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Jitut Tageszeitung. Montag, ocn 3. Auzu>t 1314.

Betr.: Mobilmachung.

Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis,, dag die Schulsäle in der Musterschule, sowie diejenigen^ der Schule im Stadtteil Fauerbach zum Einkleiden von Mannschaften erforderlich sind.

Der Unterrricht in den genannten Schulen fällt deshalb b>s auf weiteres aus.

Friedberg, den 1. Aug. 1914. »

Der Schulvorstand.

Stahl, Vorsitzender.

Betr. Mobilmachung-

Bckniintniachuug.

Nachstehende Bckanntuiaung bringe ich hierdurch zur öfscntlichrn Kenntnis.

Friedbcrg, den l. August 191 I.

Ter Bürge rmeister.

Stahl.

Brkanniinachung. .

Zur Sicherstellung der Betriebst taff Vorräte für Kriegs- zwecke wird gemäß Artikel des Gesetzes vorn 8. Juli 1911 l.treffend die innere Verwaltung der Kreise und Provinzen, l is aus weiteres jede Abgabe von Benzin und Benzol aus sämtlichen BerkausSstelle» und Lagern >>n Kreise Friedbcrg, Sei Meidung einer Geldstrafe bis z» neunzig Mark verbotr».

Von dem Verbote ausgenommen ist die Abgabe von Be», jin und Benzol:

a) an die Genicindebchördc gemäß 8 3 Ziffer 6 des Kriegslcistniigr.gcsctzcsi

d) an Private (Acrzlc nsw.) sofern durch eine von uns ausgestellte Bescheinigung die Ermächtigung zur Abgabe von Betricbsstosfen ausnahmsweise erteilt wird,

sofern Private für den Transport ihrer zu Kriegszwecken in Anspruch genomniencn Kraftfahrzeuge zum Gestellungs- ort einer Ergänziing ihres Bctricbsstoffvorrates bedürfe» sollten, sind die Gcmeiiiden auf ciitfprcchendcn Antrag ver­pflichtet, die erforderliche Menge gemäß 8 9 Ziffer 6 brL KricgslcislungsgejctzcL aus den Spcrrvorrätcu zur Vor- siigimg zu stellen. '

Jricdberg, den 1. August 1914

Großh. Krcisamt Friedbcrg.

Betr. Mobilmachung.

Großh. Kreisaint Friedberg.

Tic nachstehende Bekannt,nachung bringe ich hierdurch zur öffentlichcn Kenntnis.

Friedbcrg, den 1. August 1914.

Stahl. - '

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Vcknnntmachung.

hierdurch bckänü! P''ccdeaubhcbungsvorschrist wird

Pfcrdeaushcbiing jcde Ansfü^r^?, Becndtgung r

Kreise Friedberg verboten ist. -»-'-'.aus dem

Zuwidcrbaiidliingcn werden für jeden einzelnen Fall mit der in 8 27 des Kriegsleistungsgcsetzes vom 13. Juni >873 vorgesehenen Strafe von 150 M für jeden Contraven- tionsfall geahndet. Eine Ausnahme ffndet nur statt, werrn nachweislich der Verkauf a» Militärbehörden des AuS> hebungsbezirkcs oder an solche Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Milrtärbcamte, welche sich die Pferde für ihre Mobil­machung selbst beschaffen, geschehen ist. ' v<\

F r ie d b e r g, den 1. August 1914.

Großh. Krcisamt Friedbcrg.

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Belanutmachnng. . i

Ich bringe hierdurch znr öffentlichen Kenntnis, daß das für die Mobilmachung nötige Pferdcaushebungsgeschäft am Montag, den 3. August,

Tienstgg, de» 4. August,

Donnerstag, den 6. August und Freitag, den 7. August je Vormittags von 6 Uhr ab auf der Kaiserstraße dahier stattfindct.

Ten Pferdebcsitzern wird durch besondere Ladung noch mitgeteilt, an welchen der vorgenannten Tagen sic mit ihre» Pferden zur Aushebung zu erscheinen haben.

F r i e d b e r g, den 1. August 1914.

Ter Bürgcrmristcr.

k Stahl.

Bekanntmachung.

Ich mache die Besitzer derjenigen Pferde und Fahrzeuge, die bei dcr Mobilnrachnng z» stellen sind, auf folgende gesetz­liche Bestimmungen aufmerksam!

