dn aur. der deſtehenden
In Auftrag Harins, Nartiergeiſßrr. kkle 1 ktein⸗ g. der d. J., des vachdenannter a6 1. Semeſler Aiſteigt werden niß, um halb
bet ren
„Waizen⸗ Ir das Oelbe⸗
Nachricht.
u Auſtrag [latius, due rtitrmeiſter. Führer Heinrich em Wagen „ gezeichnet B. ut daß ſich bei Dieſes zur al- der ſich legil⸗ apſang nehme
„ 403*
zu 10 kr. pr. Centner zu entgegnen, wird hierdurch offentlich bekannt gemacht, daß der Preis zu 10 kr. 1. Centner ein veränderlicher iſt und zu jeder Zeit wieder eine Erhöhung deſſelben eintreten kann, daher auch keine Vorausbeſtellungen zu dem Preiſe zu 10 kr. pr. Centner angenommen werden können und auf den Bürgſcheinen nur der Geldbetrag nicht aber die zu 10 kr. berechnete Quantität Kloͤtze berückſichtigt werden kann, indem auf dieſelben nur ſo lange die Klötze zu 10 kr. verabfolgt werden, als dieſer Preis beſteht; die nach einer Preiserhöhung ſtattfindenden Abfuhren aber nach dem erhöhten Preiſe berechnet und bezahlt werden müſſen.
Anbeſtellungen auf Klötze aus den Schoppen pr. Centner 12 kr. koͤnnen angenommen werden und ſind dieſe vorzugsweiſe für den kleinen häuslichen Bedarf zu empfehlen, weil dieſelben trockner als die von Haufen ſind.
Dorheimer Bergwerk am 14. Nov. 1843.
Der Gr. Heſſ. Berginſpector
A. Storch. Bekanntmachung.
(1494) Der nachſtehend ſignaliſirte Schloſſergeſelle Karl Ludwig Reger von Lich hat ſich, alsbald nach ſeiner Vernehmung in Betreff eines Diebſtahls, heim— lich und ſoviel bekannt ohne Legitimationspapier von hier entfernt. Derſelbe wird andurch öffentlich auf⸗ gefordert, ſich binnen 8 Tagen zur weiteren Ver⸗ nehmung dahier zu ſtellen, widrigenfalls er mit Steck— briefen verfolgt werden wird.
Signalement des Karl Ludwig Reger:
Alter: 22 Jahre. Statur: mittelmäßig, ſtark. Haare: blond. Stirne: niedrig. Augenbraunen blond. Augen: grau. Naſe: ſpitz. Mund: gewöhnlich. Kinn: breit. Geſicht: rund. Bart: dunkel und unter dem Kinn fortlaufend.
Lich den 13. November 1843.
Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. Solmſ. Landgericht Dittmar.
Oeffentliche Bekanntmachung. (1495) Heinrich Junker von Queckborn hat zur Abwendung eines Concurſes ſein überſchuldetes Ver— mögen an ſeine Gläubiger abgetreten und Letztere haben über deſſen Vertheilung eine Uebereinkunft getroffen. Hiernach werden etwaige unbekannte Gläu⸗ diger, mögen ſie dingliche oder perſönliche Forderun⸗ gen an die zum Schuldenweſen gezogene Vermögens⸗ maſſe bilden, hiermit aufgefordert, ihre Anſprüche ſogewiß im Termine
Dienſtag den 19. Dezember l. J., dahier anzumelden, resp. ſich über ihren Beitritt zum Arrangement zu erklären, widrigenfalls ohne Rückſicht auf ihre Forderungen die Vertheilung der Maſſe nach Maaßgabe der getroffenen Uebereinkunft bewirkt werden ſoll.
Grünberg den 7. November 1843.
Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Bücking. Arbeits ⸗-Verſteigerung.
(1496) Künftigen Dienſtag den 21. November l.
J., Vormittags um 11 Uhr, werden an der neu erbauten Bruͤcke über die Nidda unterhalb Aſſenheim folgende Arbeiten öffentlich an die Wenigſtnehmen⸗ den verſteigert.
1) Die Verfüllung des zur Ableitung des Waſſers, während der Brückenbau vorgenommen wurde, angelegten Grabens.
2) Die Ausgrabung resp. Verbreiterung des Nidda⸗ betts ober⸗ und unterhalb der neu erbauten Brücke.
Voranſchlag und Verſteigerungsbedingungen lie⸗ gen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Ein⸗ ſicht offen. s
Friedberg den 16. November 1843. Der Gr. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Diebſtahl auf dem Bureau Großhl. Land⸗ gerichts zu Lich betr.
(1497) Im Hauſe eines Angeſchuldigten dahier wurde eine Anzahl Frucht und Mehl⸗Säcke gefun⸗ den, worunter ſich, wie bereits ausgemittelt, geſtohlene
Säcke befinden. Es follen namentlich auf der Koln⸗
häuſener Mühle mehrere Säcke entkommen ſein. Man
fordert diejenigen, denen ſolche Säcke entkommen ſind, auf, ſich bei unterzeichnetem Gerichte zu melden.
Es ſind auf hieſigen Straßen drei anonyme Briefe aufgefunden worden, worin Großhl. Landge⸗ richt mehrere Perſonen als Thäter des rubricirten und mehrerer anderen Diebſtähle denunciirt werden. Begreiflicherweiſe kann auf ſolche Denunciationen hin, denen alle Gewähr des Urhebers und des Wiſ⸗ ſenſchaftsgrunds ermangelt, nicht gegen die beſchul⸗ digten Perſonen verfahren werden. Die Urheber jener Briefe und Alle, die über rubricirte Sache irgend eine Auskunft zu geben wiſſen und noch nicht vernommen ſind, werden aufgefordert, dieſelbe unter⸗ zeichnetem Gericht vorzutragen. Man ſichert ihnen zu, von ihren Anzeigen moͤglichſt discreten Gebrauch zu machen.
Lich den 12. November 1843.
Großhl. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Lich Dittmar.
N
Privat⸗ Bekanntmachungen. Preiskegelſchieben. (1478) Ich mache meinen Freunden und Gönnern die Anzeige, daß Sonntag den 12. November bei mir ein großes Preiskegelſchieben ſtattfindet und den darauf folgenden Sonntag endigt, wozu ich ergebenſt einlade. Friedberg. Ph. Simmerock.
Ein Logis (1490) iſt bei mir zu vermiethen und kann das⸗ ſelbe ſogleich bezogen werden.
Scheibel, Schloſſermeiſter.
Bei Meyer Schwarz in Friedberg
(1498) ſind ächte graue und gebleichte Twiſt · Unter⸗Hoſen und weiße und braune Patent⸗ Unter-Wämſe zu haben.


