Ausgabe 
17.5.1834
 
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waren groß. Darnach zu Hand trugen ſie Röcke mit vier und zwantzig oder dreyßig Geren Geil oder Zwickel) und lange Hoiken(Mäntel), die waren geknäufft vornen nieder bis auf die Füß. Und trugen ſtumpe Schuhe. Etliche trugen Kogeln, die hatten vornen ein Lappen und hinten ein Lappen, die waren verſchnitten und gezattelt, das manches Jar gewähret.

Herren(Freiherren), Ritter und Knechte, wenn ſie hoffarten(die Aufwartung bei Hofe machten), ſo hatten ſie lange Lappen an ihren Armen biß auf die Erden, gefüdert mit Kleinſpalt oder mit Bund, als den Herren und Rittern zugehört, und die Knechte als ihnen zugehört.

Die Frauen giengen gekleidet zu Hoff und Daͤntzen mit par Kleidern, und den Unterrock mit engen Armen. Das oberſte Kleid hieß ein Sorkett, und war bei den Seiten neben unten aufgeſchliſſen taufgeſchlitzt), und gefudert im Winter mit Zendel (Seidenzeug), das da ziemlich einem jeglichen Weib war. Auch trugen die Frauen, die Burgerſen in den Städten gar zierliche Hoiken, die nannte man Fyllen, und war das kleine Geſpenſe(Geſpinſt) von Diſſelſet(Keſteltuch), krauß und enge bey ſammen gefalten mit einem Same beynahe einer Spannen breit, deren koſtet einer neun oder zehen (Gold-) Gülden.

Bekanntmachungen.

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Bekanntmachung. (255) Der verlebte Ambros Conrad Ferrand von hier entlieh am 20. Mai 1786 bei der hieſigen Armenkaſſe 40 fl., und es ſoll dieſes Kapital längſt wieder abgetragen, die Schuldurkunde aber verloren gegangen ſeyn. Alle, welche an dieſelbe Anſprüche machen zu können glauben, werden daher auf Antrag der Erben aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen ſechs Wochen hier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt die erwähnte Schuld für mortificirt erklärt und der desfallſige Eintrag in den Hypothekenbüchern gelöſcht werden wird.

Friedberg den 18ten April 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt.

Hofmann.

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Edictalladung. 5

(263) Die Erben des Bürgers und Kaufmanns Heinrich Wilhelm Müller zu Butzbach haben deſſen Nachlaß unter der Rechtswohlthat des In⸗ ventars angetreten, und werden daher alle diejeni⸗ gen, welche Anſprüche irgend einer Art daran zu machen haben, hiermit aufgefordert, ſolche ſo gewiß im Termine Dienſtag den 10. Juni d. J. Morgens 8 Uhr dahier anzugeben, als ſonſten ohne Rückſicht darauf über die nach Abzug der bekannten Schulden ver⸗ bleibende Maſſe weiter rechtlich verfügt und dieſe den Erben behändigt werden ſoll. Friedberg den 23. April 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Weber.

(266) Es wird ein braver Burſche zur Feld und Hausarbeit geſucht, welcher ſogleich eintreten kann. Bei Ausgeber dieſes das Nähere zu erfahren,

Glaͤubiger-Aufforderung. (272) Philipp Franz Schütz von Oberwöollſtadt beabſichtigt nach Elberfeld im Königreich Preußen auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er⸗ theilt werden wird.

Friedberg den 29. April 1834. Der großherzeglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler.

(283) Für einen braven jungen Menſchen iſt in hieſiger Gegend bei einem Buchbinder und Galanterie Arbeiter eine Lehrlingsſtelle offen. Nähere Aus⸗ kunft ertheilt die Expedition dieſes Blattes. Bekanntmachung. (284) Dienſtag den 20. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, ſoll dahier, großh. heſſ. kreisräthlicher Ver⸗ fügung vom 24. April d. J. zufolge, das Gemeinde⸗ Pfortenhaus, welches 36 Fuß lang, 24 Fuß weit, zwei Stockwerk hoch und gut von Eichenholz erbaut iſt, oͤffentlich und an den Meiſtbietenden unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf hieſigem Bürgermeiſterei-Büreau durch Unterzeichneten auf den Abbruch verkauft werden. Höchſt a/d. Nidder den 4. Mai 1834. Der Bürgermeiſter Schmidt.

Einladung.

(285) Montag den 19. und Dienſtag den 20. d. M., als am zweiten und dritten Pfingſtfeiertage, iſt am Mineralbrunnen bei Großkarben gut beſetzte Tanzmuſck. Mit der Verſicherung guter

und billiger Bedienung ladet hierzu höflichſt ein G. Havenecker.

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