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5ft. 281

3lcuc infl«s,)tUuHR. an'ontag, seit JO. -iovemoer 1814

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WirOWichrr Mationsdnicht

Anfang November 1914. ^Zusammenstellung »ach Berichten der Tages- », Fachpresse)

initgetcilt von der Landgräsl. Hessische» couc. Landesbank, Filiale Fricdberg.

Ans den, fast fortwährenden Sinken der Zahl der Ar­beitssuchenden und der stetigen Zunahme der offenen Siel- len läßt sich schließen, daß auf dem Arbeitsmarkt eine all- gemeine Besserung eingetreten ist. Bei 386 berichtenden Firmen waren im September 324,100 Arbeiter beschäftigt gegen 427,700 in, Vorjahr, d. i. eine Abnahme von 24%; die entsprechende Ziffer in, August betrug 26,6% (Rcichs- arbeitsblatt.) Die Zahl der Konkurse hat sich von 476 im September auf 393 im Oktober erhöht, bleibt aber hinter der Vorjahrszisscr zurück. (Im Vorjahr stieg die Zahl von 680 auf 765.) (Franks. Ztg.)

Landwirtschaft.

Ilm einen, weiteren Steigen der sehr hohen Preise für Brotgetreide vorzubcugen und auch für nnvorhergcscne Fäl- lc vorbereitet zu sein, hat die Reichsregierung Höchstpreise für Brotgetreide festgesetzt und eine Reihe von Maßnahmen über ein schärferes Ausmahlen, Verbot der Versiittcrung und Zusatz von Kartoffelmehl erlassen, sodaß selbst im un­günstigen Falle Deutschland imstande wäre, auch bei langer Kriegsdauer seinen Lcbensmittelbedars selbst zu decken. Der Verlust an Brotgetreide reicht bis über die neue Ernte aus, sodaß Deutschland in das nächste Erntejahr sogar mit gewissen Getrcidereserven eintreten kann. (Nordd. Allg.) Tie Zuckerproduktion ist durch Gesetz kontingentiert wor­den, doch wird dadurch eine Einschränkung der Fabrikation zunächst nicht herboigeführt. Die Ausfuhr muß von Fall zu Fall genehmigt werden und wird nach den neutralen Ländern nur in den, früher stattgehabten Umfang erfolgen. Durch diese Maßnahmen soll die Rübenernte für deutsche Zwecke erhalte» bleiben und außerdem verhindert werden, daß England auf Umwegen deutschen Zucker bezieht und dadurch seinen Zuckerniangel und die stark gestiegenen Zuckcrprcise beseitigt. (Bcrl. Tagcbl. u. a. in.)

Kohle-

Die Gcwiunergebnisse der Kohlengewerkschaften im 3. Quartal bleiben erheblich hinter denjenigen des Vorjahres zurück, sodaß größtenteils eine Ausbeute nicht zur Aus­schüttung komnit. (Bcrl. Tagebl. Voss. Ztg. u. a.) Die Nachfrage nach Brennstoffen ist nach wie vor lebhaft. Ter Versand in, Ruhrkohlengebiet betrug Ende Oktober täglich etwa 24,000 Waggons gegen 2122000 im September. (Franks. Ztg.) Beim Kohlensyndikat betrug in, Septem­ber arbeitstäglich die Förderung 211,903 T. (177,816 T. im Vormonat und 329,273 im Vorjahr) und der rechnungs­mäßige Absatz 138,306 T. (97,921 T. im Vormonat und 264,867 T. in, Vorjahr). (Rhein. Wests. Kohlensyndikat.)

Eisen. Am Efsrnmartt ist die Lage im großen ganzen verändert Der Absatz beim Roheisenverband hat sich im Ok- tcb-r wieder etwas ermäßigt, da die Verbraucher im Septem­ber durch Abnahme der restlichen Ouartalsmengen größere Lager angcsammclt haben; der Oltobervcrsand betrug 4g Proz. vcr Beteiligung gegen 4g,7 Prozent im September. (Berliner Börscn-Zeitung, Börscn-Kouricr). In Halbzeug stellte sich der Jnlandsabsatz im Oktober aus etwa ein Drittel der Beteilig­ung, doch hat die Aushebung des Ausfuhrverbots einen günsti­gen Einfluß aus das Halbzeuggeschäft ausgeübt (Berl. Lokal- anzeiger), in Stabciscn wird nur das Notwendigste gelaust; befriedigend bleibt dagegen das Geschäft im Eisenbahnmate­rial. (Berliner Lokal-Anz., Kölner Ztg.) Die Wcißblvchsadri- lation hat durch die Arbeitercinbcrusungcn eine Einschränk­ung von etwa 25 Prozent erfahren, doch ist infolge des Aus­falls der englischen Einfuhr die Nachsrage eine sehr große und übersteigt die Lcistungssähigkeit der deutschen Werkzeuge. sBreslauer Zeitung).

