Ausgabe 
11.4.1840
 
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der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen meiſtbietend verſteigert werden, als: 10 1554 Cubiefup eichen Bauholz, 25 40 Stecken birken und eichen Pruͤgelholz, 3) 35, Stockholz, 4) 2000 gemiſchte Wellen.

Die Zuſammenkunft iſt um 9 Uhr an der Ober⸗ mörler Grenze auf der neuen Provinzialſtraße, wo⸗ ſelbſt die Verſteigerung beginnt.

Langenhain den 8. April 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Wuthß;

Eichen⸗Lohrinden⸗ Verſteigerung. (348) Mittwoch den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen die für dies Jahr erziehlt werdenden eichen Lohrinden in dem hieſigen Gemeindswald, ohngefähr 50 Centner, meiſtbietend öffentlich ver⸗

ſteigert werden. Steinfurth am 9. April 1840. Der großh. heſſ Bürgermeiſter n Petri. Arbeits-Verſteigerung. (349) Dienſtag den 14. April, Morgens 9 Uhr, ſoll dahier das Legen eines Kellergebälks, das Stücken deſſelben, die Anfertigung einer neuen Hausthüre, die Aufführung eines Kochheerds, die Anſchaffung eines Ofeus nach vorgeſchriebenen Dimenſionen, das Diehlen einer Kammer, das Belegen einer Küche mit Sandplatten und einige andere kleine Repara⸗ turarbeiten an den Wenigſtnehmenden auf dem Rath⸗ haus öffentlich veraccordirt werden. Niederurſel den 5. April 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Amſel. Arbeits-Verſteigerung. (350) Samſtag den 25. April l. J, Vormittags 11 Uhr, ſollen im Gaſthauſe zur Rooſe zu Ilben⸗ ſtadt nachfolgende Arbeiten, als: I. Zur Herſtellung der hieſigen Schloßkirche: a) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 45 fl. 12 kr. b) Weißbinderarbeit 572 fl. 54 kr. II. Die zur äußeren Herſtellung des Gaſthauſes zur Rooſe nöthige Weißbinderarbeit, voranſchlagt zu 109 fl. 32 kr. III. Die Weißbinderarbeit zur äußeren Herſtellung des Gärtnerhauſes, voranſchlagt zu 17 fl. 44 kr. öffentlich an den Wenigſtfordernden unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen vergeben werden. 2 Ueberſchläge und Bedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten bis zum Verſteigerungs⸗ termine zur Einſicht offen. Schloß Ilbenſtadt den 8. April 1840. Der gräfl. v. Leiningen W. Rentmeiſter Bernhardt. Bekanntmachung. (351) Düngeſalz, deſſen Haupt⸗Beſtandtheil ſalz⸗

% 110.

ſaure Kalkerde iſt, wird, verbunden mit Braunkoh⸗ len⸗Aſche auf hieſiger Saline abgegeben.

Ein Kaſten voll, von 32 Cubikfuß Inhalt, koſtet

16 Kreuzer. Nauheim den 7. April 1840. Kurfürſtliches Salzamt, Wille. Meinhard. Wilhelmi. Weiß.

a ννν

Privat⸗ Bekanntmachungen.

(318) Der mittlere Stock meines Hauſes iſt zu vermiethen und ſogleich zu beziehen. Ph. Vitriarius. Der badiſche Katechismus (342) iſt, wegen Herabſetzung des Preiſes vom Verleger, gebunden zu 12, 14 und 15 fr. zu haben bei C. C. Nagel J., Metzgergaſſe. Backhaus Verſteigerung. (352) Der Unterzeichnete will Dienſtag den 21. April, Vormittags 10 Uhr, ein Backhaus mit drei Schweinſtällen und einem Kuhſtall einer nochmaligen Verſteigerung ausſetzen und bei einem annehmbaren Gebot den Zuſchlag ſogleich ertheilen laſſen. Kaichen. J. E. Bär. D Robans⸗ Kartoffeln, (353) welche ſehr groß und einträglich werden, das Geſcheid 6 Kreuzer; Madia sativa, neue Oel⸗ pflanze, das Pfund 36 kr., ſowie alle Sorten äch⸗ ter und friſcher Gurkenkerne und Bohnen ſind zu' haben bei Carl Decher, in der Uſergaſſe. Bekanntmachung. (354) Mittwoch den 15. April d. J, Vormittags 10 Uhr, will die Unterzeichnete eine noch in gutem Zuſtande befindliche Scheuer aus freier Hand an den Meiſtbietenden auf den Abbruch verſteigern. Beyenheim. Steiger Heilands Wittwe, Friſchen Kleeſaamen (355) von 1839 hat zu verkaufen Anton Eich. Bekanntmachung. (356) Der Unterzeichnete iſt Willens ſein Wohn⸗ haus, in der Köhlergaſſe neben Philipp Schimpf gelegen, aus freier Hand zu verkaufen oder auf 3 oder 6 Jahre zu vermiethen. Philipp Zimmermann. Ein Garten im Burgfeld,

(357) ½ Morgen haltend, iſt aus freier Hand zu verkaufen odet zu vermiethen. Ausgeber ſagt wo? Bekanntmachung.

(358) Zwei Pfaue, ein Mäunchen und ein Weib⸗ chen, haben ſich am 7. April, Nachmittags, verlau⸗ fen oder ſind geſtohlen worden. Wer ſolche auf Schloß Rohdenburg, bei Heldenbergen, zuruͤck⸗ liefert, oder ſichere Auskunft geben kann, erhält eine

angemeſſene Belohnung. 8