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Da kommen wir an einer Hütte vorbei, in der sich viele Leute versammelt haben. Eine Frau kommt auf uns zu, erzählt uns, daß eine Frau in dieser Hütte gestorben sei, und bittet mich, doch einzutreten. Wir treten ein, es ist ganz stille. Meine Leser werden erstaunt sein, denn die Trostlosigkeit der Heiden im Sterben ist so groß. Ja, das ist wahr, aber hier sind wir auch in einem christlichen Hause.

(Fortsetzung folgt.)

Geschichten und Bilder aus Alt⸗Gießen.

36. Gießener Zustände in der ersten Hälfte des 18. Jahr⸗ hunderts.

(Fortsetzung.) 1742.

Sollen die Juden von der Gasse des Sonntags über bleiben, item keine häus⸗ liche Geschäfte treiben, darüber sehr ge⸗ klaget worden, daß sie zu backen, waschen Hund spinnen pflegten. Die briden Juden Vor⸗ steher sollen sogleich vor mich kommen. odem erschienen uff geschehene citation die beiden Vorsteher Hayum und Jud Löw und gaben auf geschehenen Vorhalt vor, wie sie, wo ihnen dergleichen von den ihrigen bekannt gemacht worden, erinnert, wie ja auch einige des Sonntags auf der gassen sich schließen sehen, werden es nur junge Leuthe oder frembde seyn, sie ihres Orths gäben nicht aus ihren Crämen Wahren weg, wenn solche gleich des Sonntags von personis Christ anorum honor t oribus(von vornehmen christlichen Personen) gefordert würden. Bemerkt sei, daß die Niederschrift über diese Verhandlung sehr schwer zu lesen ist, so daß für völlige Treue der Abschrift nicht garantiert werden kann.

Soll das Wesch⸗austragen verbotten und Herrn Bürgermeister angezeigt werden. Natürlich bezieht sich dieses Verbot nur auf die Sonn⸗ und Feiertage.

Klagte der Bürger Rinn, ein Woll⸗ weber, daß er von seiner Frau und deren Geschwistern übel tractirt und aus dem Haus getrieben werde. Diese(nämlich die Ehefrau) ist zweymahl citirt worden, aber allzeit ihre Kranckheit vorgeschützet, des⸗ wegen sie bedrohet, daß wo sie in 8 Tagen sich nicht sistiere, vor den Convent zu führen.

Weven einige, die die Leuthe in ihre Gesellschaft der Separatisten zu ziehen ge⸗ dächten und sich alle Mühe gäben wie ge⸗ dachter Hertling und dessen Schwager der Dreher Nahmens Mattheus und weill auch diese Leuthe ordentlich unter denen Pre⸗ digten zusammen kämen, als ist befohlen worden, fleißig zu vigilieren. In dieser Zeit wird oftmals geklagt, daß absonder⸗ liche Menschen ihre Mitbürger zur Sektirerei zu verführen suchten; welcher Art diese Sektirerei war, läßt sich nicht sagen. Johann

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Daniel Härtling, ein Schuhmacher, der 1761 im Alter von 52 Jahren starb, scheint die Seele dieser Bewegung gewesen zu sein. Schon zwei Jahre früher wurde in der Sitzung des Konventes protokolliert: Wurde von einigen Bürgern angezeigt, wie ein Beckergesell und Bürgerssohn Ludwig vulgo genannt Burcks Ludgen, einen großen Anhang von Leuthen sich mache, ihnen predige, auch zu ihnen in die Häußer käme und in Mühlen und wo sonst er vor die Leuthe zu mahlen pflege, sofort predige. Wären also deshalb die Seniores anzu⸗ halten, um zu erfahren, was er vor eine Be⸗ schaffenheit habe. Auf geschehenen Vortrag dieses haben einige unter denen Herren Senioribus decharirt, welcher gestalt sie diesen jungen Ludwig gesprochen, nichts irriges aber in der Lehre an ihm wahrneh⸗ men können, seine Discourse seyen nur von denen allgemeinen moralischen pflich⸗ ten, darin man nichts Verwerfliches wahr⸗ nehmen könne. Hätte dieser aber sich etwa verdächtig gemacht, hielten sie davor, man forderte von ihm den Grund der Hoffnung, die in ihm ist.

Immerhin scheinen sich auch noch im Jahre 1743 einige Gießener absonderlichen Ideen ergeben zu haben; denn man liest: Wurde angezeiget, wie zur Abendzeit ein starcker Zusammenlauf der Leuthe gegen das Seltzerthor und sonst sich zeige und auf die Conventiculisten acht hätten, auch weil Muthwillen verübten. Demnach scheinen diese Sektirer derart gewesen zu sein, daß sie die Lachlust ihrer verständigeren Mit- bürger herausforderten.

1743.

Ephraim K. gewesenen Bürgers und Schuhmachers alhier zwey Töchter sollen ein hochärgerliches Leben führen und be⸗ sonders in verwichener Jahrmarckts Nacht soll eine große Schande vorgegangen sein.

Die beiden Missetäterinnen wurden in der nächsten Sitzung verhört:Erschienen die zwey auf nächstvorhergehender Blattseite bemeldete Töchter des Ephraim K., welchen ihr böses und ärgerliches Leben, wovon im, vorigen Convent Anzeige geschehen, vor⸗ gehalten und verwiesen wurde. Allein sie wollten sich mit vielem Gewäsch rechtferti⸗ gen und nichts davon an sich kommen lassen. Es wurde aber solche Rechtfertigung als ein Zeichen ihrer geistlichen Blindheit und Unbußfertigkeit verworffen und sie zur Besserung ernstlich ermahnet, auch ge⸗ warnet, wo man bey fernerer Achtgebung auf ihr Leben sie in dergleichen bösem und gottlosem Wandel befinden sollte, sie nicht ungestrafft bleiben würden.

Der Müller in der hiesigen sogenannten. kleinen Mühl wird angebracht, daß er dem Trunck sehr stark ergeben und daher ein ärgerliches Leben führe mit Fluchen, Ver⸗ wünschung und übelen Tractament gegen