Ausgabe 
1.8.1835
 
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nicht entgehen können? Muß er ſich nicht ſchämen,

wenn er die ekelhafteſten unzüchtigen Bilder an den Wänden, an den Thoren, an den Mauern, an

welchen der Fremde vorbeigeht, bezeichnet findet? Iſt kein Lehrer, der ſeine Schüler, kein Geiſtlicher, der ſeine Zuhörer auf dieſe ſchändliche Sitte auf⸗ merkſam macht, vor derſelben warnt? Iſt keine Polizei, welche Mittel weiß, wie dieſem Unweſen endlich einmal Einhalt gethan wird? Gibt's keine Strafe für ſolche Gemeinheiten? Laſſen denn die Eltern ihre Kinder Tag und Nacht ohne Aufſicht thun, was ihnen beliebt? Und was wird aus ſolchen Früchtchen werden, wenn ſie einmal älter geworden ſind?)

) In Friedberg wurde vor Kurzem den Lehrern folgendes Eircular zugeſandt. Ob's gute Früchte trug, wird die Zukunft lehren. Die Red.

An ſämmtliche Herren Lehrer der Schuljugend in der Stadt und Burg dahier.

Da von mehreren Seiten die beſchwerende Anzeige ge⸗ macht worden iſt, daß die hieſige Jugend, namentlich die Schulkinder, ſowohl bei Tag, als bis ſpät in die Nacht, mit Lärmen auf den Straßen, mit Werfen nach öffentlichen Gebäuden, wie an Kirchen, Rathhaus und Privatwohnungen mit Steinen, Bällen, Koth ꝛc. großen Schaden und viele Unannehmlichkeiten verurſachen; ſo erſucht Unterzeichneter Sie freundlich, den Ihrem Unterricht anvertrauten Kindern dasſelbe ernſtlichſt zu unterſagen, und zu bemerken, daß die Polizeidiener den Auftrag erhalten haben, diejenigen, welche ſich auf unanſtändigem Betragen betreten laſſen, zur Strafe zu bringen ſeyen. 1 1 Ihnen dieſes bekannt gemacht worden, werden Sie gefälligſt mit Ihrer Namensunterſchrift beſtätigen.

Friedberg den 6. Mai 1835..

Der Beigeordnete Jakob Bechſtein.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

N,

Jagdverpachtung im Revier Bingenheim, Forſts Nidda.

(517) Höherer Entſchließung zu Folge ſoll die

landesherrliche hohe und niedere Alleinjagd in der

berſtadter Ortsgemarkung Samſtag den 5. Septem⸗

ber d des N ittags um 2 Uhr, in dem Gemeindehauſe zu Schzell verpachtet werden.

Die Bedingungen dieſer Verpachtung werden im Termin bekannt gemacht. Zu Pachtern wer⸗

den nur bekannte rechtliche Leute zugelaſſen, von

welchen die vorſchriftsmäßige Benutzung der Jagd zu erwarten iſt. Es dürfen keine Jagd⸗, Fiſch⸗, Krebs- oder Waldfrepler, keine Leute ohne Vermö⸗ gen oder ſolche ſeyn, welche durch die Jagd ihr Gewerbe vernachläſſigen. Sie haben ſich, falls ihre

(519) 9 Uhr, ſoll die dem verſtorbenen Wagnermeiſter 0 Adam Ruppel dahier zugehörige Hofraithe in fi der Schirngaſſe, beſtehend in Wohnhaus, Werk⸗

öffentlich verſteigert werden.

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genügend auszuweiſen. 4

Nachgebote werden nicht angenommen. Die Genehmigung der Verpachtung wird bei annehm⸗ barem Meiſtgebot ſogleich ertheilt. N

Bingenheim am 16. Juli 1835.

65 Der großherzogl. Forſtinſpector . Klipſtein. Eid ie t ed un g i

(515) Johann Jeinrich Wattenrod von hier, der ſchon ſeit vielen Jahren abweſend iſt, oder deſſen

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Qualification zur Jagdp tung 155 vor- liegt, kängſtens 14 Tage vor dem Verpachtungs⸗ eite termin darüber bei dem unterzeichneten Forſtinſpector ö

allenfallſige Leibeserben werden aufgefordert, ihre

Anſprüche an das jenem gehörige ſeither cura⸗

toriſch verwaltete Vermögen ſo gewiß binnen 3 1 1

Monaten von heute an hier geltend zu machen, als ſonſt daſſelbe den ſich legitimirt habenden nächſten

Anverwandten ohne Cautionsleiſtung uͤberlaſſen wer⸗ ö

den wird. N Friedberg den 16. Juli 1835.

Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt.

Hofmann. Verſteiger ung.

Hofra it he⸗ Montag den 3. Auguſt, Vormittags

ſtätte und Hinterbau, auf dem hieſigen Rathhauſe Weiter werden verſteigert:

20% Ruthen Garten an der fauerbacher Grenze, 20 daſelbſt, Ackerland gegen der Leonhards-Kirche, 12te Gewanne, n ſowie die Gerſte und Kartoffel, Morgen Ackerland im Bock.

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37 7 1

Großh, heſſiſches Landgericht. 1

Hofmann. Eid iſeſ tea eig dung

(520) Alle diejenigen, welche an die Verlaſſenſchafts⸗

maſſe des Adam Ruppel sen, dahier Forderunge hiermit aufge⸗

bilden zu können glauben, werden fordert, ſolche um ſo gewiſſer 9 Montag den 17. Auguſt, Nachmittags 2 Uhr; bei unterzeichnetem Gericht zur Anzeige zu bringen, als ſonſten bei Vertheilung der Maſſe auf ſie keine Rückſicht genommen werden kann. 2

Großh. heſſiſches Landgericht. e

Hofmann. Verköſtigung einiger Kinder. (521) Man winſcht 2 elternloſe Mädchen von 10 und 12 Jahren bei rechtſchaffenen Bürgersleuten auf mehrere Jahre gegen billige Vergütung in Koſt und Logis zu geben. a 5

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