Maschinen und Werkzeuge. Die Lage der Kleincisenindu- ftrie hat sich im Oktober etwas gcbcsiert und das Vertrauen kehrt allmählich wieder, doch leiden z. B. die für den Bau­markt arbeitenden Zweige nach wie vor unter schlechter Ve- slhästigung, die sür den Militärbcdars tätigen Fabriken sind dagegen flott beschästigt und erzielen lohnende Preise. (Leipz. Tagebl.) In der Maschinenindustric ist nach anfänglichem Stillstand eine Belebung eingetreten, wenn auch Umsatz und Preise noch zu wünschen übrig lasten. (Voss. Ztg.) Die Lage der Automobilindustrie hat sich nicht so gut gestaltet wie man crwaitete und wird nur als desriedigend bezeichnet. (Wirtsch. Korresp.).

Schissbau. Die Kricgsschisswelstcii sind zu auskömmlichen Preisen sehr gut beschäftigt; auch im Handelsschisfbau hosit das Echissbaugewerbe durch die mastenhaftc Vernichtung von Handelsschiiscil nach Friedcnsschluß zu einer sinanzicllen Kon­solidierung zu tommcn. (Franks. Ztg.)

Texiil-Industrie. In vielen Zweigen der Textilindustrie ist die Beschäftigung weiter eine überaus starke, so sind z. B. die thüringische Wirkwaren-Jndustrie und die Eladbacher Tex­til Industrie äußerst lebhaft beschäftigt und mit Aufträgen aus Monate hinaus versehen (Bert. Tageblatt, Bcrl. Börsen-Ztg., siölner Bolkszeitung).

Leder. Die Leder-Industrie ist sür Heereszwecke nach wie vor sehr lebhaft beschästigt, inzwischen ist auch auf allen ande­re» Gebieten eine ganz erhebliche Besterung eingetrcten. Die Aussichten werden als durchaus günstig bezeichnet, nur in Sport- und Luxusartikel» liegt der Geschäftsgang noch darnie­der. (Berliner Tageblatt). Aus den Ledervorräten und den inländischen Schlachtungen steht genügendes Rohmaterial zur Verfügung, uin den Hecrcsbedarf vollauf zu befriedigen und darüber hinaus auch den Bedarf der Zivilbevölkerung zu decken.

Pciroleu»,. Die deutschen Pelroleumvorrate weiden bei vorsichtiger Disposition noch lange zur Deckung des einheimi­schen Konsums ausrcichen. W.

Merkblatt

sür di« Hinterbliebenen der gesaltcne» oder an Wunde» und sonstigeu Kriegsdienftbeschädigungen gestorbenen Teilnehmer om Kriege 1814.

A. E n a d e n g e b ü h r n i s j c.

1. Hintecliißt ein gefallener usw. Kriegsteilnehmer eine W:lwc ober legitimierte Abkömmling«, so werden für einen gewis­se» Zeitraum nach dem Tode des Kriegsteilnehmers Gna- dcngebührnistc gewährt.

2. Gnadengebührnisie können auch gewährt werde», wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pslegelindcr, deren Ernährer er ganz oder überwiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit hint-rlätzt, oder wenn und soweit der Nachlaß nicht ausreicht, n,n die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken.

3. Der Antrag aus Zahlung der Enadengebühinisse ist entwe­der an diejenige stellvertretende Korpsintcndantur, zu oeren Ecschästsbereich der Truppenteil ustv. des Verstorbenen ge­hör» oder an das für den Wohn- oder Ausenthaltsort zu­ständige Bezirkslommando zu richten. Letzteres sorgt oann für die Weitergabe. An Belegstücken sind dem Antrag bci- zusügen;

:,) eine Bescheinigung des Truppemeils usw. über oie Höhe des Gnadcngehalts oder der Enodcnlöhnung des Verstorbenen und über die Dancr der Empsangsbe-ech- tigllNg,

b) eine militärdienstlich beglaubigte Bescheinigung über den Tod des Kriegsteilnehmers,

<) in den Fällen zu 2 außerdem eine amtliche Bescheinig­ung über den Verwandtschaftsgrad und das Verhältnis zum Verstorbenen.

