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32. Mittwoch, den 26. April 1843.
Intelligenzblatt
für die
provinz Oberbeſſen im Allgencinen, die Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Abonnementspreis: pr. Semeſter 40 kr., durch die Poſt bezogen 48 kr., pr. Jahr 1 fl. 12 kr., durch die Poſt bezogen 1 fl. 24 kr.— Inſeratgebühren: die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr., die dritte und jede folgende Zeile 2 kr.— Auf nahme der Inſeraten: Alle bis zum Sonntag Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochsblatt, und alle, welche bis zum
Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtagsblatt.
Oeffentliche Nachricht und Einladung. 3 Betreffend: Das Mathildenſtift. a
Die Abſicht, den Zinsfuß der Einlagen in's Mathildenſtift auf 3¾ Procent zu beſchränken, konnte nicht erreicht werden. Der Grund des Mißlingens dieſer Maasregel mochte zwar einestheils und vor— zugsweiſe in der durch die Mißerndte des verfloſſenen Jahres in der Wetterau erzeugten Geldnoth zu finden ſeyn, anderntheils hat aber auch die Erfahrung gelehrt, daß dieſe Maasregel überhaupt manche Nachtheile derbeiführen würde. Namentlich bedrohte ſie den Kapitalbeſtand der Sparkaſſe mit beſtändigen Schwan⸗ kungen, indem man die Einlagen in der Kaſſe nur ſo lange zu belaßen pflegte, bis ſich günſtigere Gele⸗ gerheit zur Anlage derſelben zeigte, ferner erzeugte ſie außerordentlich viele und kaum zu befriedigende Kapital⸗Kündigungen, und verhinderte dadurch ſowohl, als durch den minderen Zufluß an Einlagen das Mathildenſtift an Erreichung ihres wohlthätigen Zweckes als Leihkaſſe.
Der Geſammtausſchuß des Mathildenſtifts hat ſich aus dieſen Gründen und zum Zwecke der Erhal⸗ tung der wohlthätigen Wirkſamkeit und des öffentlichen Eredits dieſe Anſtalt, in ſeiner heutigen Sitzung ver— müßigt befunden, den Zinsfuß der Einlagen mit Rückwirkung vom 1. Januar 1843 an allgemein auf 4 Procent zu beſtimmen, der allzugroßen Aus dehnung der Anſtalt aber auf andere Weiſe als durch Reduction des Zinsfußes zu begegnen. 5
Da nun aber dieſer Beſchluß in Bezug auf den allgemein anzunehmenden Zinsfuß geſetzlicher Form wegen der Zuſtimmung des Vereins erfordert, ſo werden die Mitglieder deſſelben zu einer außerordentlichen General⸗Verſammlung auf Dienſtag den 2. Mai, Nachmittags 2½ Uhr, auf das Rathhaus dahier unter dem Bemerken eingeladen, daß diejenigen, welche nicht erſcheinen oder ſchriftlich ihre Erklärung abgeben wollen, nach F. 5 der revidirten Geſetze als beiſtimmend erachtet werden würden.
Friedberg den 22. April 1843. Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg als Präſident des Mathildenſtifts Küchler. 0 meine, tiefrührende, das ſchönſte Verhältniß zwiſchen e teran. dem Geiſtlichen und ſeinen Pfarrkindern beurkun— Am 16. März weihte die Gemeinde Petterweil dende Theilnahme aus.(Gr. H. 30 3 ihren neuen Friedhof ſehr feierlich ein. Die N erſte Leiche, welche dieſe neue Ruheſtätte zum ewigen 8 f Frieden am folgenden Tage aufnahm, war die ſehr Schotten den 2. April 1838. würdige Gattin des Geiſtlichen, Pfarrers Hill, ſelbſt, Vorigen Jahres gaben wir in Nro. 24 des In⸗ telligenzblattes eine Ueberſicht der Viehſchlachterei
welche viel zu frühe ihrem Gatten und drei Kindern entriſſen worden. Es ſprach ſich dabei eine allge- Schottens; es ſolgt jetzt wieder eine Berechnung von


