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Schnitt die Ursache zur endlich notwendigen Abnahme der ganzen Beines bildet, nun, dann bedeutet unsere Sorglosigkeit eitlen solch unverzeihlichen Leichtsinn, daß wir ihm die Hauptschuld an dem Unheil zuschreiben müssen und den, der uns den 7 ::itt beibrachte, demgegenüber nicht mehr für die Folgen des . :!nstcs des Beines hastbar machen dürfen. Aus der anderen Sei e kann inan »NS billigerweise aber nicht ansinnen, lebens- .ssahr'ich« Operationen auf uns zu nehmen, bloß damit der,
-h dessen Schuld unser Körper zu Schaden kam, möglichst bil- : wcgkonimt. Wo also liegt die Grenze? Wo setzt die Opera
ion:-flicht zugunsten dessen ein, den wir für das erlittene lebel in Anspruch nehmen? Zwei kleine Beispiele mögen die .''»sichten der Richter darüber zeigen.
Ein Raufbold sangt mit einem Strassenpassanten nächt- ' cherwcile Streit an und bricht ihm dabei ein Fingerglied. 7 ie unglaubliche Sorglosigkeit des Berletzten führt schliesslich dazu, dass ihm der Unterarm abgenommen werden mutz. Nunmehr ist der Verletzte gänzlich arbeitsunfähig und verlangt als krsatz von dem Schadenstiftcr Zahlung lebenslänglicher Rente. Her Verklagte aber wendet dagegen ein: „ich brauche nichts zu zahlen, denn Dich selber trifft bei weitem die grösste Schuld: durch ganz geringfügige Operation hättest Du Deine volle Er- werbssähigkeit sehr bald zurückcrlangt". Was sagt der Richter? 5:i lehnt mit Rücksicht aus das schwerwiegende eigne Verschulden des Klägers bei der Wundbehandlung jede Ersatzpflicht des Beklagten ab. Denn der behandelnde Arzt hatte die Abnahme des verletzten Fingergliedes unbedingt notwendig genannt. Deshalb war der Kranke verpflichtet, sie alsbald vornehmen zu lassen, weil sie weder eine schwierige noch eine gefährliche Ope- rution bedeutete und ihm den Unterarm erhalten hätte.
Natürlich haben wir ein freies Selbstbestimmungsrecht über unseren Körper. Indes sind diesem Rechte dort Grenzen gezogen, wo es sich lediglich um Eigensinn oder um rücksichtslose, selbstsüchtig« Ausnutzung der Haftung Schadencrsatzpjlichtiger handelt.
Ein zweites Beispiel: Der Fahrgast einer elektrischen Stra- ssenbahn wird beim Zusammenprall zweier Wagen schwer verletzt und hierdurch schliesslich ganz invalid. Die Gesellschaft, die »n sich hierfür bllssen muss, verweigert aber gleichfalls die gewünschte Rentenzahlung mit der Begründung, in dem schlimmen Ausgang sei der Verletzte selber schuld, weil er sich nicht vom Arzte habe operieren lassen. Jedoch erkennt das Reichsgericht den Einwand hier nicht an, sondern verurteilt die Beklagte zum Ersatz des vollen Schadens. Freilich hatten auch im gegebenen Falle zwei Sachverständige von einer ganz ungefährlichen Operation am rechten Dammbein und am Kreuzbein eine bedeutende Besserung prophezeit. Zwei andere Aerzte hatten dagegen den vorgeschlagenen Eingriff nur für einen keineswegs ungefährlichen, schmerzlosen und erfolgverheitzenden Heilungs- Versuch erklärt. Bei solcher Sachlage aber kann nach der überzeugenden Sprache unseres obersten Gerichtshofes die Verweigerung der Operation gewiss kein fekbfifüchtiges Ausnutzen der Ersatzpflicht der Gesellschaft gescholten werden, vielmehr ist's hier das gute Recht des Verletzten, Zweifel an der Gefahrlosigkeit und an der erwarteten Hebung der Erwerbsfähigkeit zu hegen. Das Reichsgericht aber erkenrrt eine Pfticht des Verletzten, sich im Interesse des Schadenstifters operieren zu lassen, nur unter drei Voraussetzungen an.
