begreift durch die Anwendung alle zuläſſigen Mittel der Belehrung, der Aufſicht, der Verhinderung von Zerſtörung, der Anzeige an die betreffenden Polizeibehörden, um die Erhaltung der Singvögel zu befördern und ihrer Ver⸗ minderung entgegenzuwirken. g 15 5
Zur Erreichung ſeines Zweckes ſoll der Verein aus einer möglichſt großen Anzahl von Mitgliedern in allen Gegen⸗ den des Großherzogthums gebildet werden, und jeder unbeſcholtene Inländer zur Aufnahme in denſelben fähig
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ſeyn. 5 5 4
Jedes Mitglied erhält durch ſeinen Beitritt zu dem Ver⸗
eine die beſondere und ausdrückliche Verbindlichkeit und
Befugniß, für den unter(2) bezeichneten Zweck ange⸗
legentlich mitzuwirken, namentlich auch das Ausheben der
Neſter, der Cyer, der Neſtbrut, das Fangen und Tödten
der Singvögel aus allen Kräften zu verhindern und die
Thäter den betreffenden Polizei- und Forſtbeamten an⸗
zuzeigen. Wenn auch den Mitgliedern als ſolchen der
gerichtliche Glaube beeidigter Denuncianten nicht beige⸗ legt werden kann, ſo wird doch dieſe Vervielfachung der
Aufſichts⸗ und Verhinderungs⸗Organe gegen dergleichen
Frevel von ganz beſonderem Nutzen ſeyn, und die An⸗
zeige eines Mitglieds immerhin die geeignete Berückſich⸗
tigung finden. 4 f
Die Bildung und Leitung des Vereins zum Schutze der
Singvögel iſt dem Gartenbau⸗Verein des Groß⸗
herzogthums zu Darmſtadt übertragen, welcher zur Er⸗
reichung der Zwecke des Vereins zum Schutze der Sing⸗ vögel mit allen betreffenden Behörden in Correſpondenz tritt.
Die Anmeldung zur Aufnahme in dieſen Verein kann
unmittelbar bei erwähntem Gartenbau-Verein oder auch
bei den Ortspolizeibehörden geſchehen, welche die An— meldungen an den Vorſtand des Gartenbau-Vereins be— fördern werden.
7) Die Mitglieder haben ihre Wahrnehmungen und Vor⸗ ſchläge in Bezug auf den Zweck des Vereins von Zeit zu Zeit dem Gartenbau⸗Verein mitzutheilen. Dieſer wird über die Wirkſamkeit des Vereins jährlich einen Bericht bekannt machen. 5 Aus der vorerwähnten Art von Verbindung des
Gartenbau⸗Vereins des Großherzogthums mit dem
„Vereine zum Schutze der Singvögel“ folgt, daß in
dem bloßen Beitritt zu letzterem die Aufnahme in
den Gartenbau⸗Verein nicht einbegriffen iſt. Auch folgt daraus keine Verbindlichkeit zur Entrichtung eines Geldbeitrags von Seiten derjenigen Per⸗ ſonen, welche nur dem Vereine zum Schutze der
Singvögel beitreten.
Zur Berathung der näheren Beſtimmungen und weiteren Maasnahmen für Bildung dieſes Vereins
und für Erreichung ſeiner Zwecke iſt auf Donnerſtag den 6. April 1843, Nachmit⸗ tags 2 Uhr,
eine dahier, im Saale des Darmſtädter Hofes ab— zuhaltende Generalverſammlung anberaumt und der Unterzeichnete beauftragt worden, Alle, welche dem Vereine beitreten wollen, einzuladen, dieſer erſten Generalverſammlung perſönlich beizuwohnen.
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Der Unterzeichnete entſpricht hiermit dieſem Auf⸗
trage in der freudigen Vorausſicht der erſprieslichen Folgen, welche der Verein zum Schutze der Sing⸗ vögel durch recht vielſeitige Theilnahme in allen Gegenden des Großherzogthums haben wird.
In den Kreiſen des Privatlebens bietet ſich ſo vielfache Gelegenheit fur die Zwecke des Vereins dar, daß ein recht zahlreicher Beitritt achtbarer Staatsbürger deren Erreichung verbürgt. Der Ver⸗
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ein darf hierbei auf Unterſtuͤtzung und Förderung durch alle Herrn Beamten und Angeſtellten der Lan⸗ des⸗, der Orts⸗, der Feld⸗, Forſt⸗ und Jagd⸗Polizei zuverſichtlich hoffen. Den Herrn Geiſtlichen und Schul⸗ beamten öffnet ſich ebenfalls in ihren Berufskreiſen ein fruchtbares Feld zu wohlthaͤtiger Mitwirkung. Die Perſonen, welche der Generalverſammlung nicht perſoͤnlich beiwohnen, ſind erſucht, Ihre vor⸗ läufige Beitrittserklärung ſchriftlich hierher gelangen zu laſſen. In dieſer Beziehung wird es ſehr willkommen ſein, wenn Gönner des Vereins die Sammlung von
Beitrittserklärungen übernehmen!“) und die Verzeich⸗
niſſe derſelben baldgefälligſt einſenden wollen.
Es iſt ſehr wünſchenswerth, daß ſchon bei der nächſtvorſtehenden Generalverſammlung recht viele Nachrichten über örtliche Verhältniſſe und Erfah⸗ rungen, deren Kenntniß für den Schutz der Sing⸗ vögel von Intereſſe iſt, ſowie darauf ſich beziehende Vorſchläge mitgetheilt werden. Der Unterzeichnete bittet daher um dergleichen Mittheilungen ſchon jetzt angelegentlichſt. Ebenſo bittet er, gemaͤß erhaltenem
Auftrage, ſämmtliche hohe Behörden und Be⸗
amten, welche Anlaß hatten, Verfügungen und An⸗ ordnungen für den Schutz der Singvögel, insbeſon⸗ dere auch zur Verhinderung der Frevel, in ihren reſp. Geſchäftskreiſen und Amtsbezirken zu treffen, den Verein hiervon geneigteſt in Kenntniß zu ſetzen.
Darmſtadt, den 1. März 1843. 3
Der Vorſtand und Ausſchuß des Gartenbau⸗Vereins. In Auftrag deſſelben, der Director Frhr. v. Wedekind.
) Zur Annahme und Weiterbeförderung ſolcher Beitritts⸗ erklärungen erbieten ſich die Unterzeichnete:
Prof. Dieffenbach. Prof. Fertſch. C. Binder nagel.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
S νννννννν
Bekanntmachung
(249) Montag den 20. März l. J., Vormittags
um 10 Uhr, ſoll im Gemeindelocal zu Obermörlen der Lohn von folgenden, bei Erbauung der Orts- ſtraße in Obermörlen vorkommende Arbeiten, öffent⸗ lich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden, als: 1) Lohn von circa 1384[] Klafter
* Schichtenpflaſter voranſchlagt zu 3736 fl. 48 kr. 2) Lohn von 705] Kl. Chauſſirung 846„—„ 3) Maurerarbeit
Zuſammen 5034„ 9„ Voranſchläge und Bedingungen liegen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 28. Februar 1843. 8 f Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Edicta ladung. a (263) Ueber das Vermögen des Stadtſchultheiſen Reitzel zu Aſſenheim iſt der Concursprozeß erkannt und Liquidationstermin auf N
452„ 21„
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Die Ehegalin Johann Philip retha gebot Zohs Heß und Heinrich Mar Gerſon Bonn Frau, Ende dels Wh. de Nigel, Johann (Joh. Cönitonb: Walz, daſelbf 9 Johann Markus Söllner, daſel
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