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und jedermann drmahnt werden, demſelben mit Schonung und Freundlichkeit zu begegnen, um dadurch

ſeinen geſunkenen Muth zu beleben.

Den Pfarrern und Schullehrern empfehlen wir, ihrer Seits hierzu durch ſachgemäße Vorſtellungen und Ermahnungen mitzuwirken, und den Phyſikatsärzten machen wir zur Pflicht, ſolchen Entlaſſenen ihre

beſondere Aufmerkſamkeit und Thätigkeit zu widmen.

Die Einweihung des neuen Schul- hauſes zu Oberau.

Nachdem ſchon viele Jahre vorher das dringende Bedürfniß gefühlt wurde, das in der Gemeinde Ober au unbrauchbar gewordene Schullokal durch ein neues zu erſetzen, ſo wurde durch die thätige Für ſorge des Herrn Kreisrath Küchler und durch die Mitwirkung des hieſigen Gemeindevorſtandes ein von der Gemeinde erkauftes anderes Wohnhaus zu einem recht bequemen Schulgebäude eingerichtet, deſſen Einweihung am 9. Dezember 1838 Sonntags Nachmittags ſtattfand. Unterm Glockengeläute ver ſammelte ſich der Bürgermeiſter mit den Gemeinde rathsgliedern, den Schulvorſtehern und der Gemeinde in der Kirche, wo nach dem Eintreffen des Orts geiſtlichen und des Lehrers mit der Schuljugend ein allgemeiner Geſang angeſtimmt wurde. Nach Be endigung deſſelben trat der Geiſtliche vor den Altar und verrichtete ein Dankgebet. Hierauf begab ſich die ganze Verſammlung unter Vortritt der Jugend in den Lehrſaal des neuen Schulhauſes, wo die Einweihung durch einen kurzen Geſang, welchen der Lehrer mit der Jugend anſtimmte, und durch eine dem Gegenſtand entſprechende Rede des Geiſt lichen und den darauf folgenden nochmaligen kurzen Geſang der Jugend vorgenommen wurde. Zum Schluß der feierlichen Einweihung wurden die Kin der mit Bretzeln beſchenkt, um dadurch an die Wich tigkeit der Jugendbildung auf das allgemeine Wohl der Menſchheit zu erinnern. Soll die wahre Beſſe rung der Menſchheit immer mehr erſtrebt werden, ſo iſt wohl das erſte Augenmerk auf die Jugend zu richten, deren Herzen durch guten Unterricht und zweckmäßige Erziehung gebildet werden müſſen. Möge daher die Wichtigkeit immer mehr eingeſehen werden, wie durch gute Schulen, als die Pflanz ſtätten der Gerechtigkeit, Tugend und Weisheit, das Gute und Wahre in häuslichen und bürgerlichen Verhältniſſen befördert werden kann; möge Jeder nach ſeinen Kräften dahin wirken, Saß der Zweck des Lebens, den alle Menſchen im Auge haben ſollen,

immer mehr erkannt und mit weiſer Benutzung geeigneter Mittel erreicht werde, gewiß wird dadurch der Sinn für das Höhere und Beſſere zur allgemei

nen Wohlfahrt ſich immer mehr gründen und ver⸗

breiten und endlich die herrlichſten Fruͤchte zur Folge haben.

Die ſchoͤnſten Gegenden der Wetterau. (Beſchluß.)

Zu den anmuthigſten Gegenden des ganzen Groß herzogthums Heſſen und nicht der Wetterau allein gehören ohne Zweifel die Umgebungen von Büd in⸗ gen. Hier wechſeln aufs Schönſte und dem Auge ſo wohlthuend Berg und Thal, Hain und Flur, Feld und Wieſe mit einander ab. Ein großer Theil der benachbarten Anhöhen iſt mit Weinber gen geſchmückt; an andern zeigen ſich pittoreske Fel⸗ ſen, die den Beſchauer mit Ehrfurcht und Bewun⸗ derung erfüllen. Aber nicht durch ihre Schönheit allein, auch in naturhiſtoriſcher Hinſicht zeichnet ſich die Umgebung von Büdingen aus, und wird darum nicht ſelten von Freunden der Mineralogie und Geognoſie beſucht. Da wir indeſſen ſchon früher in unſerm Blatte, namentlich in Nre. 50 und 51 des Jahrganges 1834 das Alles beſprochen, auch noch ein anderes anmuthiges Thͤlchen, das wo rin das Kloſter Arnsburg liegt, früher wenigſtens berührt haben, ſo begnügen wir uns, hier nur im Allgemeinen unſere Leſer darauf noch Einmal aufmerkſam zu machen, und es ſoll uns freuen, wenn diejenigen unſerer Leſer, welche Büdingen und alle die Gegenden, auf welche wir bisher als beſonders ſchön aufmerkſam machten, näher zu be trachten und kennen zu lernen Gelegenheit hatten, in ihrem Urtheil mit unſern Anſichten uͤbereinſtimm⸗ ten.

Vielleicht finden wir ſpäter Gelegenheit ihnen noch ein und das andere Plätzchen unſerer Wetterau, das auf Schönheit Anſprüche macht, vor Augen zu ſtellen. Vor der Hand mag das Geſagte hinreichen, der Wetterau ihr Recht zu verſchaffen, und es iſt

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