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ſtichen, jede Lieferung zu 36 Kreuzer. Von letzterer haben wir bereits 3 Hefte jedes mit 2 Stahlſtichen“) vor uns liegen, die ganz unſern Erwartungen ent⸗ ſprechen, und die wir deswegen, ohne den andern zu nahe treten zu wollen, allen denjenigen unſerer Leſer und Leſerinnen empfehlen, welchen 7 fl. 12 kr. für ein ſolches Werk nicht zu viel iſt. Es iſt nur ſchade, daß in dem Texte dieſer zwei erſten Hefte mehrere bedeutende Druckfehler eingelaufen ſind.— a
) Die bisjetzt beigegebenen Stahlſtiche ſtellen dar: Das heilige Abendmahl, nach L. da Vinci. Jeſus zu Emaus, nach Appiani. Die Grablegung, nach Titian. Das heilige Grab zu Jeruſalem. Innere Anſicht von Jeruſalem. Anſicht von Bethlehem. Sämmtliche Hefte liegen zur Einſicht offen bei dem Verleger dieſ. Blattes.
Mohnſaamenzucht betreffend.
Die Mohnſaamenzucht ſcheint für Petterweil auch für dieſes Jahr von gutem Erfolg zu werden, indem bis jetzt unſere Einwohner ſchon ſo thätig ge— weſen ſind und das erſte Behacken deſſelben verrich⸗ tet haben. Man konnte während der jüngſt ver⸗ floſſenen 12 Tage täglich wenigſtens 200 Men⸗ ſchen in einzelnen Abtheilungen ſehen, welche mit Luſt und Freuden das gedeihliche Fortkommen der aufgekeimten Saat durch das Behacken zu befördern ſuchten. 8 2. Beſonders gunſtig iſt auch der Mohnpflanze
die Witterung ſchon während des ganzen Frühjahrs,
ſo daß unmittelbar nach dem erſten das zweite Be⸗ hacken vorgenommen werden kann.
Im vorigen Jahr ſind zu Petterweil uber 5000 fl. aus Mohnſaamen erzielt worden, und aller nach⸗ barlichen Vorurtheile ungeachtet iſt die Wiederſaat auf dem Felde, worauf der Mohnſaamen gezogen worden, bis jetzt einer der ſchönſten und vollkom⸗ menſten anzuſehen.
P. den 25. Mai 1835. H.
Anfrage und Bitte. Dem kürzlich bei Herrn Buchhändler Pabſt in Darmſtadt erſchienenen Werke:„Mittheilungen aus der Erfahrung uͤber die Sool⸗Bäder zu Salzhauſen
von Medizinalrath Dr. Möller, iſt der von mei⸗ ff. nem Bruder Fritz herausgegebene, ſpater in mei⸗ nen Verlag übergegangene Plan des Kurgar⸗ tens zu Salzhauſen in verjüngtem Maßſtabe! beigegeben worden. Iſt dieſes nach unſern Geſetzen Nachdruck?— Sollte ein Rechtsgelehrter bereit ſeyn vor Gericht zu beweiſen, daß dieſes als Nach druck nach unſern Geſetzen beſtraft werden müſſe, 1 ſo bitte ich denſelben, mich gefälligſt bald davon in Kenntniß zu ſetzen. e Friedberg. Carl Bindernagel, 1 Buchhändler u. Buchdrucker.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
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N 32 4
* Edict alla du ng. 0 0 (344) Großherzogliches Hofgericht hat über den 10 Nachlaß des Bäckers Anton Feger zu Butzbach 15 den Concurs erkannt und die unterzeichnete Gericht⸗ 0
ſtelle mit deſſen Eröffnung und Leitung beauftragt. Alle bekannte und unbekannte Gläubiger des gedach⸗ R ten Anton Feger werden daher aufgefordert, ſo ge- wiß in dem auf b Montag den 6. Juli d. J., Morgens 8 Uhr,„ beſtimmten Termin ihre Forderungen gehörig zu i liquidiren, gleichzeitig ſich auch über Vergleichsvor- ſchläge und die Wahl eines Maſſekurators zu er⸗ klären, als ſonſt der Ausſchluß von der Maſſe ver⸗ fügt resp. angenommen werden wird, daß ſie der Erklärung der Mehrheit der Gläubiger beigetrete ſeyen. 1
Friedberg den 12. Mai 1835. 22 Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. 21 Hofmann. e
Edictal ladung. N (345) Georg Fiſcher's Eheleute zu Aſſen⸗ heim haben unter'm 7. Januar 1818 von Georg Weith zu Ilbenſtadt, unter Verpfändung ihres 1 Wohnhauſes, ein Kapital von 250 fl. entliehen 9 und wurde die desfallſige Obligation, nach der Erklärung des urſprünglichen Gläubigers, ſpäter der Frau Gräfin von Leiningen Weſterburg cedirt. Nach der Letzteren Angabe iſt jene verloren gegan⸗ 1 gen und kann jetzt, wo die Schuld von den Erben der Fiſcher'ſchen Eheleute abgetragen werden ſoll, nicht mehr vorgelegt werden. 1 Auf Antrag der dermaligen Gläubigerin wer⸗ den daher alle, welche aus der fraglichen Verpfän⸗ dung und auf die erwähnte Obligation Anſprüche bilden zu können vermeinen, aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen 3 Monaten von heute an, hier gel- tend zu machen, als ſonſt jene für mortificirt er⸗
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