Können Bescheinigungen der zu a und l> erwähnten Art nicht gleich beigcbracht werden, so sind bestimmte An­gabe» über den Dienstgrad, die Dienstleistung und den Truppenteil oder die Behörde des Verstorbenen erforderlich und als Ausweise über den Tod die in Händen der Antrag­steller besindlichen Mitteilungen der Truppenteile usw, Auszüge aus Kriegsranglisten oder Kriegsstammrollen, To­desanzeigen und Nachrufe der Truppenteile und Behörden im Militär-Wochenblatt oder in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften beizufllgen. Auch ein Hinweis auf die Num­mer der amtlichen Verlustlisten würde genügen.

Auf Antrag stellt das Zentral-Nachweise-Bureau des Kricgsministeriums in Berlin NW. 7, Dorothcenstr. 48, be­sondere Todesbcscheinigungen aus.

8. Vcrsorgungsgcbühriiisie.

4. Nach Ablauf der Enadenzeit erhalten die Witwe und die Kinder letztere bis zu 18 Jahren, Witwen- und Waisengeld, sowie Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld.

5. Der Antrag auf Bewilligung der Versorgungsgebührnisie z» 4 ist an die Ortspolizcrbehörde des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsorts zu richten.

An Belegstücken sind beizufügen: t) die Ecburtsurlunden der Eheleute (tonnen Wegfällen, wenn die Geburtslage aus der Heiratsurkunde ersichtlich sind oder wen» nur Waisen- und Kriegswaisengeld be­ansprucht wird oder wenn die Ehe über g Jahre bestan­den hat);

2) die Heiratsurkunde oder, wenn Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die bctresfenden Hei­ratsurkunden (Eeburts- und Heiratsurkunden der vor dem 1. 4. 1887 verheirateten, bei der preußischen Mi- litiirwitwenkasse versicherten Offiziere und Beamten be­finden sich in der Regel bei der Eeneraldirektion der preußischen Militär-Witwenpensionsanstalt in Berlin W 66, Leipziger Straße 5);

31 die standesamtliche Urkunde über das Ableben des Ehe­manns und, falls die versorgungsberechtigien Kinder auch ihre leibliche Mutter verloren haben, noch die stan­desamtliche Urlunde über das Ableben der Ehesrau (für den Ehemann gegebenenfalls einen der oben zu 3 erwähn­ten Ausweise);

4) die standesamtliche Geburtsurkunde sür jedes vcisorg- ungsberechtigtc Kind unter 18 Jahren;

5) amtliche Bescheinigung darüber, daß

a) die Ehe nicht rechtskräftig geschieden oder die eheliche Gemeinschaft nicht rechtskräftig ausgehoben war (kann wegfallen, wenn in der Stcrbcurkundc die Ehefrau des Verstorbenen mit ihrem Ruf-, Mannes- und Ee- burtsnamcn als dessen Witwe bezeichnet ist),

b) die Mädchen im Alter von 16 Jahren und darüber nicht verheiratet (oder verheiratet gewesen) sind,

c) keins der Kinder oder wer von ihnen in die Anstal­ten des Potsdamfchen Großen Milftärwaiscnhouscs ausgenommen ist;

6) gerichtliche Bestallung des Vormundes oder Pflegers;

7) Außerdem ist im Antrag anzugcbcn,

al ob und wo der Verstorbene als Beamter im Reichs-, Staats- oder Kommunaldienste, bei den Versicher­ungsanstalten sür die Invalidenversicherung oder bei ständischen oder solchen Instituten angestellt war, die ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staa­tes oder der Gemeinden unterhalten werden, b) der zukünftige Wohnsitz der Witwe.

C- Kricgseltcrngeld.

C. Den Verwandten der aussteigcndcn Linie (Vater und jeder Großvater, Mutter und jede Eroßmuttcr> kann sür die Dauer der Bedürftigkeit ein Kricgselterngeld gewährt wer­den, wenn der verstorbene Kriegsteilnehmer a> vor Eintritt in das Heer oder b) »ach seiner Entlassung aus diesem zur Zeit seines To­des oder bis zu seiner letzten Krankheit ihren Lebens­unterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat.

