8 gegen g atur. Ar, , welche 9 ſodann ern eine den in Ac⸗
germeiſter
en. uf. une bisher uſſugeben, eſchaft ſeit worden,
11 ankauf des its, durch len ſuchen.
W Wittwe.
en zu ver, ther.
zegenſtände
Kenntniß Unterzeich⸗ und wird ert, ſolche des abzu- ſieht, 106
Intelligenzblatt
für die
Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M33. Sonnabend, den 29. April 1843.
Amtlicher Theil.
Oeffentliche Nachricht und Empfehlung.
deter Bildungszeit in der Taubſtummenanſtalt zu Friedberg.
Betreffend: Die Unterſtützung armer Taubſtummen nach vollen deter Bi
Der gute Grund, welcher in den Taubſtummen⸗Anſtalten des Großherzogthums für die Erziehung dieſer Unglücklichen zu ſittlich tüchtigen Menſchen gelegt iſt, wird nicht ſelten nach ihrer Entlaſſung dadurch wieder untergraben und unfruchtbar gemacht, daß dieſelben nun flötzlich in die Fremde hinausgeſtoßen und aller liebreichen Hülfe und Fürſorge für ihr leibliches und Seelen-Heil entbehrend, einestheils dem Drucke der Armuth und anderntheils den verführeriſchen Lockungen des ſchlimmen Beiſpiels und erwachter unedler Triebe unterliegen.
Um dieſe Unglücklichen vor ſo traurigem Rückfalle zu bewahren, iſt die Maaßregel als vorzugsweiſe wirkſames Mittel erkannt worden, daß die Taubſtummen auch nach ihrer Schulzeit noch in der Nähe ihrer bisherigen Lehrer verbleiben und unter ihrer Aufſicht bei tüchtigen Meiſtern ſich für ihren kuͤnftigen Lebensberuf geſchickt machten, damit ſie in Fällen erlittenen Unrechts in ihnen eine Stütze, in Fällen ver⸗ übten Unrechts aber in ihnen einen von fruͤher her geachteten, Ernſt mit Liebe kundig verbindenden Beur⸗
theiler, Richter und Vermittler fänden.
Zur Erreichung dieſes Zweckes ſind indeſſen Geldmittel erforderlich, welche ohne die Unterſtützung wohlthätiger Menſchenfreunde nicht herbeigebracht werden können.
Die höchſte Staatsregierung hat deßhalb die Directoren der Taubſtummen-Anſtalten von Friedberg und Bensheim zur Eröffnung von Subſcriptionen auf Beiträge von 30 kr. bis 1 fl. jährlich ermächtigt.
Wir empfehlen dieſelbe der Theilnahme der Bewohner unſerer Kreiſe, und erſuchen zugleich insbe— ſondere noch die Herrn Geiſtlichen und Bürgermeiſter ſi h für deren Einſammlung und Beförderung an die betreffenden Herrn Directoren der Taubſtummen⸗Anſtalten zu intereſſiren.
Friedberg, Grünberg und Hungen den 25. April 1843.
Die Großh. Heſſ. Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen Küchler. Ouvrier. Follenius
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Entwendung von Gemeindeobſtbäumen in der Gemarkung Elgenrod
Nach eingelangtem Schreiben Großh. Kreisraths zu Alsfeld ſind vor einigen Tagen 9 Stuͤck junge Aepfelbäume, welche im vorigen Herbſte längſt des Vicinalwegs von Elgenrod nach Ruppertenrod gepflanzt worden waren, entwendet worden. Sie wollen dieß in Ihren Bürgermeiſtereien mit dem Aufuͤgen zur offentlichen Kenntniß bringen, daß derjenige, welcher den Thäter anzeigt, nach deſſen Ueberführung eine Belohnnug von 5 fl. erhält.
Grünberg den 22. April 1843. Ouvrier.


