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ttäten, deren Abfuhr nach und nach ſtatifindet, wer⸗ den unter Bedingungen angenommen. Enkheim bei Bergen am 13. Auguſt 1839. Wachsmuth, Schichtmeiſter. Anzeige. (838) Mein geliebter Ehemann, der hieſige Bür⸗ zer und Glaſermeiſter Auguſt Schulze, wurde mir am 40. d. M. nach einer langwierigen achtmonat⸗ lichen Krankheit durch den Tod entriſſen. Hierdurch bin ich Wittwe geworden und meine 7 Kinder, wo⸗ von 3 noch unerzogen ſind, haben ihren Vater und Ernährer verloren. Indem ich nicht ermangle die⸗ ſen harten Verluſt, der uns betroffen, den zahlreichen tuswärtigen guten Freunden und Kunden meines ſeeligen Mannes anzuzeigen und mich und meine inder ihrem ferneren Wohlwollen zu empfehlen, trlaube ich mir die fernere Anzeige, daß ich unter der Leitung meines älteſten Sohnes, der von ſeinem Vater zu einem tüchtigen Glaſer ausgebildet wurde, die Profeſſion fortbetreiben und unſere Kunden mit guter Arbeit bedienen werde. Es wird unſer uner⸗ müͤdetes Beſtreben ſeyn, des uns geſchenkt werden— den Zutrauens würdig zu zeigen. Friedberg den 13. Auguſt 1839. Wittwe Schulze. Bekanntmachung. (862) Unterzeichneter iſt geſonnen Montag den 2. September l. J., Vormittags 11 Uhr, ſeine Wohn⸗ gebäude theils zum Abbruch, theils zum Stehenblei— den öffentlich freiwillig an den Meiſtbietenden zu verſteigern. 5 Auch bin ich Willens am ſelbigen Tage Färbe⸗ reigeräthſchaften und Einmaiſchbütten zu verkaufen. Ich erſuche die Herrn Bürgermeiſter der Um⸗ gegend dieſes in ihren Gemeinden gefälligſt zu ver⸗ offentlichen, wofür ich ihnen meinen Dank abſtatten werde.. Holzhauſen den 21. Auguſt 1839. Georg Ohly. Ein junger geſitteter Menſch, kann bei einem Bäcker ſogleich in die Lehre Bei der Expedition das Nähere. 150 fl. Curatel⸗ Geld (864) könnnen aus der Phil. Conrad Joſtiſchen Curatel zu 5 PCt. in hieſigem Landgerichtsbezirk auf Güter ausgeliehen werden. Phil. Philippi. Ein Mutterſchwein (865) mit 9 Ferkel hat zu verkaufen Wittwe Schweitzer in Oſſenheim. Die Feier des Ludwigstags betreffend. (866) Daß das, zur Feier des Namenstages Sr Königl. Hoheit unſers allverehrten Großherzogs, veranſtaltete Mittagseſſen in dem Burggraviat⸗Gar⸗
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treten.
ten(Wall) und nur bei einfallendem Regenwetter
im Rathhaus gegeben werde, zeige ich hiermit ſchul⸗ digſt an.
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Nach aufgehobener Tafel findet zur Fortſetzung der Feier dieſes Tages Harmoniemuſik in dieſem Garten ſtatt. Da ich für alles Erforderliche beßtens geſorgt habe, ſo ſehe ich einem zahlreichen Beſuche entgegen.
Friedberg den 21. Auguſt 1839.
D. J. Fritz.
Aufforderung. (867) Die Unterſchrift des Heinrich Kaizer aus Üdenhauſen, Kreiſes Alsfeld, iſt nothwen⸗ dig; und wird derſelbe aufgefordert ſeinen gegen⸗ waͤrtigen Aufenthalt ſeiner Mutter anzuzeigen oder
ſelbſt in ſeine Heimath zu kommen.
Ockſtaͤdter Kirchweihe. (868) Sonntag den 25. und Montag den 28. Auguſt d. J. iſt Kirchweihe zu Ockſtadt. Bei die⸗ ſer Gelegenheit iſt bei mir gute Tanzmuſik nebſt allen an dieſem Feſte gewöhnlichen Erfordernißen anzutreffen. Ich lade hierdurch dazu höflichſt ein, mit dem Bemerken, daß bei ungünſtiger Witterung der Tanz in dem Hauſe am Eingang des Gartens gehalten wird. Für pünktliche Aufwartung und Ordnung in allen Stücken werde ich beßtens beſorgt ſeyn, und bitte daher um recht zahlreichen Zuſpruch.
Krug.
Haupt⸗ und Ritter⸗Scheiben⸗Schießen. (869) Zur Feier des Namenstages Sr. Königl. Hoheit unſers allerdurchlauchtigſten Großherzogs wird von Seiten der hieſigen Schützen- Geſellſchaft ein Scheiben-Schießen abgehalten, und zwar Sonn⸗ tag den 25. nach beendigtem Gottesdienſt Schnapp⸗, Montag den 26. von Morgens 9 Uhr an Schnapp⸗ und Ritter- und Dienſtag den 27. Haupt⸗Schießen, worüber der ausgegebene Ladbrief das Nähere ent⸗ hält.
Wir laden hierzu alle Schießliebhaber und Freunde des geſelligen Vergnügens ergebenſt ein, und bemerken, daß für alle Bequemlichkeiten ge⸗ ſorgt, und nach Hoͤchſter Erlaubniß Jagdwaffen⸗ Päſſe bei dieſem Schießen nicht nöthig ſind.
Friedberg den 18. Auguſt 1839. Die Vorſteher der Schützen-Geſellſchaft: Renneberg. Kopp. J. Ph. Fritz. Erklärung.
(870) Da Auguſtin Landvogt von Rockenberg uns durch gerichtlichen Verpflegungsvertrag ſein ſämmtliches Vermögen als Eigenthum abgetreten hat, ſo ſehen wir uns veranlaßt, hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen, daß wir keinerlei an denſelben etwa eingegangen werdenden Verbind⸗ lichkeit anerkennen werden, wenn nicht zuvor unſere Genehmigung dazu eingeholt worden iſt.
Rockenberg den 20. Auguſt 1839.
Franz Landvogt und Ehefrau.