1. Ucbertret ringen der hinsichtlich der Stellung der s- Pferde zur Airshebung getroffenen Anordnungen werden nach 8 27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 mit Geldstrafe bis zu Einkmnderrundiünf- zig Mark geahndet. *" .? «>.,

H. Pfcrdcbesitzer. welche ihre geflcllungspflickit>gest Pferde nicht ungesäumt und vollständig vorführcn, haben außer dcr gesetzlichen Strafe zu gegenwärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffnug dcr nicht gestellten Pferde vorgcnommen wird.

8. Ter Verkauf eines Pferde- vor erhaltener Gestcl- lungsauffordcrrmg entbindet nicht von dessen Ge­stellung, fasern die Ablieferung an den neuen Erwer- ber noch nickt erfolgt ist. Eine Ausnahme findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf an die Militär­behörde, an Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militär- bcamte, welche sich ihre Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, erfolgt war.

4. Don Bekanntgabe des Mobilmachungsbefehls bis ».ich Dcendigimg dcr Pfcrdcaushcbung ist jede Ausführung von Perfde» in andere Kreise oder Ortschatten ver­boten. Zuwiderhandlungen werden für jeden ein­zelnen Fall mit der in 8 27 des Kricgsleistungsges- tzes vom 18. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. Eine Ausnahme von dem Verbote findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf an Militärbehörden des Aushebungsbezirkes oder an solche Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militärbeanrte, welche sich die Pferde für die Mobilmachung scllist beschaffen, ge­schehen ist. __

8. Bei der Vorführung müssen die Pferde durch den Be­sitzer versehen sein mit: Halfter, Trense, zwei minde­stens 2 Meter langen Stricken und gutem Husbeschlag^, Dcr Wert dieser Stücke ist in der Taxe mit enthalten.

' Fehlt eines derselben, sa werden die dadurch cnk- ^ stehenden Kosten bei der Tarsumine in Abzug gS- * knackst.

ß. Pferde, welche als brauchbar auSgewählt- aber zu­nächst nicht abgenommcn worden, find von den Be- [ jiyern, oer iuceumny t/ei mit»,*. ± uswu^wte*» auf drei Wochen, vom Tage der Aushebung an gcrech- f net, zur Verfügung der Militärbehörde zu halten.

Bis zur förmlichen Abnahme haben die Besitzer oder s deren Beauftragte die Pferde zu beaufsichtigen und' aus eigene Kosten zu verpflegen. Wenn die Besitzer out,er nicht genügen, werden die da­

durch entstandenen Ko»-.. w m,s*abluno der Tor- summe in Abzug gebracht. - C*<-

7. Bei den bereits früher gemusterten Pferden find cm den Halstern der linken Seite die BesttimnnngStäsel- cheu, welche die Designation der letzten Musterung nufweisen, zu befestigen.

8. Schläger und bissige Pferde sollen ausdrücklich als solche bezeichnet werden, uni Unfällen vorzubeugrv.

Friedbcrg, den 1. August 1914.

Der Bürgermeister.

Vti > . ß<K-: Stahl.

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Betr. Mobilmachung. v r !

Bekanntmachung Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß nach 8 29 VIII. der Wehrordnung nach Eintritt einer Mobil­machung alle Zurückstellungen ihre Gültigkeit verlieren, die Zurllckgestellten einerlei, ob auf Reklamation oder Wege« Fehler zurückgestellt sich bei dem demnächst stattsindendcn Kriegserfatzgcschäst zu stellen habe«. _

Seite 3.

Eine Zurückstellung kann jedoch bei Letzteren bis z> ir nächsten MustcrungSgefchäst von neuem ausgesprochen W.'i- den.

Friedberg, 1. August 1911

Ter Bürgermeister.

S l o 4 l.

Bckaiiiitinachnng.

Die zum nrilitärischen Nachrichtendienst benutzte» B.--s. kaubcn tragen die ihnen anvcrtrautcn Tepejchen in Alumi- ninmhülfcn, die an den Schwanzfedern oder an de» Stän­dern befestigt sind.

Trifft eine Taube nüt Depesche in einem srsuiden Taubenschlage ein oder wird sie eingefangen, so ist sie o!me Berührung der an ihr befindlichen Depesche »nvcrziig.ich. falls eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls an den Gcmcindevorftand zu übergeben, dcr für die Weiterbeförde­rung der Dcpefck)e an die Fortifikation Mainz sorgen wird.