Es mutz die Operation nämlich 1) vollständig gefahrlos sein. Das ist sie, wenn sie nach dem Stande der ärztlichen Wissenschaft glücklich verlaufen muss, falls nicht unvorherfehbare llmstände dazwischen kommen. Damit scheiden bereits alle Operationen aus, die nur in der Ehloroformnarkof« vorgenommen werden können, weil man bei ihnen die Möglichkeit tätlichen Ausgangs trotz sorgfältigster Untersuchung nie mit vollster Bestimmtheit verneinen kann.
Es darf die Operation 2) mit nennenswerten Schmerzen nicht verbunden sein, und sie muss 3) mit Sicherheit eine beträchtliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Verletzten erwarten lassen. Schließlich aber verweigern wir jedwede Operation auch dann mit gutem Rechte, wenn der Schadenersatzpflichtige nicht von vornherein die notwendigen Kosten übernimmt. Misslingt aber der ärztliche Eingriff: so fallen all dir schlimmen Folgen hieraus noch obendrein dem an dem Leiden Schuldigen zur Last.
Der Kronprinz bei tim Mßn-rrn.
Berlin, den 15. März. 1914.
Unter zahlreicher Beteiligung seiner Mitglieder und von Gruppenvorständen hielt der Deutsche Psadsinderbund in den Räumen des Landwehr-Offizierskafino eine Hauptversammlung ob. Am Vormittag fand als Einleitung zur Hauptversammlung im Gruncwald eine Uebung des Pfadjinderkorps statt, an der auch der Kronprinz tcilnahm. Er wurde von dem Vorsitzenden Konsul Daschwitz auf dem Exerzierplatz Eichkamp empfangen und begrüßt und an den llebungsplatz geleitet. Die Führung des Pfandfinderkorps übernahm der Reichsfeldmeister Tiajot Bayer vom Infanterieregiment in Halberstadt, welcher dem Kronprinzen die verschiedenen praktischen Betätigungen der Pfadfinder vorfiihrte. Es wurden u. a. Telephonver- bindungcn auf selbst gelegten Feldtclephonen hergestellt, erste Hilfe bei Verwundeten gezeigt, Brückenbau, Zeltebaucn u. a. m. praktisch ausgeführt. Besonders lebhaft interessierte den Kronprinzen die Rettung eines in einem Baum« hängen gebliebenen Fliegers. Ferner nahmen an der Uebung teil Prinz Karl von Rumänien, Ministerialdirektor im Kultusministerium v. Bremer, General v. Blume, Generalleutnant v. Mülmann, Admiral Dehnhardt, die Polizeipräsidenten v. Jagow und v. Hertzberg, Gras Hcnckel von Donnersmarck und Bürgermeister Dr. Wettstein.
Am Nachmittag fand dis Hauptversammlung unter dem Borsitz des Konsuls Baschwitz lBerlin) statt, der die Erschienenen warm begrüßte. — Major Bayer erstattete den Geschäftsbericht. Der Psadsinderbund wurde im Januar 1911 gegründet und hat sich aus ganz kleinen Anfängen heraus entwickelt. Besonders stark sei das Anwachsen im vergangenen Jahre gewesen. Am 1. Februar 1913 zählte der Bund 145 Ortsgruppen mit 40 000 Mitgliedern, am 31. Dezember desselben Jabres 268
Neue Lageszerrrrng. Dienstag, den 17. März 1914.
