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Intelligenzblatt
für die
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berhessen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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1839.
Amtlicher Theil.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Kirchen⸗ und Schulvorſtaͤnde des Kreiſes. Betreffend: Die Bedürfniſſe der Kirchen und Schulen.
Unter Hinweiſung auf den F. 22 der Inſtruction für die Schulvorſtände, welche ich analog auch von den Kirchenvorſtänden angewendet zu ſehen wünſche, fordere ich die Kirchen- und Schulvorſtände auf, diejenigen Bedürfniſſe für deren Befriedigung die Mittel der Gemeindekaſſe in Anſpruch genommen werden müſſen, binnen 14 Tagen unter Beifügung der muthmaßlichen Koſtenbeträge auf beſondere Bogen in doppelter Ausfertigung zu verzeichnen und ſofort dem betreffenden Bürgermeiſter zu übergeben. Die Schulvorſtände wollen dabei insbeſondere die Deſiderien berückſichtigen, welche die Schullehrer in ihren Rechenſchaftsberichten vorgebracht haben, und zugleich für die im Intereſſe der Schulanſtalten des Kreiſes
zu gründenden Leſevereinen der Lehrer eine Summe von 1—2 fl. vorſehen.
Die großh. Bürgermeiſter ſind gehalten, dieſe Anforderungen den Gemeinde-Voranſchlägen beizufügen, und die angeſprochenen Mittel entweder darin aufzunehmen, oder eine etwa entgegengeſetzte Anſicht des Gemeinderaths im Berathungsprotocolle ausführlich zu erörten.
Sind keine Bedürfniſſe vorhanden, zu deren Beſtreitung die Gemeinde in Anſpruch zu nehmen wäre, ſo iſt von dem Kirchen- reſp. Schulvorſtande ein verneinendes Zeugniß auszuſtellen und dem Bürgermeiſter
als Beilage zum Voranſchlag zu übergeben. Friedberg den 5. Juni 1839.
Küchler.
Hexenprozeß. (Schluß.)
In ihren letzten, nach Anwendung von Zwang und erſt nachdem die Unterſuchung mehrere Jahre bereits gedauert hatte, angeordneten Verhören ge⸗ ſtand ſie Folgendes ein:
1)„Sie habe die Hoſtie auf Befehl und Geheiß des Satans mit ihrem Schnupftuche wieder aus dem Munde genommen, in den Sack geſteckt und ſodann in ein Tüchlein gewickelt dem Satan übergeben, welcher ſolche in die Küche getragen und dort in's Feuer geworfen habe.“
2)„Sodann habe ſie zum öfteren mit dem Satau
Unzucht getrieben und mit demſelben ein Bündniß in einem Stalle zu Nidda gemacht.“
3)„Ferner ſey ſie mehremals auf Hexentänzen ge⸗ weſen, namentlich Wallburgi 1660 auf dem Kreuz⸗ weg zu Altenſtadt, 1659 auf dem Grund, da man nach dem Kloſter Engelthal geht und in den Stammer Stammheimer) Lücken, bei welchen Conventen ſie viele(19 mit Namen genannte) Hexen geſehen habe.“
4)„In dieſe Unfälle ſey ſie deßhalb gerathen, weil ſie von jeher etwas einfältig geweſen, ſich daher mit dem Satan eher abgegeben habe, und weil ſie ferner auch ſchon in Kohden bei Nid da bei einem Hexenmeiſter gedient.“


