Ausgabe 
4.10.1834
 
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Intelligenzblatt

ek, 1

dauung D anzelredner 2* 7

rovinz im Allgemeinen,

nus.* 2 2. 5

b den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. N

mat auff 5

1 en 40. Sonnabend, den 4. Oktober 1834.

Nonatheft s

8 9 in jeder Bu 5 0

e Amtlicher Theil.

Jabrgangs.

1 daſſelbe j 2 ö 8 g 5.

ane, Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

5 11. 1 an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

2 Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuſe.

9 Wiewohl nach den mir zugekommenen erfreulichen Anzeigen in denjenigen Gemeinden, wo die in 45 ö meinem Ausſchreiben vom 11. Merz l. J.(Nro. 11 des Intell.-Blattes) empfohlenen Maasregeln durch 55 die Ortsvorſtände mit kräftiger Hand durchgeführt worden ſind, die Erndte von den Verheerungen der

en auch ol Mäuſe größtentheils errettet worden iſt, ſo droht doch die während des verfloſſenen günſtigen Sommers

* ant vielen Orten eingetretene ungeheure Vermehrung der Feldmäuſe den bevorſtehenden Saaten von

im Lest Neuem die größte Gefahr.

f Der Ausſchuß des landwirthſchaftlichen Kreisvereins, mit welchem ich über dieſe Angelegenheit

. ift berathen habe, hat einſtimmig die Ueberzeugung ausgeſprochen, daß dieſe Gefahr durch die nachdrückliche

en bel Anwendung folgender Mittel mit Zuverſicht abgewendet werden konne: 1 1) Müßten die Felder binnen 14 Tagen vollſtändig geräumt werden.

34. 2 Die Felder ſeyen hierauf gleichmäßig gewannweiſe, wo moglich mehrmals, zu ackern, zu eggen und

hr. Siel zu ſchleifen, wo thunlich auch zu walzen.

Hierauf müſſe fleißig nachgeſehen werden, ob wieder Mäuſelöcher zum Vorſchein kommen, und wenn

N dies der Fall iſt, müßten ſolche zugeſtampft werden. Nach mehrmaliger Wiederholung dieſer Mags

10 regel wäre ſodann

10 4) die Einſtreuung von Gift, am beßten Arſenik- oder Krähenaugen-Präparat, in die wiedererſcheinenden 25 Mäuſelöcher erforderlich. Endlich

1 5) dürfte nur erſt ſpät, und nicht vor eingetretenem Regen die Ausſaat erfolgen. Die Zeit ihres Beginns

* ſey von den großh. Bürgermeiſtern zu beſtimmen, und müſſe, ſobald dies geſchehen ſey, gleichzeitig

1 ö der Anfang damit gemacht werden.

5 Ich ermächtige die großh. Bürgermeiſter dieſe Mittel überall, wo die fragliche große Vermehrung der Mäuſe ſtattgefunden hat, in ihren Gemeinden zur Anwendung zu bringen, und zu dem Ende unver

30 2 glich angemeſſene Polizeibefehle unter Bedrohung der Zuwiderhandelnden mit einer Strafe von 1 bis 5

. zu erlaſſen. Zugleich gewärtige ich mich, daß die großh. Bürgermeiſter den Vollzug dieſer Befehle auf das