Ortsgruppen mit 80 000 Mitgliedern. Die Zahl der Feldmeister — das sind Führer der einzelnen Pfadfindergruppen oder Abteilungen — ist von 1000 auf 2000 allgewachsen. Einschliesslich aller unterstützenden Mitglieder sind zirka 80 000 Personen im Bunde tätig. Im Jahr 1913 sind ferner drei neue Landesverbände gegründet worden, und zwar Rheinland, Westfalen und llntcrelsaß. Ein Landesverband Hessen-Nassau ist in der Gründung begriffen. Als Gaue wurden u. a. neugcgründet Hamburg, Diedenhofen, Münstcrland, Badischer Eeegau, Dresden, Leipzig, Oberschlesien, Erzgebirge, Belgisches Land Kamenz und Frankfurt a. M. Der Pfadfinderbund zerfällt somit in vier Bundesseldmeistcreien — Nord, Ost, West, Süd, — zehn Landesverbände und 16 Eauverbändc, denen wiederum die genannten 266 Ortsgruppen angehören. Reu ist eine erhöhte Werbetätigkeit im Auslände. Man habe nicht an internationale Beziehungen gedacht, sondern man habe versucht, die deutsche Jugend im Auslande zusammcnzufasscn. Man komme vorwärts, wenn auch nur langsam. Die Schwierigkeiten liegen nicht nur in den Entfernungen, sondern auch darin, daß man den ausländischen Gruppen keine direkte Unterstützung, sondern nur briefliche gewähren kann. Immerhin sind einige Erfolge erzielt worden. Es sind Pfadfindergruppen gebildet worden in Luxemburg, in Böhmen, in der Türkei, in Rumänien, in Canada, Mexiko und Brasilien, und es scheint, daß sich auch in der Südsee einige Abteilungen bilden werden. Doch liegt das Ziel, überall wo Deutsche sitzen, Landesgruppen zu gründen, noch weit in der Ferne. Redner resümiert sich dahin, dass sich in der Bewegung kein Nachlassen gezeigt habe, wohl aber eine Gesundung, das heißt, kleine nicht lebensfähige Ortsgruppen sind cingegangcn, enorm große sind, stark zurückgegangen, aber was geblieben ist, ist ein treues und gut ausgebildetes Pfadfinderkorps. — Die übrigen Beratungsgsgenstände nehmen einen mehr internen Eharaktcr.
Ans der Heimat.
* Giesse», 16. März. (Schöffengericht). Der bereits öfters vorbestrafte Damenschneider Arnold h. von Luttingen z. Zt. in Heidelberg in Untersuchungshaft, war als Handwerksbursche hierhergekommen. Von dem Herbergsvater wurde er an eine Frau K. von hier zum Anfertigen eines Kostümkleides verwiesen. Er wusste die Bedenken der Frau K., ihm Geld zur Be- fchaffung der Zutaten zu geben, zu zerstreuen und verschwand dann mit den ihm zu diesem Zweck ausgchändigten 8 Mk. auf Nimmerwiedersehen. Er erhielt wegen Unterschlagung eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen, worauf 2 Wochen Untersuchungshaft angerechnet wurden. — Der Fuhrmann Gr. vml hier hatte ein Pferd beim Entladen von Kohlen durch fortgesetztes Schlagen mit der Peitsche boshaft gequält und roh misshandelt. Durch Strafbefehl war chm eine Geldstrafe von 30 Merk evt«. 15 Tage hast zudiktiert worden, welche Strafe vom Schöffengericht bestätigt wurde. — Der Schreiner Kar! S. von Lollar riß an einem Eartenzau» eine Spalierlatte ab und brach den oberen Zaunläuser entzwei. Er wurde zu 10 Mark Geldstrafe evtl. 2 Tage Gefängnis verurteilt. — Die jetzige Ehefrau des Kutschers Jakob L. von Wiesbaden, Emma geb. Momberger. war vor chrer Verheiratung als Weihzeugbejchließerin an der chirurgischen Klinik in Stellung. Das in sie gesetzte Vertrauen benutzte sie dazu, um allerhand Wäschestücke, wie Handtücher, Unterhosen, Nachtjackcn, Bett- und Kopsbezüge, sozusagen