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Beilage zu Nr. 61. des Intelligenzblattes für Oberheſſen.
Amtlicher Theil.
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Das Großherzoglich Heſſiſche Landgericht Gruͤnberg
. an die Großh. Bürgermeiſter des Landgerichtsbezirks.
Betreffend: Die Frevelanzeigen zu den Feldrugegerichten. Obwohl ich in meinem Generalausſchreiben vom 26. Oktbr. v. J.(Nr. 43 des Amtsblatts) unter
Nr. 2. Ihnen die genaueſte Befolgung der in der höchſten Verordnung vom 8. Februar v. J.(Nr. 8. des Regierungsblatts) über die Art der Einrichtung der Frevelanzeigen gegebenen Vorſchriften eingeſchärft habe, ſo muß ich doch noch immer diejenige Genauigkeit und Beſtimmtheit in ſolchen vielfach vermiſſen, welche allein den Richter in den Stand ſetzt, das beſtehende Geſetz auf den gegebenen Fall richtig anzuwenden. Einige der hauptſachlichſten bisher vorgekommenen Mängel will ich hier nur Beiſpielsweiſe anführen.
19 Häufig fehlt die Angabe der Zahl der frevelnd befundenen Thiere, ebenſo
2 die genaue Bezeichnung wie viel gefrevelt wurde, z. B. wie viel Obſt abgebrochen oder abge—
ſchlagen wurde, und ob der Frevler ein Gefäß zum Einſammeln der gefrevelten Früchte bei ſich gehabt, u. dgl.
3) Wenn durch den Frevel Schaden geſchehen, ſo darf deſſen Angabe und Abwuͤrdigung nie, ſelbſt dann nicht unterbleiben, wenn der Beſchädigte auf Schadenserſatz verzichtet.
4) Damit nach Art. 71. des Feldſtrafgeſetzes gegen die über fremde abgeärndete Grundſtücke Fahrende oder Reitende eine Strafe ausgeſprochen werden könne, iſt die Anzeige des Grund— beſitzers, bei Gehenden aber erforderlich, daß Letzgenannter ſchon vor dem Ueberwandeln aus— drücklich erklart habe, dieß nicht dulden zu wollen. Es iſt daher jedesmal in der Frevelanzeige beſonders zu bemerken, ob dieſe Erforderniſſe vorliegen.(Siehe Inſtruction für die Feldſchuͤtzen vom 10. Februar 1842.)
Sollten, gegen mein Erwarten, in Zukunft unbeſtimmte und ungenaue Frevelanzeigen ſich wiederholen,
ſo würde ich nicht umhin können, durch abzuſendende Expreſſen die Verbeſſerung zu veranlaſſen, oder nach Umſtänden gar mit Disciplinarſtrafen gegen die Läſſigen vorzugehen. ö
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Grünberg den 28. Juli 1843. Welcker.