An die Ortspolizeibchörde sind des weiteren auch .16511- liefern alle Brieftauben, die im Gebiete dcr Gemarkung be­herbergt, geffmden oder eingcsangcu werden, und die nicht Tauben des Verbandes deutscher Bricstcwbeiiliebb iler- Vereine sind.

Die Durchführung dieses Verfahrens crlieifcht oic -ntige Mitwirkung der gesamten Bevölkerung. Von ihrer patrioti­schen Gesinnung wird erwartet, daß jedermann, der in den Besitz einer Brieftaube gelangt, bereitwillig den vorstehen­den Anordnungen entsprechen wird

Friedbcrg, 1. Anglist 1914

Ter Bürgermeister Stahl.

Bekanntmachung Rr. 2.

Aus Anordnung des Staatssekretärs des Reis.Postamts, Beschränkungen säe den Post-, Telegraphen- und Froasprcch- »erlehr.

1. Po ft »er ke he mit dem Auslände,

Von jetzt ab werden nach dem Ausbund und den deutschen Schutzgebieten mit nachstehend aufgeführten Ausnahmen nur noch offene Postsendungen in deutscher Sprache angenommen und besördert, Pakete sind nicht mehr zulässig. Private Mit­teilungen in geheimer (chissrierter oder oerabrcdctee) Sprach« oder in anderer als deutscher Sprache, sernce solche über Rüst­ungen, Truppen- oder Schisfrbewegungen oder andere militä­rische Maßnahmen sind verboten, es sei denn, daß sie von mili­tärischer Seite als zugelasieu bescheinigt find,

Wertbrief« und Kästchen mit Wertangabe sowie Postaus- trägc nach dem Ausland und den deutschen Schutzgebieten ton­nen irdoch unter besonderen Bedingungen zur Beförderung übernommen weiden: Die Ausliescrung ist nur unmittelbar bei Postämtern zulässig, soweit sie nicht militärischerseits für be­stimmte Bezirke ganz verboten wird; die Ausliescrung bei n-'gr-ftbilsst-Il-n und durch die Landbricfträger ist demnach verboten. Briefliche Mitteilungen, soweit sie iibrr- haupt zulässig sind, müffen ln deutscher Sprache abgesaßt sein und dürsen ekinen verdächtigen Inhalt haben. Die Sendungen sind bei den Postämtern offen vorzulegen und demnächst unter Ueberwachung der Beamten zu verschließen und zu versiegeln, a. iiiitt.,*.,, und Fernsprechverkehr mW dem Ausland und t«. InIon»« Privattelegramm« na dem Ausland und lm Inlande müs­sen in offener und deutscher Sprache abgesaßt sein. Tele- gramm« in fremder oder in geheimer (chissrierter oder vcrab rcdcter) Sprach« sowie solche über Rüstungen, Truppen- oder andere militärische Maßnahmen sind verboten.

Di« Telegramme müssen bei der Auslieserung mit Namen uud Wohnung des Absenders oersehen sein. Aus Verlangen mästen sich Absender und Empsänger über ihre Persönlichkeit ausweisen.

Der private Fernsprechoerkehr nach dem Ausland und nach einigen am Schalter zu erefagenden Grenzgebieten des Inlan­des wird eingestellt. Außerhalb dieser Grenzgebiete dürsen Gespräche im inncrn deutschcn Verkehr nur in deutscher Sprache geführt werden und keine Mitteilungen über Rüstungen, Trup­pen- oder Schiffsbewegungen oder ander« militärische Maß­nahmen enthalten, i Der Funkentetrgraphenverkehr wird eingestellt.

Weitere Beschränkungen oder Erleichterungen des Post», Telegraphen- und Fernsprechverkehrs bleiben Vorbehalten,

Kaiserl. Deutsche Oberpoftdirrltion Darmstadt,

Erna und Nje.

Roman von D. Feußner.

18 (Fortsetzung).

Entsagen? O, wie öcrgcsschwcr deuchte ihm aus einmal dieses Wort, und die Gewalt seines Inhaltes unffaßte sein ganzes Selbst, als wollte cs seinen edelsten Lebensnerv töte». Ja, es riß in ihm etwas entzwei: er sollte scheiden von dein Liebsten auf dcr ganzen Erde uud dieses Schreiben tat ihm so unendlich weh.