eine ganze Ausstattung im Gesamtwerte von etwa 800—1000 Mark zusammenzustehlen. Als dann nach chrer Verheiratung chre Schwester die ledige Elisabeth M. von hier ihre Nachfolgerin wurde, riet sie ihrer Schwester auf gleicher Weise Wäschestücke mitzunehmen, es dürfe aber nicht weiter auffallen. Die Sachen selbst brachten beide in die Wohnung ihrer kßktern, der Fuhrunternehmer Karl I. 2. Eheleute von hier. Die Anklage richtet sich deshalb gegen diese als Hehler unter der Behauptung: dass die Eltern ihres eigenen Vorteils wegen diese von ihren Kindern gestohlenen Sachen, von denen sie wussten oder den Umständen nach «»nehmen mussten, dass sie mittelst einer strafbaren Handlung erlangt waren, verheimlicht oder sonst an sich gebracht haben. Die Ehefrau L. war in vollem Umfange geständig. Ihre Schwester Elisabeth bestritt auch heute die bei ihr gefundenen Sachen aus der Klinik entwendet zu haben. Auch die Ehefrau I. behauptet, dass sie die bei ihr gefundenen Gegenstände teils in hiesigen Geschäften und von Händlern, teils auf Versteigerungen erworben habe. Auf Befragen: warum sie aus der Wäsche die Zeichen entfernt habe, ettlärt sie dies damit, dass sic dies nur bei den von Händlern und auf Versteigerungen erworbenen Gegenständen getan habe, damit auf der Bleiche nicht gesehen werden sollte, dass es gebrauchte Wäsche sei. Der Ehemann I. will von dem ganzen Treiben nichts gewußt haben. Das Gericht kam auf Grund der Beweisaufnahme und des Geständnisses der Ehefrau L. zu der Ucber- zcugung, dass die Elisabethe M. sich ebenfalls eines fortgesetzten Diebstahls von Wäschestücken aus der Klinik habe schuldig gemacht, die Eheftau I. unbedingt als Hehlerin in Betracht komme, und verurteilte deshalb wegen fortgesetzten Diebstahls die Ehefrau L. zu 4 Monaten, die Elisabeth M. zu 1 Monat Gefängnis. Wegen Hehlerei erhielt dis Eheftau I. eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten, der Ehemann I. wurde fteige- sprochen.
* Frankfurt -. M., 17. März. Ganz dem bescheidenen Wesen des grossen Gelehtten entsprechend sollte die Feier des 60. Geburtstages von Paul Ehrlich nur im allcrengsten Kreise der Verwandten, Freunde und Mitarbeiter gefeiert werden. Aber der Wunsch des Geburtstagskindes wurde nur wenig respektiert. Eine Hochflut von Briefen, Telegrammen und Blumenspende» ergoß sich am Samstag in das Gclchrtenheim der Westendstrasse: um die Mittagsstunde brachten etwa 40 Vertreter der verschiedensten Körperschaften und Behörden Exzellenz Ehrlich ihre persönlichen Glückwünsche dar: Professor Sachs für das Therapeutische Institut Frantsutt, Geheimrat Riesser für di- Schüler Ehrliche, Geheimrat v. Weinberg für die Eastella- und Höchster Farbwerke, die ihm ein neues Laboratorium schenkten, Prof. Freund für die Frankfurter Akademie, Oberbürgermeister Doigt für die Stadt Frankfurt, Prof. Dr. Rehm für das Städtische Krankenhaus. Prof. Hcribeimer überreichte eine mit 400 Un-
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terschriftcn versehene Kundgebung der namhaftesten Derm^ logen, Geheimrat Posener (Berlin) übergab die Paul Ehrlich Nummer der „Berliner Klinischen Wochenschrift«. Ausserdem
überreichten ihm seine Mitarbeiter eine 700 Setten umsasiend- Festjchrift, die in 37 Einzeldarstellungen Ehrlichs hervorragende Bedeutung und Lebenswerk schildert. Ein Festmahl im „Frankfurter Hof" schloss die schlichte Feier.
