Ausgabe 
30.5.1840
 
Einzelbild herunterladen

ö

Werke

*

1

0 S

*

14s

22S

Intelligenzblatt

für die

robinx Dbersessen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

22 Sonnabend, den 30. Maf 1840 Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Bedürfniſſe der Kirchen und Schulen.

Unter Hinweiſung auf den§. 22 der Inſtruction fuͤr die Schulvorſtaͤnde, welche ich analog auch von den Kirchenvorſtaͤnden angewendet zu ſehen wuͤnſche, fordere ich die Kirchen- und Schulvorſtaͤnde auf, diejenigen Beduͤrfniſſe, für deren Befriedigung die Mittel der Gemeindekaſſe in Anſpruch genommen werden muͤſſen, binnen 14 Tagen unter Beifuͤgung der muthmaßlichen Koſtenbetraͤge auf beſondere Bogen in dop⸗ pelter Ausfertigung zu verzeichnen und ſofort dem betreffenden Buͤrgermeiſter zu übergeben. Die Schul vorſtaͤnde wollen dabei insbeſondere die Deſiderien beruͤckſichtigen, welche die Schullehrer in ihren Rechen⸗ ſchaftsberichten vorgebracht haben, und zugleich fuͤr die im Intereſſe der Schulanſtalten des Kreiſes zu gründenden Leſevereine der Lehrer eine Summe von 12 fl. vorſehen.

Die großh. Buͤrgermeiſter ſind gehalten, dieſe Anforderungen den Gemeinde Voranſchlaͤgen beizufuͤgen, und die angeſprochenen Mittel entweder darin aufzunehmen, oder eine etwa entgegengeſetzte Anſicht des Gemeinderaths im Berathungsprotocolle ausfuͤhrlich eroͤrtern.

Sind keine Beduͤrfniſſe vorhanden, zu deren Beſtreitung die Gemeinde in Anſpruch zu nehmen waͤre, ſo iſt von dem Kirchen⸗ reſp. Schulvorſtande ein verneinendes Zeugniß auszuſtellen und dem Buͤrgermeiſter als Beilage zum Voranſchlag zu uͤbergeben.

Friedberg den 27. Mai 1840. Küchler.

Derſel be an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge für das Jahr 1841. g Unter Bezugnahme auf die hoͤchſte Inſtruction vom 2. Mai 1836 fordere ich Sie auf, die Gemeinde⸗ Voranſchlaͤge fuͤr das Jahr 1841 alsbald in Arbeit zu nehmen und laͤngſtens bis zum 15ten Augnſt l. J. ganz vollſtaͤndig und mit allen vorſchriftsmaͤßigen Beilagen, auch dem neuerlich vorgeſchriebenen Umſchlag bogen verſehen, in zweifacher Ausfertigung(das 3. Exemplar bleibt in den Haͤnden des Buͤrgermeiſters) an mich einzuſenden.. a. Da die hoͤchſte Staatsbehoͤrde eine Bewilligung laͤngerer Friſten mißbilligt, ſo bin ich vermuͤßigt, auf die Einhaltung jenes Termins mit aller Strenge zu dringen. Ruͤckſichtlich der Bearbeitung der Voranſchlaͤge im Einzelnen habe ich Ihnen nachfolgendes bemerklich zu machen.