Ausgabe 
5.8.1843
 
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Ort und Stelle an den Meiſtbietenden verſteigert werden.

Den auswärtigen Steigerern wird gegen vor⸗ ſchriftsmäßige Bürgfchaft Zahlnngsfriſt bis Martini d. J. geſtattet.

Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend werden dieſes gefälligſt in ihren Buͤrgermeiſtereien veröffent⸗ lichen laſſen.

Langenhain den 1. Auguſt 1843.

Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Huth.

Edictalladung. (1056) ueber den überſchuldeten, von den Inteſtat⸗ erben ausgeſchlagenen, Nachlaß des Heinrich Alt, Schuhmacher, von Ulrichſtein, iſt der Concursproceß erkannt worden und es werden daher alle diejenigen, welche an den verſtorbenen Gemeinſchuldner oder deſſen Nachlaß Anſprüche machen können, aufgefor⸗ dert, ihre Rechtszuſtändigkeiten ſogewiß im Termin den 2. Oktober à. C., Vormittags, dahier zu wahren und näher zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte nachzuweiſen, gegenfalls ſie als ſtillſchweigend von der Maſſe ausgeſchloſſen betrachtet werden. Ulrichſtein den 30. Juli 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ray ß. Edictal ladung. (1057) Stephan Bindewalds Eheleute von Meiches beabſichtigen an ihren Schwiegerſohn, Heinrich Rau von dort, ihre Hofraithe ſammt ihrem, in der Gemar kung Meiches und Windhauſen belegenen, in 63 Parzellen beſtehenden Gute, welches nach den dahier vorliegenden Auszügen Flurbuchs, die zur Einſicht offen liegen, theils auf ihren, theils auf Dietrich Bindewalds Namen in den Flurbüchern eingetragen iſt, zu verkaufen, können aber ihre Eigenthumsrechte nicht gehörig urkundlich nachweiſen, weßhalb An⸗ ſprüche an dieſe Immobilien ſogewiß binnen vier Wochen a dato dahier zur Anzeige zu bringen und näher zu begründen ſind, gegenfalls der deßfallſige Conkract beſtätigt werden wird. Ulrichſtein den 31. Juli 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Ray ß. Bettſtroh Lieferung. (1058) Freitag den 11. dieſes Monats, des Vor⸗ mittags um 10 Uhr, wird die Lieferung des erfor derlichen Korn- und Gerſtenſtrohes zum Füllen ſämmt⸗ licher Militaͤrbetten der hieſigen Garniſon mittelſt Verſteigerung in Accord gegeben. Butzbach den 2. Auguſt 1843. In Auftrag Cellarius, Unterquartiermeiſter. Gerſtenſchrot-, Waizenkleie⸗ und Leinkuchen⸗ ſodann Brod- Lieferung. (1059) Samſtag den 12. dieſes Monats, des Vor⸗ mittags um 10 Uhr, wird die Lieferung des Beduͤrf⸗ niſſes an Gerſtenſchrot, Waizenkleie und Leinkuchen, ſodann eine halbe Stunde ſpäter diejenige des Brod

bedarfs hieſiger Garniſon auf die Monate Septem⸗ ber, October, November und December d. J. an den Wenigſtnehmenden verſteigert. Butzbach den 2. Auguſt 1843. In Auftrag Cellarius, Unterquartiermeiſter. Arbeits-Verſteigerung. (1060) Montag den 7. Auguſt laufenden Jahres, Mittags 12 Uhr, ſollen zur Erbauung eines neuen Backhauſes dahier, nachſtehende Arbeiten, als: 1) Maurerarbeit voranſchlagt zu 387 fl. kr.

2) Zimmerarbeit 160 49 3) Dachdeckerarbeit e 4) Schreinerarbeit 44 20 5) Schloſſerarbeit 19% 6) Glaſerarbeit 17% 45,

auf hieſigem Gemeindehauſe öffentlich an den Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden.

Riſſe und Voranſchläge liegen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einſicht offen.

öznheiden den 1. Auguſt 1843.

Der Gr. Buͤrgermeiſter⸗Vicar Junker. Bekanntmachung. (1061) Donnerſtag den 10. Auguſt d. J., von Vormittags 9 bis 12 und von Nachmittags 2 bis 6 Uhr, werden in der Behauſung des Schloſſers Phi⸗ lipp Pfad dahier nachſtehende Gegenſtände öffentlich meiſtbietend verſteigert:

1) Holzwerk, worunter 1 Schrank, 1 Sopha, 1 Küchenſchrank, Tiſche und Stuͤhle, 1 Fruchtfeg⸗ mühle, 1 Strohbank, Stumpftrog u. ſ. w.;

2) Bettwerk;

3) Glas, Porzellain und Steingut, worunter auch mehrere Portraits, die Apoſtel vorſtellend;

4) Weißgeräth und Kleidung;

5) Zinn, Blech und Meſſing;

6) Eiſen, insbeſondere auch Eiſenvorräthe, als Eiſen⸗ blech, gewalztes Eiſen, Eiſendraht verſchiedener Art, Kaſterollen mit Röſten, eiſerne Töpfe, Ofenrohre, gußeiſerne Buchſen, altes Eiſen ꝛc. und

7) Schiff und Geſchirr, als: Wagen, Pflug, Egge, Pferdegeſchirr, ſowie ſämmtliches Handwerkszeug.

In ſo weit die Verſteigerung den 10. nicht be⸗ endigt wird, wird ſolche Freitag den 11. Auguſt an den oben angegebenen Stunden fortgeſetzt.

Bemerkt wird hierbei, daß eine vierwöchentliche Zahlungsfriſt bewilligt werden kann, wenn Steigerer ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft nachweiſen, oder annehmbare Burgen von hier ſtellen, wobei es ſich von ſelbſt verſteht, daß ſonſt ſogleich Zahlung gelei⸗ ſtet werden muß.

Vibel den 30. Juli 1843.

In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts Großkarbeu:

Der gr. heſſ. Buͤrgermeiſter Hinkel. Arbeits-Verſteigerung. (1062) Die bei Herſtellung der Einfriedigungs⸗