Gegen das Kupieren der Hnnde wendet sich ein Aussatz im letzten Doppelheft der Monatsschrift des Berliner Tierschutz. Vereins „Anwalt der Tiere". Darin heisst es: „Das V-rliirzen der Ohren »nd des Schwanzes bei Hunden ist eine altgewohnte Sitte, die eine Unsitte genannt und endlich abgeschafft werden muss. Kein Mensch sollte cs auf fein Gewissen laden, einem wehrlosen Tier so furchtbare Schmerzen zu bereiten und cs zeit, lebcns zu verstümmeln. Di- Hundeohren und der Sundeschwan, gehören zum Hund: andernfalls ist es ein verpfuschter Hund nicht ein verbesserter. Neben der Verschandetung ist dieses Per! sahren für die Tiere auch gesundheit-schädlich. Da man nöm. lich meistens kurzhaarige Sunde, bei welchen (im Gegensatz z, Spitzen und Ass-npintscherns die Innenseite der Ohren unbe. haart ist, vcrstutzt, so wird durch das Abschneiden des Behang, der Echörgang ziemlich blossgelegt. Insekten und Regen habe, sreten Zugang und verursachen leicht Entzündungen und Er- kältungcn. Die Richtigkeit dieser Behauptung hat man lang« in Jägerkreisen erkannt; denn den Jagdhunden werden die Ohren nicht beschnitten. Während die Schwänze den Hunde, schon wenige Tage nach der Geburt abgeschnitten werden, kürzt man die Ohren meistens erst nach sechs Wochen. Wer Gelegen, heit gehabt hat, soeben kupierte junge Hund- unter entsetzlichem Schreien umherjag-n zu sehen und stundenlang wimmern z, hören, der wird dieses barbarische Verfahren auf immer ver. werfen. Noch viel abscheulicher ist die Quälerei, wenn bei ausgewachsenen Hunden noch ein Nachoerschnciden der Ohren oder ein Nachoerkürzen der Rute vorgenommen wird. Und zur rohe, sten Schinderei artet das Nachtupieren aus, wenn dann noch eme sogenannte Nachbehandlung eintritt, bei der durch nieder- trächtige Kniffe an den im Zustand der Heilung befindlichen Gliedmassen <z. B. durch Ausziehen der Ohren) irgendwelcher Schönheitsfehler abgestellt werden soll. Jedensalls ist es Pflicht aller Ticrschutzoereine, gegen diese Barbarei endlich entschieden vorzugehen. Kein Mitglied eines solchen Vereins und keiner, der sonst ein Tierfreund sein will, sollte ein so oerstümmcttes Tier kaufen! Auf den Hundeausstellungen dürsten keine kupierten Hunde mehr zugelassen und niemals mehr mtt Preisen ausgezeichnet werden.
Hessen-Nassau.