Der Antrag ist cbcnsalls an die Ortspolizeiverwaltung des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten vorübergehenden Aufenthaltsort zu richten. Ihm ist eine standesamtliche Sterbeurlundc über de» Gefallenen usw. falls eine solche noch nicht zu erlangen ist, ein Ausweis der zu 3 bezeichnet»» Art beizusiigen.

Kelmimtrrrachrrng.

Die in Fricdberg wohnhafte» INI Jahre 1885 geborenen Militärpflichtigen, lowie die Pflichtigen srühercr Jahrgänge, welche bis setzt eine endgiliige Entichewung noch nicku erhallen haben, werde» ausgefordcrt, sich in der Zeit vom l. bis einschließlich 10. Dezember !. Js. im hiesigen Stadthaus, Zimmer Nr. 10, II. Stock, zur Relruiieruugsstauuniolle cinzurnetden.

Auswärts Geborene des Johrgangs 1895 haben hierbei eine standesamtliche Eeburtsurlnnde, die Leute aus früheren Jahr­gängen lagegen ihic Militärpapiere (Losungsscheine, Musterungs- auswcis pp. vorzulegen.

Friedderg. den 30. November 1914.

Der Bürgermeister Stahl.

Fleischverdingung

sür die Garnison Fricdberg (Hessen), einschließlich der Reserve- Lazarette, für i. u vom 1. Januar bis 3t. Mär, l9l5 findet am Dezember . 9 Uhr vormiftags im Eeschäitszimmer der Garni'orverwaüu sg, Leonhardstr. Nr. 14, statt. Die Lieferungs­bedingungen ve.-cch daielbst aus, können auch gegen Zahlung der Selbstlosten bezogen werden. Versiegelte Angebote mit der Austchrist

..Angebot aus Fleischlieserung"

sind im Eeschäjtszimmei bei Earnisonvcrwaltung vor Beginn des

Termins abzugebcn.

_KmiilMvttlvlllliW frirbbft g j. K.

Strohlieserung.

Für den hiesigen Faselstall soll die Lieferung von 20 Ctr. Stroh vergeben werden.

Angebote sind bis zum 7. Dezember ds. Zs-, Vor­mittags 11 Uhr bei mir einzureichen.

Friedberg, den 30. November 1914.

Der Bürgermeister _ Stahl. _

§§ MMitiilchlilg. §§

Die Vorräte trockener Prellsteine aus der Fürst!. Grube Weckesheim sind ausverkauft. Wir ersuchen unsere Kundschaft, sich im Bedarfsfälle an die Fürstl. Grube Wölfersheim wenden zu wollen. Friedberg, den 28. Nov. i914.

_____ jätWidif K kl Mmaltung.

Infolge der riesig gestiegenen Mehlpreise sind wir leider gezwungen, ab 1. Dezember die Dreingabe an Brödchen bis aus weiteres aufzuheben. Mithin kosten 7 Brödchen 21 Pfg., 10 Brödchen 30 Pfg.

__ Sie Mer-JnilW Kn kNttll-Flliltrblllh.

Meihnachtsbitte

für die Verwundeten.

Das diesjährige Weihnachtsfest soll auch unseren per- wundetcn Kameraden in den hiesigen Lazaretten einen Strahl dantbarcr Liebe für ihre großen Opfer draußen im Dienste des Vaterlandes bringen und ihnen in der Hei­mat eine kleine Freude besche-ren. Darum bitten wir alle Freunde derselben in Stadt und Land um Geschenke aller Art, besonders um praktische Gegenstände (Wollenes Unter­zeug, Hosenträger, Geldtäschchen, Briespapier, Taschenlämp- chen, Zigarren, Tabak, Aepscl, Nüsse und dergl.) und Bücher oder um Geldspenden, die cs ermöglichen, den Weihnachts­tisch für unsere Verwundeten zu decken und das Herz der vielen, die das schönste Fest der Liebe und Freude fern von ihren Lieben feiern müssen, ein wenig zu erfreuen. Gaben sür bestimmte Verwundete, die etwa dem Geber nahestehen, werden om besten verpackt und mit Namensangabe des zu Beschenkenden übersandt. Alle Gaben bitten wir an Frau Oberinspektor Koch in der Gewerbeschule spätestens bis zum 13. Dezember einzusendcn oder abzugeben.

Prof. Werner. Stabsarzt Dr. Achert. Oberinsp. Koch.

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