten von Zeuge Unterſcheidung der ächten Vergoldung Holzmoſaik zu Fußböden Branddecken verbeſſerte Löthkolben den Nachtheil des Kalks in dem Waſſer zum

Waſchen der Zeuge mit Seife Fidibus und Zündhölzchen ohne Schwefel Kitt für Steintröge u. ſ. w. Soldan.

ſondere Erwähnung verdient aber das Feſt, das jährlich in China einmal gefeiert wird. In dieſem von der Natur ſo reichlich geſegneten Lande wird dem Bauernſtande alle Achtung und Ehre erzeigt, und diejenigen, welche ſich im Ackerbaue hervorthun, erhalten Ehrenzeichen, wie unſere Krieger und Ge⸗ lehrten. Wir finden das ganz in der Ordnung. Doch mehr als alles dieß wirkt das Beiſpiel des Kaiſers. Dieſer Monarch geht alle Jahre ein Mal aufs Feld. Die Prinzen ſeines Hauſes, die Präſidenten der fünf höchſten Gerichtshöfe und eine große Anzahl Mandarinen hohe Staats⸗

Jaͤhrliches Feſt des Ackerbaues in China.

Der Bauer iſt ein Ehrenmann, denn er bebaut das Feld!

Wem iſt dieſes Loblied auf den Bauernſtand nicht bekannt? wer von ſeinem Inhalte nicht über⸗ zeugt? Ja, der Landbau ſteht bei uns in rühm⸗ lichem Anſehen. Landwirthſchaftliche Feſte werden gefeiert, Zeitſchriften gedruckt, alles zur Ermun⸗ terung und Anregung des Landmannes. Auch in andern Ländern wird für die Hebung und Flor der landwirthſchaftlichen Induſtrie viel gethan. Eine be⸗