elan, und mit nge.

r.

la 59 e erkannt er Ko⸗

och Ge⸗ einge⸗

uderen wenn htigung

wieſen, 1 loge ht auf⸗

r Be⸗ ihn iſt ungen ettern erhin⸗ td um bmach⸗ d zu Ge⸗ Hrabe u alle Weib, Nun ppeln ch ro⸗ t ihm t ihn; b; er trengt den d um

m ſein

A letztes Roͤcheln, und er iſt erlöͤſ't. Dies iſt die Lage, meine menſchlichen Brüder, in die wir un- ſern Freund, unſeren Geliebten, und einſt uns ſelbſt ſetzen können! Und doch, weſſen Seele unter uns iſt ſo hartſchalig, daß er nicht den Zuſtand dieſes Unglücklichen dem Zuſtande deſſen vorziehen möchte, dem ſein Gewiſſen laut zuruft: Du biſt Schuld an dieſem Elende!

Und wer iſt dieſer Schuldige?

Alle Ihr Leſer dieſes Aufſatzes, die Ihr durch Euer Vermögen, Eure amtliche Stellung, je denfalls durch Euer Wort, wenn Ihr nur überall und immer Eure Stimme erhebt, es dahin bringen könntet, daß in Eurer Stadt oder auf Eurem Dorfe ein Leichenhaus errichtet werde.

Ernſtem Willen iſt nichts unmöglich. Bleibt Ihr aber träge und ſtumpfſinnig in dieſer Sache, wie bisher, ſo ſteht Ihr in Gefahr, daß gerade unter Euch Dieſen oder Jenen jenes ſchreckliche Loos trifft! Denn es giebt eine Nemeſis, die oft ſchon hienieden jeden Schuldigen ereilt. Seyd hiermit vor dieſem und jenem gräßlichen Looſe gewarnt!!!

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

aA.

Edictalla dung. (233) Nach dem von dem Verwalter Leopard zu Melbach am 17ten September 1799 errichte⸗ ten Teſtamente wurde deſſen Vermögen auf eine beſtimmte Zeit hinaus mit einem Fideicommiſſe be⸗ legt, welches dermalen noch fortbeſteht und deſſen Herſtellung und Sicherung in neuerer Zeit deshalb Gegenſtand weitläufiger gerichtlicher Verhandlun⸗ en geworden iſt, weil die Erben mehrere zu dem gedachten Vermögen gehörende Kapitalien an ſich gezogen und veräußert hatten. Die Acten ergeben, daß dieſe Deffecte theilweiſe durch Verpfändung einer der Georg Caspar Leopard's Wittwe zu Mel bach zuſtehenden Hofraithe gedeckt werden ſollten, daß aber dieſe Art der Reſtitution nicht an⸗ genommen und die Redintegration des Fideicom⸗ miſſes durch Einlage von Kapitalbriefen verfügt, ſofort vollzogen worden iſt. Dennoch befindet ſich in dem Melbacher Ortshypothekenbuche ein Ein⸗ trag, wonach Georg Caspar Leopard's Wittwe, aus welchem Grunde iſt nicht angegeben ihre Hofraithe Nro. 7 des Brandkataſters, neben M. Zirkel und G. ringer gelegen und zu 5500 fl. taxirt, dem Leopardiſchen Fideicommiſſe einge legt hat. Eine gerichtliche Beſtätigung jenex Ver⸗ pfändung ſcheint nicht Statt gefunden zu haben und

die dermaligen Eigenthuͤmer der erwähnten Hof⸗ raithe behaupten, daß erſtere überhaupt gar nicht zum Vollzuge gekommen, vielmehr der Eintrag nur in der Vorausſetzung, daß dieſe Sicherheitsleiſtung genügen werde, geſchehen ſeyn. Da jedoch eine actenmäßige Gewißheit hierüber nicht vorliegt, ſo werden auf Antrag der Eigenthümer alle, welche aus der erwähnten Verpfändung Anſprüche bilden und die wirkliche Gultigkeit und Fortdauer des fraglichen Hypothekeintrages behaupten wollen, auf⸗ gefordert, ſogewiß binnen 60 Tagen das Nöthige bei der unterzeichneten Gerichtsſtelle geltend zu ma⸗ chen, als ſonſt die vorgedachte Verpfändung für erloſchen erklärt und der Eintrag im Hypotheken⸗ buche geſtrichen werden wird. Friedberg den 8ten März 1837. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann.

Eichenlohrinden-Verſteigerung. (234) Mittwoch, den Sten April 1837, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſoll auf dem Rathhaus zu Ober⸗ erlenbach das Ergebniß an Eichenlohrinden aus dem Schlag II. des obererlenbacher Gemeindewaldes, abgeſchäͤtzt zu 100 Centnern, verſteigert werden.

Steigliebhaber, welche den Schlag einſehen wollen, belieben ſich an den Forſtſchützen Nier⸗ bauer dahier zu wenden. Die großh. Bürgermei⸗ ſter wollen dieſes gefälligſt veröffentlichen.

Obererlenbach den 12ten März 1837. Der großh. Bürgermeiſter Rupp.

Gläubiger- Aufforderung. (235) Georg Gebhard von Bruchenbrücken beabſichtigt nach Polen auszuwandern. Rechtsan⸗ ſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Großkarben anzumelden, gegen⸗ falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird.

Friedberg den 18ten Februar 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath

des Kreiſes Friedberg.

Küchler.

Gläubiger⸗ Aufforderung. (236) Peter Jekel mit Familie von Flor⸗ ſtadt beabſichtigt nach Polen auszuwandern. Rechts⸗ anſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht dahier anzumelden, gegen⸗ falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 28 ſten Febr. 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger⸗ Aufforderung. (237) Johannes Schmidt, Lorenz Jakobi II, Konrad Wolf und Joh. Georg Müller von Oppers⸗