Was sind körperliche Schmerzdn gegen das Leiden dcr verwnndewn Sclc? Jene werden gelindert und geheilt durch natürliche Basfnme, aber diese vernarben nur lenkst unter dcr milden Hand der Zeit, um bei dcr kleinsten Be» rührung aufs neue zu bluten und zu schmerzen, bis die ent- gültigc Hcilniig hcrbeigesührl wird, da? Herz zum Wcitcr- fchlagcn zu milde ist, sich noch Rübe sehnt uud diese.ist)'.Tode

im Grabe findet.

Was er machen wollte und »nißte, war ihm gegenwär­tig noch nicht klar, aber im Zimiiicr litt es ihn nicht niehr

er sehnte sich hinaus in di« Ferne, zu seinem alten Be­kannten, dcni düsteren Walde.

Wehe Wind und kühle meine Wangen,

Komm' Erinn'rnng, stille mein Verlangen, Döglcin die ihr Leiben noch nicht kennt Euch iaa allein ,ck wie'K im Herren breuntl

Diese Worte hatte er schon wiederholt dem düstere« Walde zugerufen, und jedesmal war ihm das geheimnisvolle Rauschen der Bäume als trostsendende Antwort erschiencn.

So stürmte er denn hinaus, um die Nähe der Menschen zu fliehen: sich in dcr Einsanckeit zu sammeln und zu stärke» gegen die Angriff eseines herben Schicksals.

Sein Weg ging über die Brücke des Flusses, bog dann rechts ab, um zugleich als Damm gegen die Flut am lt f ec entlang zu führen. Rach ungefähr einer halbe» Stunde trennen sich in einer Waldeckc Weg und Fluß. Jener führt in einer sanften Krünunung nach links in den herrliche» Hochwald und dieser schlingt sich als ein» seine Ostscite ein- säumendes, breites Silberdond, um denselben.

Hastig ging Roderich den Damm entlang und verlor sich bald in den Schatten des rauschenden Waldes.

Vor den Schietzstöirden führt ein Weg von den, Hauptweg« ab, inrmer'tiestr in den Wald hinekn. Diesem folgend, kam' er bald auf eine Waldwiese, welche sich a» einem schönen mit einigen Schlingpflanzen durchwachsenen Teiche ausbreitet.

Du Waldidhlle tust mir wohl",

murmelten seine Lippen, hier will ich vergessen, was mir bisher als schönstes Bild vor meiner Seele stand, hier will ich mienc letzte Hoffnung zu Grabe tragen und erstarren lassen, was vordenr feurig glühte.

Nickt weit von >l»n äffe ein alles Reb, von seinen beiden

Jungen umspielt; unbekümmert um den einsamen Man» stellten sich alle drei ibres sorglosen Daseins.

Ich beneide euch, um euer stilles Glück, uin -eure Zn- stiedenheik, drum will ich versuchen, von euch etwas zt« lernen."

In den Chatten einer mächtigen Rotbuche toarf Rode­rich sich nieder, um wenigstens im Geiste noch einmal hinzu- eilen an die unvergeßliche Stätte, wo er geglaubt batte, ein Herz zu gewinnen.

Wie anmutig ün5 wie von Liebreiz der göttliche» Venu« übergosscn, sah er sie damals durch den Wald schreiten, b imr kam der für ihn furchtbare Moment ihres Verschwindens und endlich der ihn beglückend«, als er die scheinbar Lcblc-'e den tückischen Fluten entriß.

Die erste große Täuschung seines hoffnungsvollen Lebens war ihm heute widerfahren: er hatte gelernt, war es hitsjff jxiper süßesten Hoffnung beraubt z» werden, ab«, auch,'daß man von dem Leben nicht zuviel «rwarreu und n r dein darf.

Es gibt Momente, in welchem auch ein starkes Hertz schwach, und ein hoffnungsvolles aller Hosstiuugen bar wirb. Die Hindernisse, welche sich in den Weg des Dasein? a»i- türmen, erscheinen ihm unüberwindUch und angekränkelt von feiger Furcht vor dem Koinpfe gegen das Geschick, gleitet cs der sein Leben vernichtenden Dcrzweisluna entqeoen- IFortseßutig fotflfl,