* Bad Hamburg, 16. März. Durch Leuchtgas versuchte sich in einer hiesigen Villa ein junges Mädchen zu vergiften. Es wurde rechtzeitig entdeckt und konnte deshalb von einem Arzte nach längeren Bemühungen wieder ins Leben zurückgerufe» werden. -
* x. Usingen, 16. März. Der Pferdeversicherungsverein siir den Kreis Usingen hielt im „Adler" seine diesjährige Genera!» Versammlung ab und gleichzeitig die Feier seines 25jährigen Bestehens. Im Jahre 1913 zählte der Verein 384 Mitglieder mit 455 Pferden und Fohlen. Die Verficherungsfumme betrug 368,000 Mark. Die Versicherung erstreckte sich auf 43 Gemeinden des Kreises. An Prozenten wurden 2, 2%, 3, 2% erhoben. An Entschädigungen bezahlt in 17 Fällen 7355 Mark. Die Einnahmen dettugen 13,227 Mk. 92 Pfg., die Ausgaben 12,154 Mt. 93 Psg. Das Vereinsoermögen beträgt 4111 Mk. 94 Pfg. Die Ergänzungswahl der Verwaltungsrats-Mitglieder und Stellvertreter ergab die Wiederwahl der Herren Georg Steinmetz, Wilhelm Philippi aus Ufingen und Fritz Ohly-Westerseld. A!- Stellvertreter die Herren Jean Herdt hier, Heini. Wilh. Wirrh- Eschbach und Wilh. Müller in Naunstadt. Als Ersatztaxator für 1914 und 1915 wurde an Stelle des verstorbenen Herrn Re- ber-Eschbach, Herr Heinrich Brückel daselbst gewähli. Der Verein kann auf seine 25jährige Tätigkeit mtt Stolz zurückblicke,!.
* x. Eschbach, 18. März. Unter der Leitung des Herrn L Eolz-Hundstadt fanden die bereits früher angekündigtc» Sprengoorführungen mtt Rompottt C in hiesiger Gemarkung statt. Es hatten sich viele Zuschauer versammelt, am meisten aus Eschbach, ferner Interessenten von Usingen, Westerfeld. Wernborn und Michelbach. Es wurden schwere Bäume ausge-
oisen, schwere Lagersteine gesprengt, sowie Baumgruben herstellt. Sämtliche Vorführungen fanden grossen Beifall. Eine ildige Wiederholung ist in Aussicht gestellt worden.
* Höchst a. «!„ 16. März. Wegen amtlicher Verfehlung-, itete die Behörde gegen einen hiesigen Polizeibeamten tl 4 isziplinarverfahren ein. Der Beamte wurde vorläufig te- laubt.
* Flörsheim, 16. März. Am Samstag fiel das drei- chrige Kind des Arbeiters Dienst beim Spielen in den hoch- chenden Main und wurde von der Strömung rasch davon- ttrieben. Auf dos Geschrei anderer Kinder eftte des Kindes lütter herbei, sprang, obwohl des Scklwimmeixs unkundig, i das Wasser und hatte das Glück, das bereits untergchende ind zu Haschen. Dannschwanden auch der Mutter die Kräfte m letzten Augenblick ruderte noch ein Boot herbei und sttete di- mit dem Tode kämpfenden Personen.
* Aus dem Taunus, 16. März. Bei dem augenblicklichen lusterungsgeschäft in einem Taunusstädtchen beteuette ein mi- tärfeindlicher Bursche dem untersuchende» Stabsarzt rtgesetzt sein« absolute Miiitäruntauglichkeit mit der Begrün» mg, dass er erheblich schwerhörig sei. Die daraus sofort °or- »nommene Untersuchung schien bas auch zu bestätigen, denn ,r Bursche war nicht imstande, Worte, die in der Nähe 4°' rochen wurden, zu verstehen, selbst, wenn man prahlte. ArO !d Bursch« sehen sich verständnislos an Da sagte bei »0 legte Militärdoktar plötzlich ganz, ganz leise: „5«i! Weg»» n!" Und blitzesgleich fährt der .Schwerhörige" nach U-u »rum und eilt dem Hintergrund zu. Aber ebenso schnell st- an seine Tauglichkeit auch „von wegen den schlechten Ohre
st und setzte den jungen Mann zur Artillerie an: . b ' n " r mn er wenigstens das Donnern der Kanonen nicht uberyor ^
* Wiesbaden, 16. März. In schnöder Weise missbra,, ^ :ei diesige Di-n»n,Sd-ben Eharlotte Ob» au- Berlin.


